Vorsorgekur beantragen: Antrag, Kosten & Ablauf
Eine Kur zur Vorsorge hilft dir, gesundheitliche Beschwerden frühzeitig zu lindern oder einer chronischen Erkrankung vorzubeugen. Sie ist sinnvoll, wenn die Behandlung zu Hause nicht ausreicht oder du merkst: So wie bisher geht es gesundheitlich nicht weiter.
Die mkk – meine krankenkasse begleitet dich beim Antrag und prüft, welche Form der Kur zu deiner Situation passt.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Kur zur Prävention soll Krankheiten vorbeugen, Beschwerden lindern oder verhindern, dass sich deine Gesundheit verschlechtert.
- Sprich zuerst mit deiner Ärztin oder deinem Arzt. Sie oder er beurteilt, ob eine Kur sinnvoll ist.
- Für den Antrag brauchst du einen ärztlichen Befundbericht und einen Selbstauskunftsbogen.
- Je nach Bedarf kommt eine ambulante Vorsorgekur oder eine stationäre Vorsorgekur infrage.
- Bei Fragen erreichst du die mkk telefonisch unter 030 726 12 6350 oder per E-Mail an reha@meine-krankenkasse.de.
Was ist eine Vorsorgekur?
Eine Kur zur Vorsorge soll deine Gesundheit stärken. Sie setzt an, bevor Beschwerden schlimmer werden oder sich eine Krankheit verfestigt.
Sie ist zum Beispiel sinnvoll, wenn sich eine chronische Erkrankung abzeichnet. Auch wenn Medikamente, Heilmittel oder Hilfsmittel zu Hause nicht genug helfen, ist eine Kur zur Prävention oft der nächste Schritt.
Wichtig ist der Unterschied zur Reha. Eine Reha unterstützt dich, wenn deine Leistungsfähigkeit bereits eingeschränkt ist oder nach einer Erkrankung wiederhergestellt werden soll. Eine Kur zur Vorsorge setzt früher an. Sie soll Risiken senken, Beschwerden lindern und deine Gesundheit stabilisieren.
Was kostet eine Vorsorgekur?
Die Kosten hängen davon ab, ob du eine ambulante oder stationäre Kur zur Vorsorge machst.
Ambulante Vorsorgekur in Deutschland
- Bei einer ambulanten Vorsorgekur in Deutschland übernehmen wir die Kosten für die kurärztliche Behandlung.
- Auch verordnete Anwendungen wie Massagen, Moorpackungen oder Krankengymnastik übernehmen wir.
- Du zahlst dafür nur die gesetzliche Zuzahlung.
- Diese beträgt zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro pro verordnetem Heilmittel.
- Zusätzlich fällt eine Verordnungsgebühr von zehn Euro an.
Ambulante Kur im EU- oder EWR-Ausland
- Bei einer ambulanten Kur im EU- oder EWR-Ausland erstatten wir höchstens den Betrag, den eine vergleichbare Leistung in Deutschland kosten würde.
- Gesetzliche Zuzahlungen und Verwaltungskosten ziehen wir ab.
- Wenn die Behandlung im Ausland teurer ist, zahlst du die Mehrkosten selbst.
Für Unterkunft, Verpflegung und Reisekosten bekommst du bei einer ambulanten Kur einen Zuschuss. Er beträgt 16 Euro pro Tag, wenn die Kur 14 bis 21 Tage dauert. Für chronisch kranke Kleinkinder von ein bis fünf Jahren zahlen wir 25 Euro pro Tag.
Stationäre Vorsorgekur
- Bei einer stationären Vorsorgekur übernehmen wir die Kosten für die Maßnahme.
- Wenn du 18 Jahre oder älter bist, zahlst du zehn Euro pro Tag dazu.
- Fahrkosten übernehmen wir abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
Private Zusatzkosten zahlst du selbst. Das gilt zum Beispiel, wenn du besondere Wünsche bei Unterkunft, Verpflegung oder Anreise hast.
| Bereich | Was wir übernehmen | Was du zahlst |
|---|---|---|
| Ambulante Vorsorgekur: kurärztliche Behandlung | Kostenübernahme nach den geltenden Sätzen | Gesetzliche Zuzahlungen und mögliche Mehrkosten |
| Ambulante Vorsorgekur: verordnete Anwendungen | Erstattung bis zur Höhe der deutschen Sätze | Zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro pro verordnetem Heilmittel |
| Verordnungsgebühr bei ambulanter Kur | — | Zehn Euro |
| Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Reisekosten | 16 Euro pro Tag bei einer Dauer von 14 bis 21 Tagen | Möglicher Restbetrag |
| Zuschuss für chronisch kranke Kleinkinder von ein bis fünf Jahren | 25 Euro pro Tag | Möglicher Restbetrag |
| Stationäre Vorsorgekur | Kostenübernahme für die Maßnahme | Zehn Euro pro Tag für Versicherte ab 18 Jahren |
| Fahrkosten bei stationärer Kur | Übernahme abzüglich gesetzlicher Zuzahlung | Gesetzliche Zuzahlung |
Vorsorgekur beantragen: So funktioniert es
Wenn du eine Kur zur Vorbeugung von Krankheiten beantragen möchtest, gehst du Schritt für Schritt vor.
- Ärztlich beraten lassen: Sprich mit deiner Ärztin oder deinem Arzt über deine Beschwerden und deine aktuelle Situation. Gemeinsam klärt ihr, ob eine Kur zur Vorsorge sinnvoll ist und ob sie ambulant oder stationär stattfinden sollte.
- Befundbericht ausfüllen lassen: Deine Ärztin oder dein Arzt füllt den ärztlichen Befundbericht aus. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gibt es ein eigenes Formular.
- Selbstauskunft ausfüllen: Du füllst zusätzlich den Selbstauskunftsbogen aus. Darin beschreibst du deine Situation und warum du die Kur beantragen möchtest.
- Unterlagen einreichen: Sende den ärztlichen Befundbericht, den Selbstauskunftsbogen und mögliche weitere medizinische Unterlagen rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme an uns. Dazu gehören zum Beispiel fachärztliche Befundberichte, Entlassungsberichte oder Medikationspläne.
- Rückmeldung abwarten: Wir prüfen deine Unterlagen und geben dir danach Bescheid.
Wichtig: Starte deine Kur erst, wenn du unsere Zusage erhalten hast.
Ambulante Vorsorgekur: Du planst Kurort und Unterkunft selbst
Eine Vorsorgekur findet in einem anerkannten Kurort deiner Wahl in Deutschland oder in folgenden Ländern statt: Bulgarien, Frankreich, Estland, Italien, Litauen, Österreich, Polen, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechien und Ungarn. Wir unterstützen dich dort mit ambulanten Maßnahmen.
So unterstützen wir dich bei der ambulanten Präventionskur
Bei einer ambulanten Vorsorgekur über einen Zeitraum von 14 bis 21 Tagen zahlen wir zusätzlich zu den Anwendungen einen Zuschuss von 16 Euro täglich. Chronisch kranke Kleinkinder im Alter von ein bis fünf Jahren bezuschussen wir sogar mit 25 Euro pro Tag.
Damit beteiligen wir uns über den gesetzlichen Höchstsatz hinaus an den Reisekosten sowie den Kosten für Unterkunft und Verpflegung vor Ort.
Erfahre jetzt mehr über deine Vorteile bei uns.
Formulare für die ambulante Vorsorgekur
Ärztlicher Befundbericht
Bitte lasse den ärztlichen Befundbericht von deiner behandelnden Ärztin beziehungsweise deinem behandelnden Arzte ausfüllen. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt das Formular für Kinder und Jugendliche.
Selbstauskunftsbogen
Bitte fülle den Selbstauskunftsbogen zur ambulanten Vorsorgekur aus.
Stationäre Vorsorgekur: Wenn ambulant nicht ausreicht
Manchmal reicht eine ambulante Kur nicht aus. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du wegen deiner gesundheitlichen Einschränkungen nicht regelmäßig zu den Anwendungen am Kurort gehen könntest.
Dann kommt eine stationäre Kur zur Vorsorge in Deutschland infrage. Du wohnst während der Kur in einer Klinik. Dort wirst du ärztlich betreut und bekommst die Anwendungen, die zu deiner gesundheitlichen Situation passen.
Versicherte, die älter als 18 Jahre sind, leisten eine Zuzahlung von zehn Euro je Tag.
Formulare für die stationäre Vorsorgekur
Ärztlicher Befundbericht
Lasse bitte den ärztlichen Befundbericht von deiner behandelnden Ärztin beziehungsweise deinem behandelnden Arzt ausfüllen. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt das Formular für Kinder und Jugendliche.
Selbstauskunftsbogen
Bitte fülle den Selbstauskunftsbogen zur stationären Vorsorgekur aus.
Häufige Fragen zu den Kuren zur Vorbeugung von Krankheiten
Eine Kur zur Prävention ist sinnvoll, wenn du gesundheitliche Beschwerden hast, die sich zu Hause nicht ausreichend behandeln lassen. Sie hilft oft auch, wenn eine chronische Erkrankung droht oder sich bestehende Beschwerden verschlimmern.
Auch für Kinder kommt eine solche Maßnahme infrage. Zum Beispiel, wenn die gesundheitliche Entwicklung gefährdet ist und gezielte Hilfe nötig wird.
Ob eine Kur für dich oder dein Kind geeignet ist, entscheidet sich immer im Einzelfall. Deine Ärztin oder dein Arzt prüft zuerst, welche Behandlung sinnvoll ist.
Ja, wir übernehmen die Fahrkosten bei stationären Vorsorgekuren, abzüglich der Zuzahlung.
- Mit einer Vorsorgekur sollen Krankheiten und die Risikofaktoren gemindert und beseitigt werden. Der Verschlimmerung und Chronifizierung einer bestehenden chronischen Erkrankungen soll vorgebeugt werden.
- Bei einer Rehakur soll eine bereits bestehende Einschränkung der Leistungsfähigkeit verbessert oder wiederhergestellt werden.
Bei einer ambulanten Kur gilt in der Regel keine Arbeitsunfähigkeit. Wenn du berufstätig bist, kläre die Freistellung deshalb vorab mit deinem Arbeitgeber. Möglich sind zum Beispiel Urlaub oder eine unbezahlte Freistellung.
Ja. Du zahlst zehn Euro pro Tag.
Du hast weitere Fragen zu den Kuren?
Du bist unsicher, ob du eine ambulante oder stationäre Kur beantragen solltest? Oder du hast Fragen zu Formularen, Kosten oder Ablauf?
Wir sind für dich da:
- Tel.: 030 726 12 6350
- E-Mail: reha@meine-krankenkasse.de
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