Mutterschaftsgeld
"Wann erhalte ich Mutterschaftsgeld?" und "Wie hoch ist es?" Fragen, die auf werdende Mütter und Väter zukommen. Dabei möchten Sie sich doch in erster Linie auf die Geburt vorbereiten und danach nur für Ihr Neugeborenes da sein. Keine Sorge, die Krankenkasse mkk hilft Ihnen in diesen Fragen. Mütter unterstützen wir mit Mutterschaftsgeld bereits in der Schwangerschaft sowie nach der Geburt.
Wer kann Mutterschaftsgeld in Anspruch nehmen?
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Mutterschaftsgeld können Schwangere und Mütter von Kindern beziehen.
Was beinhalten die Leistungen zu Mutterschaftsgeld?
- Die mkk zahlt Mutterschaftsgeld für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.
- Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten erhalten Sie nach der Geburt für 12 Wochen Mutterschaftsgeld.
- Das Mutterschaftsgeld beträgt bis zu 13 Euro pro Kalendertag. Die Differenz zu Ihrem Nettoarbeitsentgelt zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber.
Leistungen der mkk Familienversicherung
Voraussetzungen für die Zahlung durch die mkk
Wir zahlen Ihnen Mutterschaftsgeld, wenn die 3 folgenden Kriterien erfüllt sind:
- Sie sind schwanger oder haben kürzlich entbunden und sind bei uns versichert.
- Sie haben zu Beginn der Schutzfrist Anspruch auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld I.
- Sie erhalten in der Zeit der Mutterschutzfrist kein Arbeitsentgelt.
Sind Sie bei uns freiwillig versichert, zum Beispiel als Selbständige, haben Sie nicht automatisch Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Sie müssten vorher einen Wahltarif abschließen. Informieren Sie sich über unseren Wahltarif mkk PRO Krankentagegeld.
Elterngeld
Fragen rund um das Elterngeld beantwortet Ihnen die Elterngeldstelle.
Zu den Elterngeldstellen der Bundesländer
Wie kann ich Mutterschaftsgeld beantragen?
- Sie lassen sich von Ihrem Arzt oder Ihrer Hebamme eine formlose Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin ausstellen.
- Diese Bescheinigung reichen Sie zusammen mit Ihrer aktuellen Bankverbindung bei uns ein.
- Die mkk setzt sich mit Ihrem Arbeitgeber zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes in Verbindung und meldet sich danach bei Ihnen.
Häufige Fragen
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Stellt die Krankenkasse auch eine Bescheinigung für das gezahlte bzw. nicht gezahlte Mutterschaftsgeld aus?
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Selbstverständlich stellen wir Ihnen für die Elterngeldstelle eine Bescheinigung über das Mutterschaftsgeld aus. Diese erhalten Sie automatisch, sobald Sie uns die „Geburtsurkunde für die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft“ im Original eingereicht haben. Auch wenn Sie keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, bestätigen wir Ihnen dies formal.