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Soziotherapie

Wenn die Seele krank ist, wird der ganz normale Alltag zur Belastung. Menschen mit schweren und anhaltenden psychischen Erkrankungen stehen oft außerhalb der Gesellschaft und können deren Erwartungen an sie nicht erfüllen. Sie sind häufig nicht in der Lage, medizinische Behandlung in Anspruch zu nehmen. In solchen Fällen kann eine Soziotherapie helfen. Sie begleitet die Patienten in ihrem eigenen sozialen Umfeld und kann auf diese Weise längere Krankenhausbehandlungen ersetzen oder verkürzen. Bei medizinischer Notwendigkeit übernimmt die mkk den größten Teil der Kosten.

Wer kann die Soziotherapie in Anspruch nehmen?

  • Seelisch schwer kranke Menschen, die nicht in der Lage sind, ihren Alltag selbstständig zu meistern

Was beinhaltet die Leistung für Soziotherapie?

  • Der behandelnde Arzt entwickelt zusammen mit einem Soziotherapeuten und dem Patienten einen individuellen Betreuungsplan. Darin werden die Therapieziele festgelegt und Maßnahmen vereinbart.

  • Die mkk übernimmt die Kosten für bis zu 120 Stunden innerhalb von drei Jahren. Eine einzelne Behandlungseinheit dauert bis zu 60 Minuten, eine Gruppen-Behandlungseinheit umfasst 90 Minuten.

  • Sie zahlen 10 Prozent für jeden Kalendertag zu. Das sind mindestens 5 und maximal 10 Euro, jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die mkk

  • Sie reichen den Betreuungsplan zur Bewilligung bei uns ein.

  • Die Behandlungsdauer hängt von der Art der Erkrankung und dem bisherigen Krankheitsverlauf ab.

Wie kann ich die Leistung in Anspruch nehmen?

  1. Sie legen Ihre Gesundheitskarte bei einem Facharzt vor.
  2. Er stellt eine Verordnung für die Soziotherapie aus.
  3. Mit dieser Verordnung gehen Sie zu einem Soziotherapeuten.
  4. Die Abrechnung der Kosten erfolgt direkt mit der mkk.
  5. Je Kalendertag zahlen Sie 10 Prozent der Kosten zu, falls Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind: mindestens 5 und maximal 10 Euro.

Häufige Fragen

Welcher Arzt kann die Soziotherapie verordnen?

Fachärzte mit den Gebietsbezeichnungen Neurologie, Nervenheilkunde, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie bzw. Psychiatrie dürfen die Soziotherapie verordnen. Auch Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie dürfen in therapeutisch begründeten Fällen in der Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres dem Patienten eine Verordnung über Soziotherapie ausstellen.

Wo finde ich einen Soziotherapeuten in meiner Nähe?

Ihr Arzt kann Ihnen einen Soziotherapeuten nennen, Sie können sich aber auch an die kassenärztliche Vereinigung in Ihrem Bundesland wenden.

Übernimmt die mkk nach den drei Jahren erneut die Kosten für die Therapie, falls dies medizinisch notwendig ist?

Ja, dies ist bei medizinisch begründeter Notwendigkeit der Fall.

Kann ich den Therapeuten wechseln, wenn wir nicht harmonieren?

In begründeten Ausnahmefällen können Sie den Therapeuten wechseln. Sprechen Sie uns an.

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