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Zuzahlungsbefreiung

Leistungen ohne Eigenanteil

Für verschreibungspflichtige Medikamente, Heil- oder Hilfsmittel sieht das Gesetz eine Kostenbeteiligung der Patienten vor: Sie zahlen jeweils 10 Prozent bis zum Höchstbetrag von 10 Euro. Diese Zuzahlungen können sich schnell summieren und vor allem chronisch Kranke finanziell stark belasten. Daher können sich Kunden von der Zuzahlung für Leistungen der Krankenkasse BKK VBU befreien lassen. Informieren Sie sich über die Bedingungen und berechnen Sie Ihre jährliche Belastungsgrenze.

Wer kann sich von der Zuzahlung befreien lassen?

  • Alle, für die Zuzahlungen eine große finanzielle Belastung sind (häufig chronisch Kranke, die zum Beispiel einen hohen Umfang an Medikamenten benötigen)

Hallo! Ich bin KIM, der BKK VBU Chatbot. Stellen Sie mir eine Frage!

Was beinhaltet die Zuzahlungsbefreiung?

Sie werden mit Ausnahme von Zahnersatz von der gesetzlichen Zuzahlung befreit, wenn Ihre jährliche Belastungsgrenze überschritten wird. Ihre persönliche Belastungsgrenze erfragen Sie bitte bei unserem Servicetelefon.

Voraussetzungen und Kriterien für die Zuzahlungsbefreiung

Alle Patienten

  • sind von der Zuzahlung befreit, wenn die Summe der gesetzlichen Zuzahlungen über 2 Prozent des jährlichen Bruttofamilieneinkommens liegt.

Chronisch Kranke

  • sind von der Zuzahlung befreit, wenn die Belastungsgrenze von 1 Prozent des jährlichen Bruttofamilieneinkommens erreicht wird.

Als chronisch krank gilt, wer eine schwerwiegende Erkrankung hat und in den letzten 12 Monaten mindestens einmal pro Quartal wegen dieser Erkrankung zum Arzt geht. Dies muss vom Arzt bestätigt werden.

Wie kann ich die Leistung in Anspruch nehmen?

  • Wenn die Voraussetzungen auf Sie zutreffen, können Sie die Befreiung von der Zuzahlung beantragen. Füllen Sie dazu das Antragsformular aus.

Zuzahlungsrechner

Ermitteln Sie ganz einfach, ob für Sie eine Zuzahlungsbefreiung in Frage kommt. Bitte beachten Sie: Das errechnete Ergebnis ist ohne Gewähr und nicht rechtsverbindlich.

Häufige Fragen

Welche Zuzahlungen werden berücksichtigt?

Die Zuzahlungsbefreiung erstreckt sich auf alle gesetzlich festgelegten Zuzahlungen – beispielsweise für Medikamente, Heil- oder Hilfsmittel. Wirtschaftliche Aufschläge, die bei Hilfsmitteln manchmal zu zahlen sind, stellen keine gesetzliche Zuzahlung dar.

Gilt die Zuzahlung auch für Kinder?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Nur bei Fahrkosten und Zahnersatz müssen Sie sich an den Kosten beteiligen.

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