Zuzahlungsbefreiung
Für verschreibungspflichtige Medikamente, Heil- oder Hilfsmittel sieht das Gesetz eine Kostenbeteiligung der Patienten vor: Sie zahlen jeweils 10 Prozent bis zum Höchstbetrag von 10 Euro. Diese Zuzahlungen können sich schnell summieren und vor allem chronisch Kranke finanziell stark belasten. Daher können sich Kunden von der Zuzahlung für Leistungen der Krankenkasse mkk befreien lassen. Informieren Sie sich über die Bedingungen und berechnen Sie Ihre jährliche Belastungsgrenze.