Ratgeber: Krankenversicherung
Manche Entscheidungen fallen nicht leicht. Schon gar nicht, wenn es um die Zukunft geht. Und wenn den Vorteilen auch einige Nachteile gegenüberstehen. Die eigene Gesundheit und die der Familie abzusichern, ist gewiss so ein Fall. Der Entschluss für eine Krankenversicherung will wohl überlegt sein, denn er ist oft ein Bund fürs Leben.
Wir haben für dich die wichtigsten Fakten zum deutschen Gesundheitssystem zusammengestellt und bieten dir Orientierungshilfe bei der Wahl der passenden Krankenversicherung.
Versicherungspflicht oder nicht: Wer kann sich wie versichern?
Wer einen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat, muss sich krankenversichern. Doch es gibt verschiedene Möglichkeiten der Absicherung bei Krankheit oder Mutterschaft. Gesetzlich oder privat, Versicherungspflicht und freiwillige Mitgliedschaft in der GKV – es ist nicht einfach, den Überblick zu behalten. Wir erklären, was dahinter steckt.
Welche Krankenversicherungsarten gibt es?
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Gesetzlich pflichtversichert
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Grundsätzlich sind alle Beschäftigten bis zu einem bestimmten Einkommen (die sogenannte Jahresarbeitsentgelt- oder auch Versicherungspflichtgrenze - wird jährlich neu festgelegt ) in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Auch wer Arbeitslosengeld, Bürgergeld, eine gesetzliche Rente oder Sozialleistungen bezieht, bleibt in der Regel Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.
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Freiwillig gesetzlich versichert
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Endet die gesetzliche Pflichtversicherung oder eine Familienversicherung, kann man freiwillig in der gesetzlichen Versicherung bleiben. Die Beitragszahlung übernimmt das Mitglied selbst. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen.
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Privat krankenversichert
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Selbstständige, Beamte oder Beschäftigte mit einem Entgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und deren Angehörige können sich privat versichern.
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Familienversichert
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Familienmitglieder von gesetzlich Versicherten können beitragsfrei mitversichert werden, sofern sie nicht hauptberuflich erwerbstätig sind und ihr monatliches Gesamteinkommen 470 Euro bzw. 520 Euro (bei Minijobbern) nicht übersteigt.
Mehr Infos findest du auf unserer Seite zur Familienversicherung.
GKV oder PKV: eine Gegenüberstellung
Wer die Wahl hat zwischen freiwillig gesetzlich oder privat versichert, der hat die Qual. Was wird Ihnen zukünftig wichtig werden? Als kleine Entscheidungshilfe stellen wir Ihnen hier die Unterschiede vor.
Deine Familiensituation
GKV
Die Beiträge verändern sich nicht allein aufgrund des Alters und werden nach deinen jeweiligen finanziellen Verhältnissen berechnet. Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen sind kostenfrei mitversichert. Beitragsfreiheit besteht auch, während du zum Beispiel Kranken- oder Mutterschaftsgeld beziehst.
PKV
Jedes Familienmitglied zahlt einen eigenen Beitrag. Eine kostenfreie Familienversicherung ist nicht vorgesehen. Auch beitragsfreie Zeiten gibt es nicht.
Deine berufliche Situation
GKV
In der GKV passen sich deine Beiträge der Höhe deines Einkommens an, und unter bestimmten Voraussetzungen wirst du sogar von der Beitragszahlung befreit.
PKV
In der PKV passt sich deine Prämie nicht an dein Einkommen und deine Lebensumstände an. Selbst der Wechsel von einer Voll- in Teilzeitarbeit kann ein finanzielles Problem darstellen.
Die Leistungen
GKV
Der Leistungskatalog wird gesetzlich garantiert und direkt über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet. Darüber hinaus darf jede Krankenkasse Mehrleistungen anbieten – so auch die mkk.
PKV
In der PKV stellst du dir dein individuelles Leistungspaket selbst zusammen. Du entscheidest, welche Leistungen du beanspruchen willst und somit auch die Höhe deines Beitrags. Nicht alle Leistungen der GKV stehen automatisch zur Verfügung, so zum Beispiel bestimmte Präventionsangebote und Rehaleistungen, Kinderkrankengeld, Mutterschaftsgeld und Haushaltshilfe. Zudem gehst du in Vorleistung – das bedeutet, du bezahlst die Arztrechnung erst einmal selbst und erhältst später den tariflich vereinbarten Erstattungsbetrag.
Die Beiträge
GKV
Dein Beitrag richtet sich nach deinem Einkommen. Beim Eintritt in eine Krankenkasse werden dir keine Gesundheitsprüfungen abverlangt, da die Krankenkassen nach dem Solidarprinzip funktionieren.
PKV
Um deinen individuellen Beitrag zu ermitteln, musst du eine Gesundheitsprüfung ablegen. Die Höhe deiner Prämie ist neben der Auswahl der Leistungen unter anderem auch abhängig von Faktoren wie Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand oder Vorerkrankungen.
Im Alter
GKV
Du behältst deinen gesetzlichen Leistungsanspruch auch im Alter. Durch die Kopplung an die Einkünfte sinken deine Beiträge bei einem niedrigeren Einkommen im Alter. Zudem kannst du auch weiterhin ohne Verluste deine Krankenkasse wechseln.
PKV
Dein Einkommen als Rentner verringert sich, die zu zahlenden Prämien bleiben bestehen oder nehmen teilweise sogar zu. Daher solltest du möglichst frühzeitig Ersparnisse für die Altersabsicherung zurücklegen. Der Wechsel in eine andere Versicherung ist nicht zu empfehlen, da bestehende Altersrückstellungen (angesparte Beitragsanteile zu deiner Entlastung im Alter) verfallen. Dir bleibt nur die Möglichkeit, innerhalb deiner Gesellschaft gegebenenfalls in einen günstigeren Tarif zu wechseln.
Leistungen für alle Lebenslagen
Gerade in besonderen Lebenssituationen ist es wichtig, einen zuverlässigen Partner an der Seite zu wissen. Die mkk ist dein Partner in Sachen Gesundheit.
Erfahre hier, wie wir dich von A wie Auslandssemester bis S wie Sabbatjahr begleiten.
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Studieren in der Ferne: Krankenversicherung für das Auslandssemester
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Den eigenen Horizont erweitern, Sprachkenntnisse ausbauen und nicht zuletzt ein Plus für den Lebenslauf: Auslandssemester sind "in". Doch wie steht es während der Abwesenheit um Ihre Krankenversicherung?
Dein Versicherungsschutz hängt von dem Land ab, in dem du studieren möchtest. Bei Ländern der Europäischen Union bleibst du weiterhin bei uns versichert, insbesondere wenn du weiterhin an einer deutschen Hochschule immatrikuliert bist. Vor Ort kannst du mit der Europäischen Gesundheitskarte (EHIC) zum Arzt gehen. Zusätzlich empfehlen wir dir, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Im Ausland kann es immer wieder passieren, dass die Ärzte eine höhere Abrechnung fordern, als wir erstatten können. Zudem ist über eine private Versicherung der Rücktransport nach Deutschland abgesichert.
Wenn du außerhalb Europas studierst, können wir dir keinen Krankenversicherungsschutz mehr bieten. Hier empfehlen wir dir, dich komplett über eine private Auslandskrankenversicherung abzusichern. Während dieser Zeit ruht deine Mitgliedschaft bei der mkk und wird wieder aktiv, wenn du danach in Deutschland weiter studierst.
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Beschäftigung auf 520-Euro-Basis: Krankenversicherung im Minijob
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Arbeitgeber bei Minijobs zahlen pauschale Beiträge zur Sozialversicherung, dadurch besteht aber nicht automatisch eine Mitgliedschaft bei einer Krankenversicherung. Minijobber bis 520 Euro Monatsverdienst müssen sich anderweitig krankenversichern. Erst ab einem Verdienst von 521 Euro führt der Arbeitgeber Beiträge zur Krankenversicherung ab und meldet den Arbeitnehmenden bei einer Krankenkasse an.
Krankenversicherungsschutz erhalten Sie beispielsweise über eine Pflichtversicherung aus einem weiteren (versicherungspflichtigen) Arbeitsverhältnis oder falls Sie Leistungen der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter beziehen. Unter Umständen haben Sie auch Anspruch auf Familienversicherung. Die Krankenkasse des Partners bzw. der Eltern übernimmt dann alle gesetzlichen Leistungen. Es fallen keine Krankenkassenbeiträge an.
Sollten alle anderen Möglichkeiten nicht greifen, besteht für dich immer der Anspruch einer freiwilligen Mitgliedschaft in der mkk.
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Auszeit vom Job: Krankenversicherung für das Sabbatical
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Eine Auszeit vom Beruf ist eine gute Gelegenheit, wieder zu sich zu finden oder neue Fähigkeiten zu erlernen. Dein Versicherungsschutz ist in dieser Zeit individuell zu prüfen. Fest steht, dass dein Arbeitgeber dich bei einem unbezahlten Urlaub, der länger als einen Monat dauert, vier Wochen nach Beginn deines Sabbaticals bei der Krankenkasse abmeldet.
Wenn du verheiratet bist, kann eine Familienversicherung eine Option für dich sein. Andernfalls hast du die Möglichkeit, eine freiwillige Mitgliedschaft in der mkk abzuschließen. Solltest du während deines Sabbaticals einen Auslandsaufenthalt planen, benötigst du zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung.
Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung
Eines gleich vorweg: Nicht in jedem Fall ist eine Rückkehr erlaubt. Wir stellen Ihnen die Möglichkeiten vor und erläutern die Voraussetzungen.
Übrigens…
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Erfahrungsgemäß handelt es sich bei dem größten Teil der GKV-Rückkehrer um Frauen.
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Ab einem Alter von 55 Jahren ist der Wechsel von der PKV ausgeschlossen. Selbst wer alle Voraussetzungen für die Versicherungspflicht erfüllt, kann nicht mehr in die GKV zurück.
Rückkehr nach einem Auslandsaufenthalt
Nach einem längeren Auslandsaufenthalt hast du Anspruch auf eine Mitgliedschaft bei der Krankenkasse, bei der du zuletzt warst. Eine Ausnahme besteht innerhalb Europas, wenn du dort in einem Land eine vergleichbare private Krankenversicherung hattest. Die meisten europäischen Länder haben eine mit der GKV in Deutschland vergleichbare Absicherung.
- Übrigens: Von 2005 bis 2014 kamen insgesamt 1.147.488 Menschen aus aller Welt in ihre alte Heimat Deutschland zurück.
Rückkehr von Beamten
Beamte müssen keine besonderen Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung erfüllen wie etwa Arbeitnehmer. Möchte ein Beamter sich dennoch in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, muss er dort freiwilliges Mitglied werden und den monatlichen Beitrag in voller Höhe selbst bezahlen.
Für Beamte gilt: einmal privat – immer privat. Eine Rückkehr in die GKV ist kaum mehr möglich. Ein Ausnahmefall ist, wenn ein Beamter seinen Beamtenstatus aufgibt und wieder in ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis eintritt. Dazu muss das Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen und er darf das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für Personen über der Altersgrenze besteht die einzige Möglichkeit für Rückkehr in die GKV über die Familienversicherung des Ehepartners.
Rückkehrer der Bundeswehr
Während deiner Dienstzeit bei der Bundeswehr bist du im Krankheitsfall über die freie Heilfürsorge abgesichert. Die einzige Pflichtversicherung, um die du dich kümmern musst, ist die Pflegeversicherung. Nach dem Austritt aus der Bundeswehr kannst du wieder in die GKV wechseln, wenn du versicherungspflichtig wirst. Zum Beispiel bei der Aufnahme einer Beschäftigung, beim Bezug von Arbeitslosengeld I oder wenn du anfängst zu studieren. Andernfalls ist eine Rückkehr nur unter gewissen Bedingungen möglich:
- Du warst vor Beginn deiner Dienstzeit Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse.
- Du hast während deiner Zeit bei der Bundeswehr keine private Anwartschaft abgeschlossen.
Sollten diese Punkte erfüllt sein, ist der Weg in die GKV frei. Allerdings musst du dich zwingend bei der Krankenkasse versichern, bei der du vor der Bundeswehrzeit Mitglied warst.
Wichtig zu wissen: Als Soldat oder Soldatin auf Zeit solltest du deinen Krankenversicherungsschutz für die Zeit nach der Bundeswehr bereits bei der Ernennung regeln. Du kannst auch während der Dienstzeit dein Versicherungsverhältnis bei der mkk als freiwilliges Mitglied fortsetzen. Dies muss der Krankenkasse jedoch innerhalb von drei Monaten schriftlich mitgeteilt werden.
Als Existenzgründer in der GKV
Als Existenzgründer kannst du dich auch dann freiwillig bei der mkk versichern, wenn du selbstständig tätig bist. Voraussetzung ist jedoch, dass du vorher bereits gesetzlich versichert warst.
Die Beiträge richten sich nach deinen Einnahmen und basieren auf dem aktuell gültigen Einkommensteuerbescheid. Zu Beginn deiner Selbstständigkeit ist es erforderlich, dass du dein Einkommen gewissenhaft schätzt. Zu den geschätzten Einnahmen wirst du solange unter Vorbehalt eingestuft, bis erstmalig ein Steuerbescheid an dich ergeht. Durch die rückwirkende Berechnung deiner tatsächlichen Einnahmen kann es im Nachhinein zu einer Nachforderung, aber auch zu einer Erstattung von Beiträgen kommen. Sofern du von der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss erhältst, wird dieser ebenfalls als Einnahme gewertet. Lediglich die 300 Euro zur sozialen Sicherung bleiben anrechnungsfrei.
Hast du noch Fragen?
Wir beraten dich gern rund um deine Mitgliedschaft bei der mkk sowie auch den Weg zurück aus einer privaten Versicherung.
Ruf uns an unter (0 30) - 7 26 12 - 55 00 oder schreib uns eine E-Mail an: versicherung(at)meine-krankenkasse.de