Krankenversicherung im Ausland: So bist du gut abgesichert
Ob Wochenendtrip, längerer Urlaub oder berufliche Reise: Wenn du im Ausland medizinische Hilfe benötigst, ist es wichtig zu wissen, wie du versichert bist. Denn die Krankenversicherung im Ausland funktioniert je nach Reiseland anders.
Inhaltsverzeichnis
- Deine Vorteile bei der mkk auf einen Blick
- Versicherungsschutz im Ausland: Was, wenn ich auf Reisen krank werde?
- Was gilt bei geplanten Behandlungen im Ausland?
- Krankenversicherung im Ausland: Was gilt wo?
- Wie bekomme ich die Kosten bei medizinischen Leistungen im Ausland erstattet?
- Was bringt mir die internationale Krankenversicherung der mkk und der Barmenia?
- Deine Vorteile mit der Reisekrankenversicherung von mkk und Barmenia
- Was bietet mir die mkk noch?
- Häufige Fragen zur Krankenversicherung im Ausland
Deine Vorteile bei der mkk auf einen Blick
- Innerhalb Europas und in Ländern, mit denen Deutschland ein spezielles Abkommen hat, zahlst du bei der mkk – meine krankenkasse nichts, wenn du dort krank wirst und behandelt werden musst.
- Mit unserer privaten Zusatzversicherung bist du schon ab rund zehn Euro Jahresbeitrag weltweit abgesichert, inklusive Behandlung im Krankenhaus, Rettungsflug und Rücktransport.
Versicherungsschutz im Ausland: Was, wenn ich auf Reisen krank werde?
In Deutschland bist du automatisch krankenversichert. Sobald du ins Ausland reist, gilt dieser Schutz aber nicht überall in gleichem Umfang. Je nach Reiseland unterscheiden sich die Leistungen deutlich. Damit du im Ernstfall weißt, was übernommen wird und wann zusätzlicher Schutz sinnvoll ist, findest du hier einen einfachen Überblick.
Innerhalb der EU und in Ländern mit speziellem Abkommen
Innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und im Vereinigten Königreich bist du über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) abgesichert. Die EHIC befindet sich auf der Rückseite deiner mkk Gesundheitskarte.
Die EHIC gilt nur für vorübergehende Aufenthalte, zum Beispiel im Urlaub oder auf Geschäftsreisen. Es kann vorkommen, dass nicht alle Praxen im Ausland die EHIC akzeptieren. Dann erhältst du für deine Behandlung eine Privatrechnung. In diesem Fall können wir nur den Betrag erstatten, der in Deutschland für die gleiche Behandlung anfallen würde. Eigenanteile und Zuzahlungen, die im Reiseland üblich sind, können nicht übernommen werden.
Mit einigen Ländern außerhalb der EU bestehen Sozialversicherungsabkommen, zum Beispiel mit der Türkei und Tunesien. In diesen Fällen reicht die EHIC allein oft nicht aus. Hier benötigst du zusätzlich einen Auslandskrankenschein. Diesen kannst du einfach per E-Mail bei uns anfordern. Dafür benötigen wir:
- Vor- und Zuname
- Krankenversicherungsnummer
- Urlaubsland
- Wer reist mit? (Vor- und Zuname)
- Genauer Reisezeitraum (Datum)
- Besteht eine chronische Erkrankung? Wenn ja, für wen (Vor- Zuname) und welche? (Diagnose)
Vor Ort tauschst du den Auslandskrankenschein bei der zuständigen Krankenkasse des Reiselandes gegen einen Behandlungsschein ein. Diesen kannst du anschließend in den Praxen oder Kliniken vor Ort nutzen.
Außerhalb der EU
Reist du in Länder außerhalb der EU oder in Staaten, mit denen Deutschland kein Abkommen hat, besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz. Das bedeutet: Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte oder ein Rücktransport nach Deutschland können sehr teuer werden.
Damit du im Notfall nicht auf hohen Kosten sitzen bleibst, empfehlen wir dir die private Reisekrankenversicherung unseres Partners Barmenia. Sie übernimmt unter anderem:
- ambulante und stationäre Behandlungen
- Medikamente
- medizinisch notwendige Rücktransporte
- zusätzliche Leistungen bei längeren Auslandsaufenthalten
[1] Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ist in folgenden Ländern gültig:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Luxemburg, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malta, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Nordirland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern (griechischer Teil) sowie Hoheitsgebiete von EU-Staaten wie beispielsweise Martinique, Madeira, Azoren, Grönland oder Gibraltar
[2] In folgenden Ländern kannst du dich mit einem Auslandskrankenschein behandeln lassen: Türkei, Tunesien, Nord Mazedonien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina.
Weitere Informationen rund um den Versicherungsschutz im Ausland gibt es bei der Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland
Versicherungsschutz im Ausland: Was gilt wo?
| Reiseziel | Gesetzlicher Versicherungsschutz | Was du beachten solltest |
|---|---|---|
| EU / EWR / Schweiz | Ja | Zuzahlungen möglich |
| Staaten mit Sozialversicherungsabkommen | Teilweise | Auslandskrankenschein nötig |
| Außerhalb der EU / EWR / Schweiz | Kein Schutz | Private Absicherung sinnvoll |
Was gilt bei geplanten Behandlungen im Ausland?
Nicht jede medizinische Behandlung gilt als akuter Krankheitsfall. Unter anderem geplante Behandlungen, Operationen, Reha-Maßnahmen und Zahnersatz unterliegen besonderen Regeln.
- Innerhalb der EU können geplante Behandlungen möglich sein, müssen aber vorab von uns genehmigt werden.
- Außerhalb der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum und auch in Abkommensstaaten werden geplante Behandlungen nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Hier kann eine private Reisekrankenversicherung hilfreich sein.
Wie bekomme ich die Kosten bei medizinischen Leistungen im Ausland erstattet?
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Notwendige Behandlungen im Ausland
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Wenn du während deiner Reise unerwartet medizinische Hilfe brauchst, zum Beispiel, wenn du krank wirst, kannst du dir die Kosten erstatten lassen. Reiche dafür den vollständig ausgefüllten Fragebogen für Auslandsbehandlungen zusammen mit deinen Rechnungen per E-Mail bei uns ein. Handelt es sich um eine Leistung, die grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird, erhältst du die deutschen Vertragssätze zurück (abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen).
Bei medizinisch notwendigen Behandlungen in Abkommensstaaten gilt: Übersteigen die Behandlungskosten 1.000 Euro, kann die Erstattung nur nach den Regeln des jeweiligen Abkommensstaates erfolgen.
Wichtig zu wissen: Zuzahlungen und Eigenanteile, die sich nach dem Recht des Reiselandes ergeben, können nicht erstattet werden. Weitere Informationen findest du bei der Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
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Geplante Behandlungen in Europa oder in Abkommensstaaten
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Innerhalb Europas kannst du auch geplante Behandlungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel Operationen oder Therapien. Diese Leistungen sind jedoch nicht über die EHIC abgedeckt. Das heißt, du musst die Kosten zunächst selbst tragen. Anschließend reichst du den Antrag auf Kostenerstattung für Behandlungen im Ausland zusammen mit den Rechnungen bei uns ein, gerne per E-Mail. Wenn die Behandlung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt ist, erhältst du die deutschen Vertragssätze abzüglich Zuzahlung und Verwaltungskosten zurück.
Bitte beachte: Bei geplanten Krankenhausbehandlungen (ambulant oder stationär) sowie Reha-Maßnahmen ist immer eine vorherige Zustimmung der mkk notwendig. Reiche dazu bitte dazu bitte entweder den Antrag für eine geplante Behandlung oder den Antrag für eine geplante Rehabilitation bei uns ein. Wir prüfen dann, ob eine anteilige Kostenerstattung möglich ist oder ob die Behandlung über eine S2-Bescheinigung direkt mit einer ausländischen Krankenkasse abgerechnet werden kann.
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Geplante Behandlungen außerhalb der EU oder in Ländern ohne Abkommen
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Für geplante Behandlungen in Ländern außerhalb der EU oder Abkommensstaaten kann keine Erstattung durch die mkk erfolgen. Dazu zählen zum Beispiel Zahnersatz, Heilmittel, Vorsorgeuntersuchungen oder geplante Operationen. Da dort kein gesetzlicher Versicherungsschutz besteht, kann eine private Auslandskrankenversicherung für dich sinnvoll sein. Je nach Tarif übernimmt sie neben Arztkosten auch zusätzliche Leistungen wie einen ärztlich angeordneten Rücktransport.
Was bringt mir die internationale Krankenversicherung der mkk und der Barmenia?
Die mkk unterstützt dich auch dort, wo der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung endet, zum Beispiel bei Reisen außerhalb Europas. Dazu arbeiten wir mit der Barmenia zusammen. Gemeinsam bieten wir dir eine private Reisekrankenversicherung als sinnvolle Ergänzung für deine Reise, damit du im Notfall umfassend abgesichert bist. So kannst du deine Auslandsreisen entspannt planen und weißt, dass du im Ernstfall gut versorgt bist.
Deine Vorteile mit der Reisekrankenversicherung von mkk und Barmenia
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Weltweiter Auslandsschutz
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Du bist bei Reisen rund um den Globus abgesichert, für ambulante und stationäre Behandlungen. Dazu gehören notwendige Arznei-, Verband- und Heilmittel, bestimmte Hilfsmittel sowie schmerzstillende Zahnbehandlungen und Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz.
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Rettungsflug im Notfall
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Wenn du vor Ort nicht ausreichend medizinisch versorgt werden kannst, übernimmt die Versicherung den Flug mit einem Sanitätsflugzeug.
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Medizinischer Rücktransport oder Überführung
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Wird ein Rücktransport medizinisch notwendig, sind die Kosten bis zum Fünffachen des Preises eines Linienfluges in der ersten Klasse abgedeckt, genau wie eine Überführung nach Deutschland im Todesfall.
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Günstiger Jahresbeitrag
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Die Beiträge sind für fast jeden erschwinglich und bieten ein herausragendes Preis-Leistungs-Verhältnis. Für nur rund zehn Euro im Jahr sind die meisten Versicherten abgesichert. Für Seniorinnen und Senioren kostet die Auslandskrankenversicherung etwas mehr.
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Kein Aufnahmehöchstalter
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Die Versicherung steht Menschen jeden Alters offen.
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Persönliche Beratung
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Wenn du Fragen hast oder unsicher bist, welcher Tarif zu deinen Reiseplänen passt, kannst du einfach eine Beratung vereinbaren. Melde dich dazu einfach bei uns.
Was bietet mir die mkk noch?
Weil uns deine Gesundheit wichtig ist, bieten wir dir mehr als nur die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen.
1.500 Euro pro Jahr für deine Gesundheit
Mit unserem Gesundheitskonto erhältst du bis zu 1.500 Euro für viele weitere Leistungen über den gesetzlichen Standard hinaus. Wir erstatten beispielsweise 80 bis 90 Prozent auf Sport- und Entspannungskurse, bezuschussen die professionelle Zahnreinigung sowie osteopathische Behandlungen und bieten dir eine kostenlose Online-Arztsprechstunde.
Einfache Einreichung
Rechnungen, Formulare und Anträge kannst du bequem über die mkk App oder per E-Mail einreichen, schnell, sicher und ohne Papierkram.
Gut erreichbar – auch aus dem Ausland
Du erreichst uns, wann immer du Unterstützung brauchst, 24/7 telefonisch und mit Rückruf-Service, per E-Mail, Post und vor Ort. Aus dem Ausland erreichst du uns unter: +49 30 726 122 660
Häufige Fragen zur Krankenversicherung im Ausland
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Was sollte eine Auslandskrankenversicherung kosten?
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Die Kosten für eine Auslandskrankenversicherung schwanken je nach Anbieterin. Im Tarif der mkk und der Barmenia bist du schon für rund zehn Euro im Jahr weltweit abgesichert – inklusive Rettungsflug und Rücktransport.
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Werden verschriebene Medikamente erstattet?
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Ja, wenn sie über die Gesundheitskarte oder den Auslandskrankenschein abgerechnet wurden, dann werden sie durch deine Krankenkasse übernommen. Ansonsten kannst du die Rechnung einreichen. Wir prüfen dann die Erstattung.
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Was passiert bei Zahnarzt- oder Notfallbehandlungen?
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Der Leistungsumfang richtet sich nach den Regeln des Landes, in dem du dich aufhältst.
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Was gilt bei geplanten Behandlungen im Ausland?
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In Europa nur mit vorheriger Zustimmung, außerhalb Europas bietet die mkk keine Erstattung. Dafür kann eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein.