Durchblick im Pflegedschungel

Wenn Sie als Angehöriger die Pflege eines Familienmitglieds selbst in die Hand nehmen, kann die Situation zunächst überfordernd sein: Welche Leistungen aus der Pflegeversicherung stehen der Pflegeperson zu? Wo kann ich mich beraten lassen? Und welche Hilfsangebote gibt es?

Woran erkenne ich, dass mein Angehöriger pflegebedürftig ist?

Die Person braucht dauerhaft (mindestens sechs Monate) Hilfe bei der Bewältigung ihres Alltags. Die Ursachen können sowohl körperliche als auch kognitive Einschränkungen sein. Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, gibt es Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Die Voraussetzungen dafür sowie eine Checkliste für die nächsten Schritte finden Sie hier.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Wenn Sie Ihr Familienmitglied selbst pflegen wollen, müssen Sie viele Entscheidungen treffen. Da jeder Pflegefall anders ist, empfehlen wir, dass Sie sich persönlich beraten lassen. Die Experten der Pflegekasse der mkk erreichen Sie telefonisch unter 030 72612-2600. Wohnortnahe Beratung bieten Pflegestützpunkte. Informationen zu Pflegestützpunkten und wo der nächste in Ihrer Nähe ist, gibt es hier.

Wie stelle ich einen Pflegeantrag?

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie einen Pflegeantrag stellen. Reichen Sie diesen bei der Pflegekasse ein, bei der Ihr Familienmitglied versichert ist. Die Höhe der Leistungen hängt vom Pflegegrad ab. Informationen, was beim Pflegeantrag zu beachten ist, sowie einen Link zum Download des Antrags finden Sie hier.

Wie wird der Pflegegrad festgestellt?

Über den Pflegegrad entscheidet ein Gutachten des Medizinischen Diensts (MD). Dazu besucht ein Mitarbeiter des MD den Pflegebedürftigen zu Hause. Tipp: Seien Sie beim Termin dabei. Gerade ältere Menschen spielen ihre Hilfsbedürftigkeit vor Dritten gerne herunter. Informationen zur Pflegebegutachtung durch den MD finden Sie hier.

Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

Der Grad der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt körperliche, psychische und kognitive Beeinträchtigungen. Ausschlaggebend ist die Selbstständigkeit einer Person in folgenden Aspekten:

  • 40 % Selbstversorgung
  • 20 % Bewältigung von krankheits­ oder therapiebedingten Anforderungen
  • 15 % Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
  • 10 % Mobilität
  • 7,5 % Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • 7,5 % Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Was passiert, wenn ich vorübergehend nicht selbst pflegen kann?

Jeden Tag und nicht selten rund um die Uhr – häusliche Pflege ist sehr anstrengend. Deshalb gibt es eine Reihe von Angeboten, die Sie als Pflegeperson entlasten und Ihnen auch Auszeiten ermöglichen. Informationen zu Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Familienpflegezeit oder teilstationärer Pflege finden Sie hier.

Digitale Helfer

Pflegekurse online

Medizinisches Wissen oder Know­how im Umgang mit Demenz­ oder Schlaganfallpatienten vermitteln Onlinepflegecoaches und ­Pflegekurse.

Hausnotruf

Hilfe im Notfall für Senioren, die allein zu Hause leben, bietet ein Hausnotruf. Infos sowie Formulare zum Antrag auf Kostenübernahme finden Sie hier.

Virtuell betreutes Wohnen

Wie Senioren lange in ihren eigenen vier Wänden leben können, will die mkk mit dem Projekt "Virtuell betreutes Wohnen" herausfinden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website.

Pflegerin schiebt Frau im Rollstuhl

Rund um das Thema Pflege

Alles, was Pflegebedürftige und ihre Angehörigen über die Pflege zu Hause, im Heim und die Antragstellung wissen müssen, erklären die Seiten der mkk Pflegekasse.

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