Krankengeld und zurück inden Job
Länger als 6 Wochen krank – was nun?
Wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, zahlt nicht mehr Ihr Arbeitgeber. Ab Ende des 42. Tages der Krankmeldung erhalten Sie Krankengeld von der BKK VBU. Schrittweise zurück an den Arbeitsplatz geht es nach längerer Krankheit mit dem "Hamburger Modell". Was Sie beachten müssen, wenn die Entgeltfortzahlung zu Ende geht und wie sich eine stufenweise Wiedereingliederung gestaltet, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Mit den Krankheitstagen steigt die Zahlung von Krankengeld
Fragen und Antworten rund um das Krankengeld
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Welchen Anspruch auf Krankengeld haben Bezieher von Arbeitslosengeld I und Bürgergeld?
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Alle Arbeitnehmer, die aufgrund einer Krankheit länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, haben Anspruch auf Krankengeld. Das gilt auch, wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen. Die Höhe des Krankengelds richtet sich dann nach den Leistungen der Agentur für Arbeit (ggf. abzüglich Pflegezuschlag).
Falls Sie ausschließlich Bürgergeld beziehen und arbeitsunfähig sind, erhalten Sie kein Krankengeld, sondern weiterhin das Bürgergeld.
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Bekomme ich in einem Minijob Krankengeld?
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Nein, Minijobber haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Wenn das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen besteht, erhalten Sie jedoch Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitsgeber für die ersten 6 Wochen Ihrer Arbeitsunfähigkeit.
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Sind Familienversicherte beim Krankengeld eingeschlossen?
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Nein, als Familienversicherter erhalten Sie kein Krankengeld, da Sie bei Arbeitsunfähigkeit keinen Verdienstausfall haben.
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Bekomme ich Krankengeld, wenn ich eine Rente beziehe?
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Dies ist abhängig von der Art der Rente: Bei Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung kann ein Anspruch auf Krankengeld weiter bestehen. Sie erhalten kein Krankengeld bei Altersrente oder voller Erwerbsminderungsrente.
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Erhalte ich auch als Selbstständiger Krankengeld?
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Selbstständige haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Falls Sie als Selbstständiger freiwillig bei uns krankenversichert sind, können Sie zusätzlich unseren Wahltarif BKK VBU PRO Krankentagegeld abschließen.
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Wie lange wird das Krankengeld gezahlt?
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Für die gleiche Krankheit erhalten Sie höchstens für 78 Wochen Krankengeld. Nach einem Zeitraum von 3 Jahren ab dem erstmaligen Auftreten der Krankheit können Sie für dieselbe Krankheit erneut Krankengeld bekommen.
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Wie wird das Krankengeld ausgezahlt?
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Das Krankengeld wird immer rückwirkend gezahlt. Die Auszahlung erfolgt bis zu dem Tag, an dem der Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat.
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In welchen Fällen ruht mein Anspruch auf Krankengeld und ich erhalte keine Zahlung?
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Der Anspruch auf Krankengeld ruht zum einen sobald Sie Anspruch auf andere Leistungen haben. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie Arbeitsentgelt, Arbeitslosengeld, Übergangsgeld und Renten wegen Alters oder Erwerbsminderung beziehen.
Ihre Krankschreibung muss bei Verlängerung immer nahtlos bescheinigt werden. Für Lücken im Arbeitsunfähigkeitsnachweise besteht kein Anspruch auf Krankengeld.
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Was ist die AU-Begutachtung durch den Medizinischen Dienst?
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Die Krankenkassen und Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Ihre Arbeitsunfähigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) kurzfristig überprüfen zu lassen. Auf diese Weise sollen mögliche Maßnahmen (wie z. B. Prävention oder Rehabilitation) frühzeitig ergriffen werden.
Weitere Informationen zum Medizinischen Dienst der Krankenversicherung finden Sie unter www.mdk.de.
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Habe ich Anspruch auf Krankengeld, wenn mein Kind krank ist? Wohin sende ich in diesem Fall den Krankenschein?
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Das Krankengeld zahlt die Krankenkasse des Elternteils, der das Kind während der Erkrankung betreut hat. Dorthin senden Sie bitte auch den Krankenschein Ihres Arztes.
Bitte beachten Sie: Der Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes ist für jedes Kalenderjahr und für jedes Kind auf 10 Arbeitstage, bei alleinerziehenden Versicherten auf 20 Arbeitstage beschränkt.
Zurück ins Berufsleben nach längerer Krankheit

Das "Hamburger Modell" bezeichnet die stufenweise Rückkehr ins Arbeitsleben und wird häufig nach einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit vom behandelnden Arzt empfohlen. Die Dauer dieser Maßnahme liegt in der Regel zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten. Sie soll den Betroffenen den Wiedereinstieg in den Beruf erleichtern. Das “Hamburger Modell” ist nur für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen.
Wie läuft die Rückkehr ins Arbeitsleben ab?
- Ihr Arbeitgeber und die BKK VBU müssen vor Beginn der Maßnahme zustimmen.
- Sie legen mit Ihrem Arzt zusammen einen Eingliederungsplan fest, der Ihren individuellen Genesungsfortschritt berücksichtigt.
Das wird im Eingliederungsplan beschrieben:
- Wie viele Stunden am Tag können Sie arbeiten? (Dabei werden auch Fahrzeiten von und zur Arbeit berücksichtigt)
- Welche Bedingungen liegen vor? (Zum Beispiel: nicht schwer heben, nicht lange stehen, Pausenzeiten)
- Eine Prognose, wann die Wiedereingliederung abgeschlossen sein wird, d. h. Ihre Arbeitsfähigkeit wieder vollständig hergestellt ist.
Was ist dabei zu beachten?
Während der Wiedereingliederung erhalten Sie weiterhin Krankengeld. Falls Sie Arbeitsentgelt erhalten, wird das Krankengeld entsprechend gekürzt. Bis zum Abschluss der Maßnahme sind Sie weiterhin arbeitsunfähig und können in dieser Zeit keinen Urlaub in Anspruch nehmen.