Ratgeber:Krankenversicherung
Wir bieten den Überblick – Sie haben die Wahl
Manche Entscheidungen fallen nicht leicht. Schon gar nicht, wenn es um die Zukunft geht. Und wenn den Vorteilen auch einige Nachteile gegenüberstehen. Die eigene Gesundheit und die der Familie abzusichern, ist gewiss so ein Fall. Der Entschluss für eine Krankenversicherung will wohl überlegt sein, denn er ist oft ein Bund fürs Leben.
Wir haben für Sie die wichtigsten Fakten zum deutschen Gesundheitssystem zusammengestellt und bieten Ihnen Orientierungshilfe bei der Wahl der passenden Krankenversicherung.
Versicherungspflicht oder nicht: Wer kann sich wie versichern?
Wer einen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat, muss sich krankenversichern. Doch es gibt verschiedene Möglichkeiten der Absicherung bei Krankheit oder Mutterschaft. Gesetzlich oder privat, Versicherungspflicht und freiwillige Mitgliedschaft in der GKV – es ist nicht einfach, den Überblick zu behalten. Wir erklären, was dahinter steckt.
Welche Krankenversicherungsarten gibt es?
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Gesetzlich pflichtversichert
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Grundsätzlich sind alle Beschäftigten bis zu einem bestimmten Einkommen (die sogenannte Jahresarbeitsentgelt- oder auch Versicherungspflichtgrenze - wird jährlich neu festgelegt ) in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Auch wer Arbeitslosengeld, Bürgergeld, eine gesetzliche Rente oder Sozialleistungen bezieht, bleibt in der Regel Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.
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Freiwillig gesetzlich versichert
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Endet die gesetzliche Pflichtversicherung oder eine Familienversicherung, kann man freiwillig in der gesetzlichen Versicherung bleiben. Die Beitragszahlung übernimmt das Mitglied selbst. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen.
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Privat krankenversichert
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Selbstständige, Beamte oder Beschäftigte mit einem Entgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und deren Angehörige können sich privat versichern.
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Familienversichert
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Familienmitglieder von gesetzlich Versicherten können beitragsfrei mitversichert werden, sofern sie nicht hauptberuflich erwerbstätig sind und ihr monatliches Gesamteinkommen 470 Euro bzw. 520 Euro (bei Minijobbern) nicht übersteigt.
Mehr Infos finden Sie auf unserer Seite zur Familienversicherung.
GKV oder PKV: eine Gegenüberstellung
Wer die Wahl hat zwischen freiwillig gesetzlich oder privat versichert, der hat die Qual. Was wird Ihnen zukünftig wichtig werden? Als kleine Entscheidungshilfe stellen wir Ihnen hier die Unterschiede vor.

Ihre Familiensituation
GKV
Die Beiträge verändern sich nicht allein aufgrund des Alters und werden nach Ihren jeweiligen finanziellen Verhältnissen berechnet. Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen sind kostenfrei mitversichert. Beitragsfreiheit besteht auch, während Sie zum Beispiel Kranken- oder Mutterschaftsgeld beziehen.
PKV
Jedes Familienmitglied zahlt einen eigenen Beitrag. Eine kostenfreie Familienversicherung ist nicht vorgesehen. Auch beitragsfreie Zeiten gibt es nicht.

Ihre berufliche Situation
GKV
Ihre Beiträge passen sich der Höhe Ihres Einkommens an und unter bestimmten Voraussetzungen werden Sie sogar von der Beitragszahlung befreit.
PKV
Ihre Prämie passt sich nicht an Ihr Einkommen und Ihre Lebensumstände an. Selbst der Wechsel von einer Voll- in Teilzeitarbeit kann ein finanzielles Problem darstellen.

Die Leistungen
GKV
Der Leistungskatalog wird gesetzlich garantiert und direkt über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet. Darüber hinaus darf jede Krankenkasse Mehrleistungen anbieten – so auch die BKK VBU.
PKV
In der PKV stellen Sie sich Ihr individuelles Leistungspaket selbst zusammen. Sie entscheiden, welche Leistungen Sie beanspruchen wollen und somit auch die Höhe Ihres Beitrags. Nicht alle Leistungen der GKV stehen automatisch zur Verfügung, so z. B. bestimmte Präventionsangebote und Rehaleistungen, Kinderkrankengeld, Mutterschaftsgeld und Haushaltshilfe. Zudem gehen Sie in Vorleistung – das bedeutet, Sie bezahlen die Arztrechnung erst einmal selbst und erhalten später den tariflich vereinbarten Erstattungsbetrag.

Die Beiträge
GKV
Ihr Beitrag richtet sich nach Ihrem Einkommen. Beim Eintritt in eine Krankenkasse werden Ihnen keine Gesundheitsprüfungen abverlangt, da die Krankenkassen nach dem Solidarprinzip funktionieren.
PKV
Um Ihren individuellen Beitrag zu ermitteln, müssen Sie eine Gesundheitsprüfung ablegen. Die Höhe Ihrer Prämie ist neben der Auswahl der Leistungen u. a. auch abhängig von Faktoren wie Geschlecht, Alter, Gesundheitsstand oder Vorerkrankungen.

Im Alter
GKV
Sie behalten Ihren gesetzlichen Leistungsanspruch auch im Alter. Durch die Kopplung an die Einkünfte sinken Ihre Beiträge bei einem niedrigeren Einkommen im Alter. Zudem können Sie auch weiterhin ohne Verluste Ihre Krankenkasse wechseln.
PKV
Ihr Einkommen als Rentner verringert sich, die zu zahlenden Prämien bleiben bestehen oder nehmen teilweise sogar zu. Daher sollten Sie möglichst frühzeitig Ersparnisse für die Altersabsicherung zurücklegen. Der Wechsel in eine andere Versicherung ist nicht zu empfehlen, da bestehende Altersrückstellungen (angesparte Beitragsanteile zu Ihrer Entlastung im Alter) verfallen. Ihnen bleibt nur die Möglichkeit, innerhalb Ihrer Gesellschaft ggf. in einen günstigeren Tarif zu wechseln.
Leistungen für alle Lebenslagen
Gerade in besonderen Lebenssituationen ist es wichtig, einen zuverlässigen Partner an der Seite zu wissen. Die BKK VBU ist Ihr Partner in Sachen Gesundheit.
Erfahren Sie hier, wie wir Sie von A wie Auslandssemester bis S wie Sabbatjahr begleiten.
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Studieren in der Ferne: Krankenversicherung für das Auslandssemester
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Den eigenen Horizont erweitern, Sprachkenntnisse ausbauen und nicht zuletzt ein Plus für den Lebenslauf: Auslandssemester sind "in". Doch wie steht es während der Abwesenheit um Ihre Krankenversicherung?
Ihr Versicherungsschutz hängt von dem Land ab, in welchem Sie studieren möchten. Bei Ländern der Europäischen Union bleiben Sie weiterhin bei uns versichert. Insbesondere wenn Sie weiterhin an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind. Vor Ort können Sie mit der europäischen Gesundheitskarte (EHIC) zum Arzt gehen. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Im Ausland kann es immer wieder passieren, dass die Ärzte eine höhere Abrechnung fordern als wir erstatten können. Zudem ist über eine private Versicherung der Rücktransport nach Deutschland abgesichert.
Wenn Sie außerhalb Europas studieren, können wir Ihnen keinen Krankenversicherungsschutz mehr bieten. Hier empfehlen wir Ihnen, sich komplett über eine private Auslandskrankenversicherung abzusichern. Während dieser Zeit ruht Ihre Mitgliedschaft bei der BKK VBU und wird wieder aktiv, wenn Sie danach in Deutschland weiter studieren.
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Beschäftigung auf 520-Euro-Basis: Krankenversicherung im Minijob
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Arbeitgeber bei Minijobs zahlen pauschale Beiträge zur Sozialversicherung, dadurch besteht aber nicht automatisch eine Mitgliedschaft bei einer Krankenversicherung. Minijobber bis 520 Euro Monatsverdienst müssen sich anderweitig krankenversichern. Erst ab einem Verdienst von 521 Euro führt der Arbeitgeber Beiträge zur Krankenversicherung ab und meldet den Arbeitnehmenden bei einer Krankenkasse an.
Krankenversicherungsschutz erhalten Sie beispielsweise über eine Pflichtversicherung aus einem weiteren (versicherungspflichtigen) Arbeitsverhältnis oder falls Sie Leistungen der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter beziehen. Unter Umständen haben Sie auch Anspruch auf Familienversicherung. Die Krankenkasse des Partners bzw. der Eltern übernimmt dann alle gesetzlichen Leistungen. Es fallen keine Krankenkassenbeiträge an.
Sollten alle anderen Möglichkeiten nicht greifen, besteht für Sie immer der Anspruch einer freiwilligen Mitgliedschaft in der BKK VBU.
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Auszeit vom Job: Krankenversicherung für das Sabbatical
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Eine Auszeit vom Beruf ist eine gute Gelegenheit wieder zu sich zu finden oder neue Fähigkeiten zu erlernen. Ihr Versicherungsschutz ist in dieser Zeit individuell zu prüfen. Fest steht, dass Ihr Arbeitgeber Sie bei einem unbezahlten Urlaub, der länger als einen Monat dauert, vier Wochen nach Beginn Ihres Sabbaticals bei der Krankenkasse abmeldet.
Wenn Sie verheiratet sind, kann eine Familienversicherung eine Option für Sie sein. Andernfalls haben Sie die Möglichkeit, eine freiwillige Mitgliedschaft in der BKK VBU abzuschließen. Sollten Sie während Ihres Sabbaticals einen Auslandsaufenthalt planen, benötigen Sie zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung.
Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung
Eines gleich vorweg: Nicht in jedem Fall ist eine Rückkehr erlaubt. Wir stellen Ihnen die Möglichkeiten vor und erläutern die Voraussetzungen.
Übrigens…
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Erfahrungsgemäß handelt es sich bei dem größten Teil der GKV-Rückkehrer um Frauen.
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Ab einem Alter von 55 Jahren ist der Wechsel von der PKV ausgeschlossen. Selbst wer alle Voraussetzungen für die Versicherungspflicht erfüllt, kann nicht mehr in die GKV zurück.

Rückkehr nach einem Auslandsaufenthalt
Nach einem längeren Auslandsaufenthalt haben Sie Anspruch auf eine Mitgliedschaft bei der Krankenkasse, bei der Sie zuletzt waren. Eine Ausnahme besteht innerhalb Europas, wenn Sie dort in einem Land eine vergleichbare private Krankenversicherung hatten. Die meisten europäischen Länder haben eine mit der GKV in Deutschland vergleichbare Absicherung.
- Übrigens: Von 2005 bis 2014 kamen insgesamt 1.147.488 Menschen aus aller Welt in ihre alte Heimat Deutschland zurück.

Rückkehr von Beamten
Beamte müssen keine besonderen Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung erfüllen wie etwa Arbeitnehmer. Möchte ein Beamter sich dennoch in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, muss er dort freiwilliges Mitglied werden und den monatlichen Beitrag in voller Höhe selbst bezahlen.
Für Beamte gilt: einmal privat – immer privat. Eine Rückkehr in die GKV ist kaum mehr möglich. Ein Ausnahmefall ist, wenn ein Beamter seinen Beamtenstatus aufgibt und wieder in ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis eintritt. Dazu muss das Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen und er darf das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für Personen über der Altersgrenze besteht die einzige Möglichkeit für Rückkehr in die GKV über die Familienversicherung des Ehepartners.
Rückkehrer der Bundeswehr
Während der Dienstzeit bei der Bundeswehr sind die Soldatinnen und Soldaten im Krankheitsfall über die freie Heilfürsorge abgesichert. Die einzige Pflichtversicherung, um die sie sich kümmern müssen, ist die Pflegeversicherung. Nach dem Austritt aus der Bundeswehr können Sie wieder in die GKV wechseln, wenn Sie versicherungspflichtig werden. Zum Beispiel bei der Aufnahme einer Beschäftigung, beim Bezug von Arbeitslosengeld I oder wenn Sie anfangen zu studieren. Andernfalls ist eine Rückkehr nur unter gewissen Bedingungen möglich:
- Sie waren vor Beginn Ihrer Dienstzeit Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse.
- Sie haben während Ihrer Zeit bei der Bundeswehr keine private Anwartschaft abgeschlossen.
Sollten diese Punkte erfüllt sein, ist der Weg in die GKV frei. Allerdings müssen Sie sich zwingend bei der Krankenkasse versichern, bei der Sie vor der Bundeswehrzeit Mitglied waren.
Wichtig zu wissen: Als Soldatin oder Soldat auf Zeit sollten Sie Ihren Krankenversicherungsschutz für die Zeit nach der Bundeswehr bereits bei der Ernennung regeln. Sie können auch während der Dienstzeit Ihr Versicherungsverhältnis bei der BKK VBU als freiwilliges Mitglied fortsetzen. Dies muss der Krankenkasse jedoch innerhalb von drei Monaten schriftlich mitgeteilt werden.

Als Existenzgründer in der GKV
Auch wenn Sie selbstständig tätig sind, können Sie sich freiwillig bei der BKK VBU versichern. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie vorher bereits gesetzlich versichert waren.
Die Beiträge richten sich nach Ihren Einnahmen und basieren auf dem aktuell gültigen Einkommensteuerbescheid. Zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit ist es erforderlich, dass Sie Ihr Einkommen gewissenhaft schätzen. Zu den geschätzten Einnahmen werden Sie solange unter Vorbehalt eingestuft, bis erstmalig ein Steuerbescheid an Sie ergeht. Durch die rückwirkende Berechnung Ihrer tatsächlichen Einnahmen kann es im Nachhinein zu einer Nachforderung, aber auch zu einer Erstattung von Beiträgen kommen. Sofern Sie von der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss erhalten, wird dieser ebenfalls als Einnahme gewertet. Lediglich die 300 Euro zur sozialen Sicherung bleiben anrechnungsfrei.
Haben Sie noch Fragen?
Wir beraten Sie gern rund um Ihre Mitgliedschaft bei der BKK VBU sowie auch den Weg zurück aus einer privaten Versicherung.
Rufen Sie uns an unter (0 30) - 7 26 12 - 55 00 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: versicherung(at)bkk-vbu.de