Krankenschein: Was du wissen musst
Fast jeder kennt diese Situation: ans Arbeiten ist nicht zu denken, du fühlst dich krank. Meist führt der Weg dann zum Arzt, der dich untersucht und dir die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Was passiert nun mit dem Krankenschein und wie verhältst du dich richtig? Wir beantworten deine Fragen rund um die Krankschreibung. Werde schnell wieder gesund!
Du bist krank und kannst nicht zur Arbeit – was ist zu tun?
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Du meldest dich bei deinem Arbeitgeber krank. Gib deinem Arbeitgeber umgehend Bescheid, dass und wie lange du voraussichtlich krank bist. Der Gesetzgeber spricht von "unverzüglich". Rufe sofort, am besten vor Beginn deiner Arbeitszeit, an oder melde dich per E-Mail.
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Du gehst zum Arzt und erhältst von ihm einen Krankenschein. Mit dem Krankenschein bestätigt der Arzt dir, dass du momentan arbeitsunfähig bist und wie lange es voraussichtlich dauern wird, bis du deine Arbeit wieder aufnehmen kannst.
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Bist du Arbeitnehmer, dann fordert dein Arbeitgeber die Krankschreibung bei der Krankenkasse an. Ansonsten sendest du die Bescheinigung innerhalb von drei Tagen an die Arbeitsagentur bzw. ans Jobcenter.
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Das Übersenden der Krankschreibung an die Krankenkasse übernimmt der Arzt auf elektronischem Weg.
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Falls du noch länger krank bist, benötigst du eine Folgebescheinigung. Wenn du zum Ablauf deines Krankenscheins noch nicht wieder gesund bist, musst du dich rechtzeitig um eine Verlängerung kümmern und deinen Arbeitgeber informieren.
Der smarte Weg zu uns
7 wichtige Fakten zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
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Welcher Zusammenhang besteht zwischen der AU und meinem Anspruch auf Krankengeld?
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Muss ich das Krankengeld extra beantragen?
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Was mache ich, wenn ich im Urlaub krank werde?
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Wie viele Tage kann der Krankenschein rückwirkend ausgestellt werden?
Die magische 6-Wochen-Grenze: Wissenswertes für Langzeitkranke
Bei einer Verlängerung deiner Krankheit sollte dein Arzt dies spätestens am Tag nach deiner vorherigen Arbeitsunfähigkeit bestätigen. Ist dieser Tag ein Feiertag oder am Wochenende, gehe möglichst schon am Vortag zu deinem Arzt – spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Der bescheinigte Zeitraum muss nahtlos sein. Falls du keinen rechtzeitigen Termin erhältst, wende dich bitte an einen anderen Arzt. Denn: Wir können das Krankengeld immer nur bis zum Tag der ärztlichen Feststellung auszahlen.