Krankschreibung
Was Sie wissen müssen, wenn Sie krank sind
Fast jeder kennt diese Situation: ans Arbeiten ist nicht zu denken, Sie fühlen sich krank. Meist führt der Weg dann zum Arzt, der Sie untersucht und Ihnen die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Was passiert nun mit dem Krankenschein und wie verhalten Sie sich richtig? Wir beantworten Ihre Fragen rund um die Krankschreibung. Werden Sie schnell wieder gesund!
Sie sind krank und können nicht zur Arbeit – was ist zu tun?
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Sie melden sich bei Ihrem Arbeitgeber krank. Geben Sie Ihrem Arbeitgeber umgehend Bescheid, dass und wie lange Sie voraussichtlich krank sind. Der Gesetzgeber spricht von "unverzüglich". Rufen Sie sofort, am besten vor Beginn Ihrer Arbeitszeit, an oder melden Sie sich per E-Mail.
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Sie gehen zum Arzt und erhalten von ihm einen Krankenschein. Mit dem Krankenschein bestätigt der Arzt Ihnen, dass Sie momentan arbeitsunfähig sind und wie lange es voraussichtlich dauern wird, bis Sie Ihre Arbeit wieder aufnehmen können.
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Sind Sie Arbeitnehmer, dann fordert Ihr Arbeitgeber die Krankschreibung bei der Krankenkasse an. Ansonsten senden Sie die Bescheinigung innerhalb von drei Tagen an die Arbeitsagentur bzw. ans Jobcenter.
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Das Übersenden der Krankschreibung an die Krankenkasse übernimmt der Arzt auf elektronischem Weg.
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Falls Sie noch länger krank sind, benötigen Sie eine Folgebescheinigung. Wenn Sie zum Ablauf Ihres Krankenscheins noch nicht wieder gesund sind, müssen Sie sich rechtzeitig um eine Verlängerung kümmern und Ihren Arbeitgeber informieren.
Der smarte Weg zu uns
Nutzen Sie gern unsere BKK VBU App um Dokumente, wie beispielsweise Krankschreibungen, zu uns zu senden.
7 wichtige Fakten zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
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Welcher Zusammenhang besteht zwischen der AU und meinem Anspruch auf Krankengeld?
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Die ärztliche Bescheinigung ist Voraussetzung dafür, dass Sie die Entgeltfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber oder das Krankengeld von der BKK VBU erhalten. Sie dient uns als lückenloser Nachweis der Zeiträume für die Krankengeldzahlung.
Bitte beachten Sie: Für Lücken innerhalb des Arbeitsunfähigkeitszeitraums besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Stellen Sie sich daher spätestens am folgenden Werktag der bisher attestierten Arbeitsunfähigkeit wieder beim Arzt zur Verlängerung der Krankschrift vor. Ist Ihre Krankschreibung bis Freitag attestiert, ist es auch ausreichend, am darauffolgenden Montag die Praxis aufzusuchen.
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Muss ich das Krankengeld extra beantragen?
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Sie erhalten von uns einen Antrag auf Krankengeld, wenn der Arbeitgeber oder die Agentur für Arbeit die Fortzahlung Ihres Geldes während Ihrer Krankheit eingestellt haben.
Sobald wir Ihnen Ihren Krankengeldantrag bewilligt haben, ist für die weiteren Krankschreibungen kein erneuter Antrag nötig – wir prüfen bei Eingang der Krankschreibungen jeweils automatisch, ob Sie Anspruch auf Krankengeld haben und veranlassen eine Zahlung.
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Was mache ich, wenn ich im Urlaub krank werde?
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Der Urlaub wird durch Ihre Arbeitsunfähigkeit unterbrochen. In diesem Fall informieren Sie ebenfalls Ihren Arbeitgeber über Ihre Krankheit und verhalten sich genauso wie oben beschrieben.
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Wie viele Tage kann der Krankenschein rückwirkend ausgestellt werden?
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Eine Rückdatierung ist bis zu drei Tagen möglich. Die maximale Dauer einer einzelnen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beträgt einen Monat.
Der Krankenschein kurz erklärt

Das steht auf dem "Gelben Zettel":
- "Erstbescheinigung" wird bei jeder neuen Erkrankung angekreuzt. (Dies gilt auch dann, wenn eine neue Arbeitsunfähigkeit am Tag nach dem Ende der vorherigen Arbeitsunfähigkeit beginnt.) "Folgebescheinigung" trifft bei längerer Krankheit zu und wird auch dann angekreuzt, wenn es sich um eine Mit- bzw. Weiterbehandlung handelt.
- Wird angekreuzt, wenn ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt.
- Hier trägt der Arzt den ersten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit ein. Bei einer Erstbescheinigung muss sowohl die Zeile "arbeitsunfähig seit" als auch die Zeile "festgestellt am" (siehe auch Punkt 5) ausgefüllt werden.
- Das Datum zeigt Ihre voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit für den vorliegenden ärztlichen Befund an – in der Regel maximal zwei Wochen. Das bescheinigte Datum ist für die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers bzw. die Leistungsfortzahlung der Agentur für Arbeit und die Krankengeldzahlung wichtig.
- Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit darf weder vor- noch rückdatiert werden. Das Feststelldatum ist wichtig für einen lückenlosen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit und für Ihren Krankengeldanspruch.
- Die Diagnose des Arztes wird als Kürzel eingetragen. Hierzu dient das Format ICD-10, ein spezieller Diagnoseschlüssel.
- Wird angekreuzt, wenn es sich um einen Unfall oder dessen Folgen (jedoch kein Arbeitsunfall) handelt.
- Versorgungsleiden sind Krankheiten oder gesundheitliche Beeinträchtigungen, die vom Versorgungamt anerkannt sind. Darunter fallen beispielsweise Ansprüche aus: Bundesversorgungsgesetz (Kriegsschäden), Opferentschädigungsgesetz (z. B. für Opfer von Gewalttaten), Infektionsschutzgesetz (z. B. Impfschäden oder Gesundheitsschäden durch Prophylaxe), Soldatenversorgungsgesetz.
- Wird ausgefüllt, falls Ihr Arzt eine medizinische Rehabilitation oder stufenweise Wiedereingliederung bzw. sonstige Maßnahmen für erforderlich hält. Gleichzeitig wird ein entsprechender Antrag ausgestellt, um die Maßnahmen einzuleiten.
- Das Feld wird angehakt, wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit durchgängig mehr als 6 Wochen beträgt. Der Arzt weist die BKK VBU somit auf einen möglichen Krankengeldfall hin. Liegt dieser vor und Ihr Arzt kann bereits einschätzen, dass die Arbeitsunfähigkeit zum angegebenen Datum enden wird, hakt er auch "Endbescheinigung" an.
Die magische 6-Wochen-Grenze: Wissenswertes für Langzeitkranke
Bei einer Verlängerung Ihrer Krankheit sollte Ihr Arzt dies spätestens am Tag nach Ihrer vorherigen Arbeitsunfähigkeit bestätigen. Ist dieser Tag ein Feiertag oder am Wochenende, gehen Sie möglichst schon am Vortag zu Ihrem Arzt – spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Der bescheinigte Zeitraum muss nahtlos sein. Falls Sie keinen rechtzeitigen Termin erhalten, wenden Sie sich bitte an einen anderen Arzt. Denn: Wir können das Krankengeld immer nur bis zum Tag der ärztlichen Feststellung auszahlen.