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Fahrkosten

Wenn Sie bei einer Krankheit oder Verletzung zum Arzt oder ins Krankenhaus fahren müssen, ist manchmal ein Transport nötig. Die Krankenkasse mkk übernimmt die Kosten für medizinisch begründete Fahrten, wenn sie im Zusammenhang mit einer der nachfolgend aufgeführten Leistungen anfallen.

Welche Fahrkosten beinhaltet die Leistung?

In medizinisch begründeten Fällen übernehmen wir die Fahrkosten für Sie. Für folgende Fahrten brauchen Sie keine Genehmigung:

  • Rettungsfahrten zum Krankenhaus (auch wenn keine stationäre Aufnahme erforderlich wird).
  • Fahrten zu einer vor- nach-, teil- oder vollstationären Behandlung
  • Fahrten zu einer ambulanten Operation, wenn dadurch eine erforderliche stationäre Krankenhausbehandlung vermieden wird oder diese stationär nicht durchführbar wäre.
  • Krankenfahrten (ÖPNV, privater PKW, Taxi, Mietwagen) von Versicherten, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H" oder einen Einstufungsbescheid in den Pflegegrad 3 (bei dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung), 4 oder 5 haben, und ambulant behandelt werden.

Folgende Fahrten müssen Sie vorab von uns genehmigen lassen, damit wir die Kosten übernehmen können:

  • Fahrten, bei denen eine medizinische Betreuung oder die Ausstattung eines Krankentransportwagens erforderlich sind.
  • Fahrten zu einer ambulanten Behandlung, zum Beispiel Dialyse oder zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie
  • Fahrten von Versicherten, die zwar keinen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H" oder einen Einstufungsbescheid in den Pflegegrad 3, 4 oder 5 besitzen, jedoch vergleichbar in ihrer Mobilität beeinträchtigt sind und über einen längeren Zeitraum (mindestens sechs Monate) ambulant behandelt werden müssen.

Zuzahlung

  • Werden die Fahrkosten übernommen, müssen Sie unabhängig vom Alter eine Zuzahlung leisten. Diese beträgt für jede Fahrt 10 Prozent der Kosten (mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro), jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten.
  • Im Zusammenhang mit einer teil-, vor- oder nachstationären Behandlung müssen Sie die Zuzahlung nur für die erste und letzte Fahrt leisten.
  • Falls Sie von der Zuzahlung befreit sind, übernimmt die mkk die vollen Kosten.

Wie kann ich die Leistung in Anspruch nehmen?

  • In medizinisch notwendigen Fällen stellt Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung aus, die Angaben zum Grund der Fahrt (ggf. Dauer der Behandlung), dem Ziel und dem nach ärztlicher Einschätzung erforderlichen Transportmittel enthalten muss.

  • Medizinisch notwendige Fahrten im Zusammenhang mit stationären Behandlungen (Fahrt zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus), Rettungsfahrten, Fahrten zu ambulanten Operationen (sofern der Eingriff nicht bereits regelhaft ambulant durchführbar ist), sowie Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen für Kunden mit den oben genannten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis oder dem Pflegegrad 3 bis 5 müssen nicht zuvor von uns genehmigt werden (außer Fahrten mit dem Krankentransportwagen).

  • In allen anderen Fällen ist es notwendig, dass wir Fahrten vorab prüfen und genehmigen. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Fahrten mit einem Krankentransportwagen müssen grundsätzlich vorab von uns genehmigt werden.

  • Falls keine direkte Abrechnung mit der mkk möglich ist, senden Sie uns bitte die Quittung oder Rechnung Ihrer Fahrt zusammen mit einem Zahlungsnachweis zu. Darüber hinaus benötigen wir noch einen Nachweis über die erfolgte Behandlung im Krankenhaus oder beim Vertragsarzt (z. B. Anwesenheitsbescheinigung).

  • Wir erstatten Ihnen den Betrag – ggf. abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung – auf das angegebene Konto.

Häufige Fragen

Ich wurde von der Feuerwehr ins Krankenhaus gefahren und habe nun eine Rechnung bekommen. Muss ich diese selbst zahlen?

Nein, die Kosten dafür übernimmt die mkk. Senden Sie uns einfach die Rechnung zu. Wir prüfen Ihre Mitgliedschaft und bezahlen den Transport direkt an die Feuerwehr. Falls Sie die Rechnung bereits selbst bezahlt haben, erstatten wir Ihnen die Kosten.

Unsere Postanschrift:
mkk
Lindenstraße 67, 10969 Berlin

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