Fahrkosten

Manchmal ist es nicht möglich, bei Krankheit oder einer Verletzung selber zum Arzt oder ins Krankenhaus zu fahren. Dann übernehmen wir die Fahrtkosten für einen Transport. Wir übernehmen die Kosten für medizinisch begründete Fahrten, wenn sie im Zusammenhang mit einer der nachfolgend aufgeführten Leistungen anfallen.

Übernahme von Fahrkosten

In medizinisch begründeten Fällen übernehmen wir die Fahrkosten. Für folgende Fahrten brauchst du keine Genehmigung:

  • Rettungsfahrten zum Krankenhaus (auch wenn keine stationäre Aufnahme erforderlich wird).
  • Fahrten zu einer vor- nach-, teil- oder vollstationären Behandlung.
  • Fahrten zu einer ambulanten Operation, wenn dadurch eine erforderliche stationäre Krankenhausbehandlung vermieden wird oder diese stationär nicht durchführbar wäre.
  • Krankenfahrten (ÖPNV, privater PKW, Taxi, Mietwagen) von Versicherten, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H" oder einen Einstufungsbescheid in den Pflegegrad 3 (bei dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung), 4 oder 5 haben, und ambulant behandelt werden.

Folgende Fahrten musst du vorab von uns genehmigen lassen, damit wir die Kosten übernehmen können:

  • Fahrten, bei denen eine medizinische Betreuung oder die Ausstattung eines Krankentransportwagens erforderlich sind.
  • Fahrten zu einer ambulanten Behandlung, zum Beispiel Dialyse oder zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie.
  • Fahrten von Versicherten, die zwar keinen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H" oder einen Einstufungsbescheid in den Pflegegrad 3, 4 oder 5 besitzen, jedoch vergleichbar in ihrer Mobilität beeinträchtigt sind und über einen längeren Zeitraum (mindestens sechs Monate) ambulant behandelt werden müssen.

Krankenfahrten mit Taxi in Berlin

In Berlin haben wir Verträge mit Taxiunternehmen abgeschlossen. Dein Vorteil: Du musst die Taxikosten nicht auslegen, denn die Transportunternehmen rechnen direkt mit uns ab. Informiere dich daher vor einer Fahrt bei unseren Kundenberaterinnen und Kundenberatern und wir geben dir die aktuelle Liste mit den Taxiunternehmern.

Solltest du ein anderes Taxi wählen, können wir die Kosten bis max. zum Vertragspreis erstatten.

Zuzahlung

  • Werden die Fahrkosten übernommen, musst du unabhängig vom Alter eine Zuzahlung leisten. Diese beträgt für jede Fahrt 10 Prozent der Kosten (mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro), jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten.
  • Im Zusammenhang mit einer teil-, vor- oder nachstationären Behandlung musst du für die Zuzahlung nur für die erste und letzte Fahrt aufkommen.
  • Falls du von der Zuzahlung befreit bist, übernimmt die mkk die vollen Kosten.

So erhältst du die Leistung

  • In medizinisch notwendigen Fällen stellt dir dein Arzt eine Verordnung aus, die Angaben zum Grund der Fahrt (ggf. Dauer der Behandlung), dem Ziel und dem nach ärztlicher Einschätzung erforderlichen Transportmittel enthalten muss.

  • Medizinisch notwendige Fahrten im Zusammenhang mit stationären Behandlungen (Fahrt zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus), Rettungsfahrten, Fahrten zu ambulanten Operationen (sofern der Eingriff nicht bereits regelhaft ambulant durchführbar ist) sowie Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen für Kundinnen und Kunden mit den oben genannten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis oder dem Pflegegrad 3 bis 5 müssen nicht zuvor von uns genehmigt werden (außer Fahrten mit dem Krankentransportwagen).

  • In allen anderen Fällen ist es notwendig, dass wir Fahrten vorab prüfen und genehmigen. Bitte nehme Kontakt zu uns auf. Fahrten mit einem Krankentransportwagen müssen grundsätzlich vorab von uns genehmigt werden.

  • Falls keine direkte Abrechnung mit der mkk möglich ist, sende uns bitte die Quittung oder Rechnung deiner Fahrt zusammen mit einem Zahlungsnachweis zu. Darüber hinaus benötigen wir noch einen Nachweis über die erfolgte Behandlung im Krankenhaus oder beim Vertragsarzt (z. B. Anwesenheitsbescheinigung).

  • Wir erstatten dir den Betrag – ggf. abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung – auf das angegebene Konto.

Häufige Fragen

Ich wurde von der Feuerwehr ins Krankenhaus gefahren und habe nun eine Rechnung bekommen. Muss ich diese selbst zahlen?

Nein, die Kosten dafür übernimmt die mkk. Sende uns einfach die Rechnung zu. Wir prüfen deine Mitgliedschaft und bezahlen den Transport direkt an die Feuerwehr. Falls du die Rechnung bereits selbst bezahlt hast, erstatten wir dir die Kosten.

Unsere Postanschrift:
mkk
Lindenstraße 67, 10969 Berlin

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