Was kostet ein Krankentransport – und wer zahlt?
Nach einem Sturz, einer schweren Erkrankung oder einer geplanten Behandlung – manchmal kannst du nicht allein ins Krankenhaus. Doch wann übernimmt die Krankenkasse die Fahrtkosten? Welche Unterschiede gibt es bei Krankentransporten? Und worauf musst du achten, damit du nicht selbst zahlen musst?
Inhaltsverzeichnis
- Wann ist ein Krankentransport notwendig?
- Welche Arten von Krankentransporten gibt es?
- Was kostet ein Krankentransport?
- Wie bekommst du die Kosten erstattet?
- Missbrauch ist teuer – für alle!
- Krankentransporte werden immer teurer
- Fazit: Krankentransporte gezielt nutzen
- Häufig gestellte Fragen zu Fahrkosten im Gesundheitswesen
Wann ist ein Krankentransport notwendig?
Nicht jede Fahrt zur Ärztin, zum Arzt oder ins Krankenhaus gilt als Krankentransport. Grundsätzlich übernimmt die Krankenkasse die Kosten nur, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt – das bedeutet, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst fahren kannst:
- Nach einem stationären Krankenhausaufenthalt, wenn du nicht mobil bist.
- Bei regelmäßigen Behandlungen wie Dialyse oder Chemotherapie
- Bei schweren Erkrankungen oder wenn du dauerhaft gehbehindert bist.
- Wenn während der Fahrt medizinische Betreuung erforderlich ist
Falls du dir unsicher bist, ob der Transport notwendig ist, hilft dir ein Gespräch mit deiner Ärztin oder deinem Arzt weiter. Hilfreiche Informationen dazu findest du hier: Arztbesuch – Tipps zur Vorbereitung.
Welche Arten von Krankentransporten gibt es?
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Notfalltransport (112) – Wenn jede Sekunde zählt
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Ein Rettungswagen mit Blaulicht, Notarzteinsatzfahrzeuge oder Rettungshubschrauber sind für echte Notfälle gedacht, etwa bei Herzinfarkt, Schlaganfall oder schweren Unfällen.
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Krankentransportwagen (KTW) – sicher ans Ziel
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Wenn du zwar kein Notfall bist, aber trotzdem nicht ohne medizinische Betreuung transportiert werden kannst, kommt ein Krankentransportwagen infrage. Dieser wird von speziell geschultem Personal begleitet und für Fahrten ins Krankenhaus oder zur Reha genutzt. Ebenso kommt der KTW bei Strahlen-, Chemo- und Dialysebehandlung sowie bei Fahrten zur ambulanten Behandlung zum Einsatz, wenn die medizinischen Voraussetzungen vorliegen.
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Behindertentransportkraftwagen (BTW) – Transport für mobil eingeschränkte Personen
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Personen im Rollstuhl werden oft in Kleinbussen transportiert. Diese Fahrzeuge bieten ausreichend Platz und sind in der Regel mit speziellen Auffahrrampen und/oder Rollstuhlrückhaltesystemen ausgestattet. Das erleichtert den Ein- und den Ausstieg.
Liegendtransporte werden – je nach Situation und Bedarf – mit dem Krankenwagen oder mit speziellen Fahrzeugen des Patientenfahrdienstes durchgeführt. Diese Fahrzeuge sind speziell auf die Bedürfnisse dieser Patientinnen und Patienten ausgestattet.
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Tragestuhlwagen (TSW) – für sitzende Patientinnen und Patienten
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Ein Tragestuhlwagen (TSW) wird genutzt, wenn Personen nicht gehen und sitzend transportiert werden können und keine medizinische Betreuung erforderlich ist. Der Transport erfolgt mit einem Tragestuhl, der von zwei Personen bedient wird, ohne dass medizinisches Fachpersonal benötigt wird.
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Taxi oder Mietwagen – wer zahlt?
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Wenn ein Transportwagen nicht nötig ist, aber du trotzdem nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kannst, kann auch ein Taxi oder ein Mietwagen infrage kommen. Wie bei allen anderen Fahrten gilt auch hier: Die Kasse zahlt nur, wenn die Ärztin oder der Arzt eine Verordnung ausstellt und die Fahrt medizinisch notwendig ist.
In Berlin gibt es Verträge mit Taxiunternehmen. Dein Vorteil: Du musst die Taxikosten nicht auslegen, denn die Transportunternehmen rechnen direkt mit uns ab. Informiere dich daher vor einer Fahrt bei unseren Kundenberaterinnen und Kundenberatern und wir geben dir die aktuelle Liste mit den Taxiunternehmern.
Was kostet ein Krankentransport?
Notfalltransport – lebensrettend, aber teuer
Ein Rettungseinsatz kann schnell mehrere hundert Euro kosten. Diese Kosten trägt die Krankenkasse, solange es sich um einen echten Notfall handelt. Wird der Notruf jedoch missbraucht, kann es teuer werden.
Krankentransport – Gebühren und Zuzahlungen
Ein Krankentransportwagen kostet je nach Strecke und Aufwand zwischen 80 und 200 Euro. Falls die Krankenkasse zahlt, bleibt meist eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Fahrt. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts.
Private Fahrten – wann du selbst zahlst
Wenn der Transport nicht als medizinisch notwendig eingestuft wird, musst du die Kosten selbst übernehmen. Das gilt auch, wenn du ein Taxi rufst, obwohl du öffentliche Verkehrsmittel nutzen könntest.
Wie bekommst du die Kosten erstattet?
Ärztliche Verordnung – dein wichtigstes Dokument
Ohne ärztliche Verordnung gibt es in der Regel keine Kostenerstattung. Ärztinnen und Ärzte müssen bescheinigen, dass du den Transport aus gesundheitlichen Gründen benötigst. Bewahre die Verordnung gut auf bzw. schicke sie vorab zu deiner Krankenkasse, dass die Fahrt genehmigt werden kann. Die Verordnung ist deine „Fahrkarte“, damit die Krankenkasse zahlt.
Genehmigung durch die Krankenkasse
Nicht jede Krankenfahrt wird automatisch übernommen. Besonders bei regelmäßigen Fahrten ist eine vorherige Genehmigung nötig. Stelle den Antrag frühzeitig, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
Zuzahlungsbefreiung – wer nicht zahlen muss
Wenn du bereits von Zuzahlungen befreit bist, musst du auch für Krankenfahrten nichts zahlen. Detaillierte Informationen und den Antrag auf Befreiung findest du auf unseren Leistungsseiten.
„Wir arbeiten ständig daran, den Service für unsere Kundinnen und Kunden zu verbessern“, sagt Dagmar Engver von der mkk. „Aktuell beteiligen wir uns am innovativen Projekt QRaGo. Dabei handelt es sich um eine digitale Plattform zwischen für Krankenhäuser, mit Verbindung zu Transportdienstleistern. Die Vernetzung hat das Ziel, sowohl lange Wartezeiten für Patientinnen und Patienten, als auch die Kosten für Krankentransporte zu reduzieren.“
Missbrauch ist teuer – für alle!
Schätzungsweise ein Drittel der Notrufe bei 112 sind keine echten Notfälle, sondern werden oft genutzt, um schneller behandelt zu werden oder leichter ins Krankenhaus zu kommen. Jeder unnötige Notruf blockiert Rettungsdienste und treibt die Kosten in die Höhe.
Wer ohne echten Notfall die 112 wählt, bleibt oft auf den Kosten sitzen. Auch überflüssige Krankentransporte belasten das Gesundheitssystem und führen zu steigenden Beiträgen.
Wann sollte man die 112 rufen?

Krankentransporte werden immer teurer
Die Kosten für Krankentransporte steigen rasant. Seit 2022 gab es jährliche Steigerungsraten von über 17 Prozent. Gründe sind steigende Personalkosten, höhere Preise für Fahrzeuge und teure Treibstoffe. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet zahlreiche Vorteile, um solche Kosten zu decken.
Warum sind die Kosten so hoch?
Ein Problem: Oft wird das falsche Fahrzeug verordnet. Viele Ärztinnen, Ärzte und Krankenhäuser setzen automatisch auf einen Krankentransportwagen (KTW), obwohl ein Taxi oder Mietwagen ausreichen würde. Auch das Anspruchsdenken wächst – viele erwarten, dass ihre Fahrt zur ambulanten OP übernommen wird.
Rettungsdienste bestimmen ihre Preise selbst
Ein weiteres Problem ist die undurchsichtige Preisgestaltung. Die Rettungsdienste legen ihre Gebührenordnungen eigenständig fest. Krankenkassen können zwar Widerspruch einlegen, müssen aber oft unter Vorbehalt zahlen. Häufig enden Streitfälle vor Gericht, was weitere Kosten verursacht.
Fehlverhalten sorgt für zusätzliche Kosten
Neben Preissteigerungen gibt es auch Missbrauch: Nicht alle abgerechneten Leistungen wurden tatsächlich erbracht. Zudem schließen viele Transportanbieter keine Verträge mit den Kassen ab, was zu langen Preisverhandlungen und kostspieligen Schiedsverfahren führt.
Fazit: Krankentransporte gezielt nutzen
Krankentransporte sind wichtig – aber nicht immer kostenlos. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Krankentransport nur, wenn eine medizinische Notwendigkeit oder eine ärztliche Verordnung vorliegt. Je nach Situation kommen verschiedene Transportmittel infrage, vom Rettungswagen bis zum Taxi.
Wichtig ist: Nur mit vorheriger Genehmigung und gültiger Verordnung werden die Kosten erstattet. Ohne Notfall oder klare medizinische Gründe musst du selbst zahlen.
Um böse Überraschungen zu vermeiden, lohnt sich eine frühzeitige Klärung mit der Ärztin, dem Arzt oder der Krankenkasse. So schützt du dich vor unnötigen Ausgaben – und hilfst, das System zu entlasten.
Häufig gestellte Fragen zu Fahrkosten im Gesundheitswesen
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Was sind Fahrkosten im Gesundheitswesen?
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Fahrkosten im Gesundheitswesen entstehen, wenn Personen aus besonderen medizinischen Gründen auf einen Transport angewiesen sind, wie zum Beispiel Krankentransporte oder Rettungsdienste, transportiert werden müssen.
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Welche Arten von Fahrkosten gibt es?
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Es gibt verschiedene Arten von Fahrkosten: Rettungsdienstkosten für Notfälle, Krankentransporte für Personen, die aufgrund ihrer Krankheit oder Behinderung auf einen speziellen Transport angewiesen sind und die regulären Krankenfahrten für Patientinnen und Patienten, die eine ambulante Behandlung benötigen und nicht eigenständig reisen können.
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Wann werden Fahrkosten von der Krankenkasse übernommen?
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Die Krankenkasse übernimmt Fahrkosten, wenn der Transport medizinisch notwendig ist. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Verordnung, die den Transport begründet. Außerdem wird geprüft, ob die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder privaten Fahrzeugen nicht möglich oder zumutbar wäre.
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Welche Zuzahlung muss für Fahrkosten geleistet werden?
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In der Regel muss eine Zuzahlung geleistet werden, die bei Krankentransporten 10 Prozent der Fahrtkosten beträgt, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Fahrt. Diese Zuzahlung entfällt, wenn eine Befreiung von der Zuzahlung vorliegt.
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Wie hoch sind die Kosten für Krankentransporte im Durchschnitt?
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Die Kosten für Krankentransporte variieren je nach Entfernung und Art des Transports. Für einfache Fahrten innerhalb eines Stadtgebiets können die Kosten zwischen 50 und 200 Euro liegen. Für längere Strecken oder spezielle Transportbedürfnisse können schnell Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro entstehen.
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Wann sollte man den Notruf 112 wählen?
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Den Notruf 112 sollte man bei lebensbedrohlichen Notfällen wählen, wenn sofortige medizinische Hilfe erforderlich ist, etwa bei einem Herzinfarkt, Schlaganfall oder schweren Verletzungen. Dazu zählt:
- Ohnmacht
- Unfälle mit schweren Verletzungen, Knochenbrüchen oder großem Blutverlust
- Allergischer Schock (Anaphylaxie)
- Anzeichen für eine Lungenembolie oder Herzinfarkt, wie Atemnot und Brustschmerzen
- Mögliche Symptome eines Schlaganfalls, wie plötzlich auftretende Sprachstörungen, Sehstörungen oder Lähmungserscheinungen
- Starke Schmerzen, die mit Geburtswehen vergleichbar sind
- Stromunfälle mit Herzstolpern, Atemnot oder Krampfgefühl
- Bei starken Schwangerschaftsbeschwerden wie vaginalen Blutungen oder einem Fruchtblasensprung mit grünlich verfärbtem Fruchtwasser
In weniger dringenden Fällen ist es besser, die Notärztinnen und Notärzte der Kassenärztlichen Vereinigung, die Hausärztin, den Hausarzt oder eine Klinik direkt zu kontaktieren, um einen Krankentransport zu organisieren.