Organspende
Zu Lebzeiten eine Entscheidung treffen – Angehörige entlasten
Sich über eine Organ- bzw. Gewebespende Gedanken zu machen – das macht keiner gerne. Bedeutet es doch auch, sich mit dem Tod auseinanderzusetzen. Das ist ganz verständlich, lösen diese Gedanken doch bei vielen Ängste aus. Trotzdem sollten Sie sich zu Lebzeiten damit beschäftigen, Ihre Entscheidungen treffen und diese auch dokumentieren. Tun Sie das nicht, müssen das Ihre Liebsten machen.
In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob man seine Organe im Falle seines Todes anderen Menschen zur Verfügung stellen möchte oder nicht. Wir möchten Sie mit unseren Informationen befähigen, eine Entscheidung zu treffen. Dabei ist eine negative, dokumentiert auf dem Organspende-Ausweis, ebenso wichtig wie die positive.
Was ist eine Organ- oder Gewebespende?
Ärzte versuchen ihr Bestmögliches, das Leben ihrer Patienten zu retten. Dies ist jedoch nicht immer möglich. Laut Transplantationsgesetz (TPG) gibt es zwei Voraussetzungen, unter denen Organe bzw. Gewebe entnommen werden können:
- Der Hirntod des Menschen wurde festgestellt.
- Seine Zustimmung liegt vor.
Pro Jahr sterben in deutschen Krankenhäusern circa 4.000 Menschen und würden so für eine Organspende in Frage kommen.
Bei einer Organ- oder Gewebespende werden nach dem festgestellten Hirntod funktionstüchtige Organe oder Gewebe entnommen und einem Menschen, dessen betreffendes Organ nicht mehr oder nicht mehr ausreichend funktioniert, transplantiert. Organe werden unmittelbar transplantiert, Gewebe in der Regel konserviert und in einer Gewebebank zwischengelagert.
Wußten Sie, dass ...
Welche Organe beziehungsweise Gewebe kann man spenden?
Fortschritte in der Medizin ermöglichen es, sehr unterschiedliche Organe und Gewebe zu transplantieren. So können von verstorbenen Menschen Organe wie das Herz, die Lunge, Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse und der Dünndarm übertragen werden. Aber auch Gewebe, wie beispielsweise die Hornhaut der Augen, Knochen, Haut sowie Herzklappen und Blutgefäße eignen sich, kranken Menschen zu helfen. Im Unterschied zu Organen können Gewebe noch Stunden nach dem Tod entnommen, entsprechend aufbereitet und auch für geeignete Empfänger aufbewahrt werden.
Vom Spender zum Empfänger
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Feststellung des Hirntodes von zwei Ärzten
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Organe dürfen erst entnommen werden, nachdem ein unumkehrbarer Hirnfunktionsausfall (Hirntod) des Organspenders festgestellt wurde. In diesem Fall sind Funktionen wie Wahrnehmung, Denkvermögen oder Steuerung der Atmung unwiderruflich erloschen und das Herz-Kreislauf-System kann nur noch künstlich aufrechterhalten werden. Erst wenn der Hirntod von zwei unabhängigen Experten festgestellt wurde, können einem Organspender Organe entnommen werden.
Da in den meisten Sterbefällen der Herzstillstand vor dem Hirntod eintritt, kommen nur relativ wenig Verstorbene für eine Organspende in Frage. Im Gegensatz dazu sind Entnahmen von Gewebe noch bis zu 72 Stunden nach dem Stillstand des Herz-Kreislauf-Systems (klinischer Tod) möglich. -
Klärung der Spenderbereitschaft
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Sollte der Verstorbene seine Spendebereitschaft nicht dokumentiert haben, werden die Angehörigen in einem Arztgespräch vor die Entscheidung gestellt. Einer Zustimmung wird der Deutschen Stiftung Organtransplantation gemeldet.
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Organentnahme
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In einer medizinischen Untersuchung stellt ein Arzt fest, ob die Organe des Verstorbenen für eine Transplantation geeignet sind. Wenn ja, werden in einer Operation die entsprechenden Organe entnommen, direkt zum Empfänger transportiert und in einer OP implantiert.
Wie bei lebenden Personen werden die Operationswunden verschlossen. Der Leichnam wird in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben. Nach der Entnahme können die Angehörigen auf ihre gewünschten Weise Abschied nehmen.
Seine Entscheidung treffen

Es ist wichtig, sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und eine persönliche Entscheidung zu treffen. Diese sollte im Organspende-Ausweis festgehalten werden – denn nur so kann sie im Fall der Fälle berücksichtigt werden.
Auch können Sie Ihre Zustimmung auf bestimmte Organe beschränken oder eine Person Ihres Vertrauens benennen, die für Sie entscheidet. Sie können dies vermerken - müssen Ihre Entscheidungen auch nicht begründen.
Die Entscheidungsmöglichkeiten

Wichtige Fragen im Überblick
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Kann jeder seine Bereitschaft zur Organspende erklären?
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Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr kann jeder seine Bereitschaft zur Organ- bzw. Gewebespende erklären. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann man einen Widerspruch zur Organspende dokumentieren. Beide Erklärungen können auch ohne Zustimmung des Erziehungsberechtigten erfolgen. Eine Altersbegrenzung nach oben gibt es nicht, relevant ist der Zustand der Organe, nicht das tatsächliche Alter.
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Kann ich meine Entscheidung ändern?
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Ja, Sie können Ihre Entscheidung jederzeit ändern und auf einem neuen Organspende-Ausweis dokumentieren. Es gibt keine zentrale Erfassungsstelle, die hierüber informiert werden muss.
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Muss man den Ausweis ausfüllen?
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Nein, dazu sind Sie nicht verpflichtet. Bedenken Sie jedoch, dass dann nach Ihrem Tod Ihre Angehörigen für Sie nach Ihrem mutmaßlichen Willen entscheiden müssen. Dies stellt oft eine große seelische Belastung in einer ohnehin schweren Zeit dar.
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Warum bekomme ich einen Organspende-Ausweis zugesandt?
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Seit November 2012 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, alle Kunden ab dem vollendeten 16. Lebensjahr über die Organ- und Gewebespende zu informieren. Zur Dokumentation Ihrer Entscheidung bekommen Sie den Organspende-Ausweis. Es erfolgt keine zentrale Registrierung Ihrer Entscheidung, eine Rückmeldung an die BKK VBU ist nicht nötig.
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Muss man sich vom Arzt untersuchen lassen, bevor man den Spenderausweis ausfüllt?
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Nein. Der Gesundheitszustand eines Menschen ändert sich ja permanent und eine Untersuchung wäre zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung nicht sinnvoll. Ob gespendete Organe oder Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, wird erst im Fall einer tatsächlichen Spende medizinisch geprüft.
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Bei welchen Vorerkrankungen ist eine Organspende ausgeschlossen?
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Sollte ein Krebserkrankung oder ein positiver HIV-Befund vorliegen, ist eine Organspende nicht möglich. Bei anderen Krankheiten entscheidet der jeweilige Arzt.
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Was ist eine Lebendspende?
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Angehörige oder nahe stehende Personen können auch zu Lebzeiten ein Organ oder Teile eines Organs spenden - z. B. eine Niere.
Organspendeausweis bestellen
Sie haben sich entschieden? Gut. Sie können sich den Organspende-Ausweis bei uns bestellen:
- telefonisch unter unserer Service-Hotline: 0800 165 66 16
- per Mail an info(at)bkk-vbu.de
Für mehr Informationen
Das kostenfreie Infotelefon Organspende wird von Zusammenarbeit von der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) und der BZgA durchgeführt. Die Sprechzeiten sind Montag bis Freitag: von 9 bis 18 Uhr