Auszubildende
Ihre Krankenversicherung für den Berufsstart
Der Start in den ersten Beruf – für Auszubildende eine große Veränderung im Leben. Sie treffen neue Kollegen, erwerben weitere Fähigkeiten und verdienen endlich ihr eigenes Geld.
Mit dem eigenen Einkommen sind Sie automatisch nicht mehr familienversichert. Sie benötigen Ihre eigene Krankenversicherung. Informieren Sie sich über die Leistungen, Beiträge und Ihre Vorteile bei der Krankenkasse BKK VBU. Wir sind für Sie da und beraten Sie gern bei allen bürokratischen Hürden.
Versicherung für Berufsanfänger
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Ihre Vorteile
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- Auch wenn Sie noch in der Ausbildung sind, können Sie von allen Leistungen der BKK VBU profitieren.
- Die Mitgliedschaft in der Krankenkasse BKK VBU deckt auch Ihre Pflegeversicherung ab.
- Wir übernehmen die Kosten für alle medizinischen Behandlungen und Medikamente – entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.
- Wenn Sie beruflich länger als 6 Wochen ausfallen, zahlen wir Ihnen Krankengeld. Davor zahlt Ihr Arbeitgeber.
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Kriterien für die Versicherung
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- Innerhalb von 2 Wochen nach Arbeitsbeginn können Sie eine Krankenkasse wählen. Ansonsten ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Sie bei Ihrer bisherigen Krankenkasse zu melden.
- Wenn Sie eine Schulausbildung machen und keine Vergütung erhalten, bleiben Sie über Ihre Eltern familienversichert – maximal bis zum 25. Geburtstag. Ihre Gesundheitskarte nutzen Sie einfach weiter.
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Beitragssatz
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- Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung errechnen sich aus Ihrer Ausbildungsvergütung. Verdienen Sie nicht mehr als 325 Euro brutto im Monat, kommt Ihr Arbeitgeber allein für die Beiträge auf.
- Als Auszubildende/r beträgt Ihr Beitragssatz für die Krankenversicherung 14,6 Prozent sowie 1,8 Prozent Zusatzbeitrag. Sowohl Ihr Arbeitgeber als auch Sie zahlen davon jeweils die Hälfte - also 8,2 Prozent.
- Auch in die Pflegeversicherung zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber zu gleichen Teilen ein. Der gesetzlich vorgeschriebene Beitragssatz liegt bei 3,4 Prozent. Sie zahlen damit 1,7 Prozent Ihres Bruttoeinkommens an die Pflegeversicherung. Wenn Sie mindestens 23 Jahre alt sind und kein Kind haben, zahlen Sie 0,6 Prozentpunkte mehr, also 2,3 Prozent.[1]
[1]Versicherte, die in Sachsen arbeiten, zahlen 2,2 bzw. ab 23 Jahre und ohne Kind 2,8 Prozent.
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Was noch?
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- Jeder Auszubildende muss ab dem ersten Tag der Ausbildung selbst Mitglied einer Krankenkasse sein.
- Neben der Krankenversicherung werden Sie auch in der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung versichert.
- Um die Beitragszahlung müssen Sie sich nicht kümmern, dies erfolgt über das Lohnabzugsverfahren direkt von Ihrem Arbeitgeber.
Startklar für die Ausbildung
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Tipps zum Berufseinstieg und zur Bewerbung
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Mit dem Ausbildungsstart kommen nun einige Neuheiten auf Sie zu. Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte und Pflichten und zum Verhalten an den ersten Tagen in unseren Tipps zum Berufseinstieg.
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Ausbildungsnachweisheft
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Während der Ausbildung müssen Auszubildende ein Ausbildungsnachweisheft führen. Dies ist eine Voraussetzung, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Wir stellen ein von der IHK zugelassenes Ausbildungsnachweisheft zur Verfügung.
Werden Sie Mitglied!
Sie möchten sich bei der BKK VBU krankenversichern? Das freut uns. Füllen Sie den Mitgliedsantrag bequem online aus, wir prüfen diesen und setzen uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung.
Die Schritte zu Ihrer Krankenversicherung
1. Schritt: Sie füllen den Online-Mitgliedsantrag aus oder wenden sich persönlich an uns. Wir beraten Sie gern. Wir prüfen Ihren Antrag und stellen Ihnen eine Versicherungsbestätigung aus.
2. Schritt: Sie reichen ein Passbild für Ihre neue Gesundheitskarte ein – online, im ServiceCenter oder per Post.
3. Schritt: Wir senden Ihnen rechtzeitig Ihre Gesundheitskarte zu. Außerdem informieren wir Ihren Arbeitgeber über Ihren Wechsel, wenn Sie dies wünschen.
Anschrift: BKK VBU, Neukundenservice, 10857 Berlin
E-Mail senden
Fax: 030 72612 2038
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Sie haben Fragen?
Bestimmt. Und wir können helfen. Damit wir für Sie wichtige Informationen zusammenstellen können, benötigen wir ein paar Angaben. Füllen Sie das Formular aus und Sie bekommen bald Post von uns.
Häufige Fragen
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Ich bin in der Ausbildung, habe aber schon eine eigene Familie. Kann ich diese familienversichern?
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Ja, Ihre Familie können Sie unter den Voraussetzungen der Familienversicherung versichern.
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Ich mache ein duales Studium. Zähle ich als Student oder als Auszubildender?
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Wenn Sie dual studieren, zählen Sie als Auszubildender und werden von Ihrem Arbeitgeber bei Ihrer gewählten Krankenkasse angemeldet.
Zu unseren Angeboten für Studierende -
Ich schließe meine Ausbildung demnächst ab. Was muss ich in Bezug auf meine Krankenversicherung tun?
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Wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber weiterhin beschäftigt bleiben, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Ihr Arbeitgeber meldet uns dies, wir ändern Ihren Versicherungsstatus zum Arbeitnehmer. Ihre elektronische Gesundheitskarte können Sie weiterhin wie gewohnt nutzen.
Wenn Sie ein Studium aufnehmen und noch nicht 25 Jahre alt sind, können Sie sich gegebenenfalls über Ihre Eltern familienversichern. Sie erhalten eine neue Gesundheitskarte. Sind Sie 25 Jahre oder älter, bieten wir Ihnen die Krankenversicherung der Studenten zu einem günstigen Beitrag. -
Ich besuche eine Berufsfachschule. Zähle ich als Auszubildender?
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Nein. Besuchen Sie eine Berufsfachschule, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen über Ihre Eltern familienversichern. Sind Sie 25 Jahre oder älter, bieten wir Ihnen die Freiwillige Versicherung für Krankheit und Pflege zu einem günstigen Beitrag von 125,22 € bzw. für kinderlose über 23 Jahre von 130,09 €.
Rufen Sie uns an, wir sind gern für Sie da.