Akupunktur & Krankenkasse: So unterstützen wir dich
Akupunktur gehört zu den bekanntesten Verfahren der traditionellen chinesischen Medizin. Um akute oder chronische Verspannungen oder Schmerzen zu lindern oder vorzubeugen, ist diese Naturheilmethode sehr wirksam. Unter bestimmten Bedingungen übernimmt die mkk – meine krankenkasse die Kosten.
Deine Vorteile bei der mkk auf einen Blick
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Kostenübernahme für Akupunktur-Behandlungen bei bestimmten Diagnosen
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Bis zu 15 Sitzungen pro Krankheitsfall möglich
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Behandlung durch qualifizierte Ärztinnen und Ärzte mit Akupunktur-Zusatzqualifikation
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Teil einer ganzheitlichen Schmerztherapie und psychosomatischer Behandlung
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Abrechnung direkt über die gesetzliche Krankenkasse
Was ist Akupunktur und wie funktioniert sie?
Akupunktur zählt zu den alternativen Heilmethoden. Dabei setzt ein Arzt oder eine Ärztin feine Nadeln an bestimmten Punkten der Haut. Diese Punkte liegen entlang von Leitbahnen, den sogenannten Meridianen.
In der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) spielt die Lebensenergie Qi eine zentrale Rolle. Sie soll durch den Körper fließen und verschiedene Funktionen steuern. Werden bestimmte Punkte stimuliert, kann das nach dieser Vorstellung den Energiefluss beeinflussen.
Aus medizinischer Sicht geht man davon aus, dass Akupunktur verschiedene Effekte im Körper auslösen kann. Dazu gehören zum Beispiel:
- die Ausschüttung körpereigener Botenstoffe
- schmerzlindernde und stimmungsaufhellende Effekte
- eine Veränderung der Schmerzverarbeitung im Nervensystem
Während der Behandlung werden mehrere feine Nadeln gesetzt. Diese Nadeln verbleiben meist etwa 20 bis 30 Minuten im Körper. Viele Patientinnen und Patienten empfinden die Behandlung als entspannend.
Wann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse Akupunktur?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Akupunktur bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule und bei chronischen Schmerzen im Kniegelenk bei Arthrose. Folgende Regelungen gelten:
- Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule: Behandlung mit jeweils bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal sechs Wochen und in begründeten Ausnahmefällen bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal zwölf Wochen, jeweils mindestens 30 Minuten Dauer; mit jeweils 14 bis 20 Nadeln
- Chronische Schmerzen im Kniegelenk bei Arthrose: Behandlung mit jeweils bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal sechs Wochen und in begründeten Ausnahmefällen bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal zwölf Wochen, jeweils mindestens 30 Minuten Dauer; mit jeweils 7 bis 15 Nadeln je behandeltem Knie
Wichtig ist dabei: Die Beschwerden müssen mindestens sechs Monaten bestehen.
Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, können wir die Kosten für Akupunktur übernehmen.
Eine erneute Behandlung kann frühestens zwölf Monate nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen. Du musst keine Zuzahlung leisten.
Wie erhalte ich die Leistung?
Wenn bei dir chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder Kniearthrose diagnostiziert wurden, kann Akupunktur Teil deiner Behandlung sein.
So läuft es in der Praxis ab:
- Du sprichst mit deiner Ärztin oder deinem Arzt über deine Beschwerden.
- Die medizinische Fachperson prüft, ob Akupunktur als Therapie geeignet ist.
- Die Behandlung erfolgt durch Ärztinnen oder Ärzte mit entsprechender Zusatzqualifikation.
- Die Kosten für Akupunktur werden direkt über die Gesundheitskarte abgerechnet. Du musst also nicht in Vorleistung gehen.
Was bietet mir die mkk noch?
Akupunktur ist nur ein Teil unseres Leistungsangebots rund um Schmerzbehandlung und alternative Heilmethoden. Mit unserem Gesundheitskonto erweiterst du deinen Versicherungsschutz um viele Leistungen, die es bei anderen gesetzlichen Krankenversicherungen in dieser Form nicht gibt.
Egal, ob du dich für Gesundheitskurse, Osteopathie oder Alternative Arzneimittel interessierst – über das Gesundheitskonto erstatten wir dir bis zu 1.500 Euro pro Jahr. Und das Beste: Das Angebot gilt von Geburt an – also auch für Babys und Kinder.
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Du suchst eine Krankenkasse, die Akupunktur unterstützt und dir auch darüber hinaus viele Leistungen bietet?
Dann lerne die mkk kennen. Wir unterstützen dich dabei, passende Behandlungen zu finden und unkompliziert zu nutzen.
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FAQ: Häufige Fragen zur Akupunktur und Krankenkasse
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Übernimmt jede Krankenkasse Akupunktur?
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Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Akupunktur bei bestimmten Diagnosen. Dazu zählen chronische Schmerzen im Knie oder im Bereich der Lendenwirbelsäule. Voraussetzung ist, dass die Beschwerden mindestens sechs Monaten bestehen.
Aber nicht jede Krankenkasse bietet dir noch so viele Zusatzleistungen wie die mkk. Erfahre mehr über deine Vorteile bei uns.
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Was kostet Akupunktur ohne Kostenübernahme?
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Die Frage „Was kostet Akupunktur?“ lässt sich nicht pauschal beantworten. Privat gezahlte Sitzungen kosten häufig zwischen etwa 30 und 80 Euro pro Termin. Wie hoch die Kosten genau sind, hängt von Praxis, Region und Behandlungsdauer ab.
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Wie viele Sitzungen werden von der Krankenkasse übernommen?
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Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, übernehmen Krankenkassen die Kosten in der Regel für bis zu 15 Sitzungen innerhalb eines Behandlungszeitraums.
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Wer darf Akupunktur durchführen?
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Damit die Krankenkasse Akupunktur übernimmt, muss die Behandlung von qualifizierten Ärztinnen oder Ärzten durchgeführt werden. Sie benötigen eine spezielle Weiterbildung im Bereich Akupunktur.
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Kann ich Akupunktur auch bei anderen Beschwerden nutzen?
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Viele Menschen nutzen Akupunktur auch bei anderen Beschwerden. In solchen Fällen handelt es sich meist um alternative Heilmethoden, deren Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Sprich am besten mit deinem Arzt oder deiner Ärztin über passende Behandlungsmöglichkeiten.