Ihr Internet Browser wird nicht unterstützt
Um alle Funktionen dieser Webseite korrekt nutzen zu können, verwenden sie bitte einen anderen Internet Browser.

mein Bonus

Gesund leben zahlt sich aus

Wir wünschen uns, dass Sie sich um Ihre Gesundheit kümmern. Das zahlt sich gleich doppelt aus: Für Ihr Wohlbefinden, aber auch für Ihren Geldbeutel. Mit dem neuen Programm meinBonus unterstützen wir Sie bei vielen Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge und zahlen Ihnen für Ihr gesundheitliches Engagement bares Geld. Teilnehmen können alle, und zwar jedes Jahr und unabhängig voneinander.

Leistungen der BKK VBU – besondere Qualität für Sie

  • Unser Plus für Sie

    Diese Leistungen sind Angebote der BKK VBU über den gesetzlichen Rahmen hinaus.

Hallo! Ich bin KIM, der BKK VBU Chatbot. Stellen Sie mir eine Frage!

Jede Maßnahme bringt 5 Euro, vollständige Vorsorge noch viel mehr

Nehmen Sie nur einzelne Maßnahmen wahr, dann bekommen Sie von uns grundsätzlich 5 Euro für jede für Ihr Alter und Geschlecht empfohlene Leistung zur Vorsorge, Zahnvorsorge und Früherkennung von Krankheiten, die Sie in einem Kalenderjahr in Anspruch genommen haben. Nutzen Sie dazu unseren Vorsorgekalender oder entnehmen sie die Vorsorgeuntersuchungen den untenstehenden Tabellen:

Für Kinder und Jugendliche

Alter Kinder und Jugendliche Turnus
2 Jahre U7 einmalig
3 Jahre U7a einmalig
4 Jahre U8 einmalig
5 Jahre U9 einmalig
ab 6 Jahre Zahnvorsorge halbjährlich
ab 12 Jahre J1 einmalig

Kindern unter 2 Jahren empfehlen wir unseren Babybonus

Für Erwachsene

Alter Frauen Männer Turnus
ab 18 Jahre Check Up (18 - 34 Jahre) Check Up (18 - 34 Jahre) einmalig bis zum 34. Lebensjahr
ab 18 Jahre Zahnvorsorge Zahnvorsorge jährlich
ab 20 Jahre Früherkennung Gebärmutterhalskrebs und Krebserkennung des Genitals jährlich
30 - 69 Jahre zusätzlich Früherkennung Brustkrebs jährlich
zusätzlich ab 35 Jahre Check Up 35: Früherkennung u. a. Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes Check Up 35: Früherkennung u. a. Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes alle 3 Jahre
zusätzlich ab 35 Jahre Screening Hepatitis B und C Screening Hepatitis B und C einmalig
zusätzlich ab 35 Jahre Früherkennung Hautkrebs Früherkennung Hautkrebs alle 2 Jahre
zusätzlich ab 45 Jahre Früherkennung Krebserkrankungen der Prostata und des äußeren Genitals jährlich
zusätzlich von 50 - 69 Jahre Früherkennung Brustkrebs-Mammographie Screening alle 2 Jahre
50 - 54 Jahre Früherkennung Darmkrebs Früherkennung Darmkrebs (1) jährlich
ab 55 Jahre Früherkennung Darmkrebs (2) Früherkennung Darmkrebs (2) alle 2 Jahre
zusätzlich ab 65 Jahre Früherkennung Bauchaortenaneurysma einmalig

1) Versicherte Männer im Alter von 50 bis einschließlich 54 Jahren können zwischen einem jährlichen Test auf occultes Blut im Stuhl und einer Koloskopie entscheiden.
2) Versicherte Männer und Frauen ab dem Alter von 55 Jahren können zwischen einem Test auf occultes Blut im Stuhl, der alle zwei Jahre durchgeführt wird und einer Koloskopie entscheiden.

Wird eine Koloskopie durchgeführt, ist in den auf das Untersuchungsjahr folgenden neun Kalenderjahren keine Früherkennungsmethode anzuwenden. Es sind höchstens zwei Koloskopien als Früherkennungsmethode durchzuführen. Eine Koloskopie ab dem Alter von 65 Jahren gilt als zweite Früherkennungskoloskopie.

Sie oder Ihr Kind haben in einem Kalenderjahr alle empfohlenen Leistungen im angegebenen Turnus durchgeführt? Das freut uns, dann erhöhen wir Ihren Bonus deutlich. Wählen Sie zwischen einer unserer drei Bonusvarianten.

Unsere Bonusvarianten

meinBonus – 70 Euro

Wir überweisen Ihnen einen Gesundheitsbonus von 70 Euro unter den oben genannten Voraussetzungen, wobei wir ggf. schon ausgezahlte Beträge für einzelne Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, die wir mit je 5 Euro prämieren, anrechnen.

meinBonusPlus – 100 Euro

Nehmen Sie alle Vorsorgeangebote wahr, die für Ihr Alter und Geschlecht empfohlen werden, dann erstatten wir Ihnen Ihre Rechnungen für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), private Zusatzversicherungen (Krankenzusatzversicherung und Altersvorsorge) sowie für Ihre Online-Patientenverfügung. In dieser Bonusvariante erstatten wir Ihnen die nachgewiesenen Kosten für alle in einem Kalenderjahr in Anspruch genommenen Bonusleistungen - insgesamt bis zu 100 Euro pro Jahr!

meinBonusDigital – 210 Euro für drei Jahre

Ihre Rechnungen für digitale Gesundheitsprodukte, zum Beispiel Smart Watches oder Fitnessarmbänder, erstatten wir bis zu einer Höhe von 210 Euro. Voraussetzung ist, dass Sie alle der für Sie oder Ihr Kind empfohlenen Leistungen zur Vorsorge oder Früherkennung in den vergangenen drei Jahren in Anspruch genommen und keine andere unserer Bonusvarianten (inklusive des bis 2022 laufenden Bonusprogramms "Gesund leben zahlt sich aus") in Anspruch genommen haben.

Zusatzboni, die Sie auch interessieren könnten

Zusatzbonus für Impfungen - 5 Euro für jede Impfung über eGK

Nach unserer Überzeugung gehören Impfungen zu den größten Errungenschaften moderner Medizin. Für jede von der Ständigen Impfkommissionen (STIKO) bzw. dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) empfohlene Schutzimpfung, die Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen verabreicht und über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet hat, zahlen wir Ihnen einen Zusatzbonus von 5 Euro – und zwar pro Impfung! Hiervon ausgenommen sind Reiseschutzimpfungen.

Zusatzbonus für Prävention - 10 Euro

Wenn Sie im Bonusjahr an Präventionsmaßnahmen teilgenommen haben, zahlen wir Ihnen einen zusätzlichen Präventionsbonus in Höhe von 10 Euro. Unter Präventionsmaßnahmen fallen:

  • Kurse nach §20 SGB V,
  • Maßnahmen zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz nach §20k SGB V, oder
  • Gesundheitsaktionen Ihrer BKK·VBU, zum Beispiel in einem unserer ServiceCenter, oder
  • Gesundheitsaktionen Ihres Arbeitgebers, der Schule oder Universität.

Die Gesundheitsaktionen müssen mindestens zwei Termine im Bonusjahr umfasst haben. Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung können wir hier leider nicht berücksichtigen. Zu Aktionen und Kursen für Ihre Gesundheit beraten wir Sie gern – sprechen Sie uns an.

Zeitraum und Teilnahme

Unser Bonuszeitraum beträgt ein Kalenderjahr. Um am Bonusprogramm teilzunehmen, lassen Sie sich ganz einfach die Teilnahme an den verschiedenen Maßnahmen und Leistungen innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres bestätigen. Bei Präventionskursen oder Gesundheitsaktionen macht dies der jeweilige Anbieter, ärztliche Untersuchungen bestätigt Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Nutzen Sie für die Bestätigungen unser Bonusblatt, wählen Sie Ihre Bonusvariante und reichen Sie das ausgefüllte Bonusblatt bis zum 30. April des Folgejahres bei uns ein.

Falls Sie unseren meinBonusDigital wählen, beträgt der Bonuszeitraum drei Kalenderjahre. In diesem Fall reichen Sie Ihr ausgefülltes Bonusblatt bis zum 30. April des Jahres ein, das auf den Dreijahreszeitraum folgt.

Bonusblatt anfordern und profitieren

Tun Sie sich und Ihrem Geldbeutel etwas Gutes und bestellen Sie gleich hier Ihr persönliches Bonusblatt. Sie haben Fragen? Wir sind gern für Sie da!

Häufige Fragen

Sie haben mir mitgeteilt, dass Sie die Steuerdaten an die Steuerverwaltung übermittelt haben. Wie ist die Übermittlung erfolgt und woher kennen Sie meine Steuernummer?

Alle Wege des Datenaustausches entsprechen strengen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Wir übermitteln Ihre Daten über einen besonders geschützten Datentransfer. Die Steuernummer wird uns im Rahmen des Datenaustausches von der Bundeszentrale für Steuern zugesendet.

Warum erhalte ich erst jetzt die Mitteilung über die Bonuszahlungen von Ihnen?

Der Gesetzgeber hat den Krankenkassen eine Frist bis zum 28. Februar des Folgejahres zur Übermittlung der Daten aus Bonuszahlungen eingeräumt. Der Aufwand der Datenermittlung ist sehr groß, sodass fast jede Krankenkasse die Steuerbescheinigungen im Februar versendet.

Muss ich Ihr Schreiben mit meiner Steuererklärung beim Finanzamt abgeben bzw. meinem Steuerberater zur Verfügung stellen?

Nein, das Schreiben ist für Ihre Unterlagen. Der Finanzverwaltung liegen die gleichen Daten bereits elektronisch vor. Selbstverständlich können Sie dem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater eine Kopie des Schreibens zur Verfügung stellen.

Welchen Zeitraum des Leistungsbezuges haben Sie bei der Bescheinigung berücksichtigt?

Hier gilt das sogenannte Zufluss-Prinzip aus dem Steuerrecht. Dies bedeutet, dass wir alle Bonuszahlungen berücksichtigen müssen, die wir Ihnen bis einschließlich 31.12. des Kalenderjahres überwiesen haben (Richtlinie: Geldausgang der BKK VBU).

Sie haben die Bonuszahlung für das vergangene Jahr erst nach dem 01.01. diesen Jahres überwiesen bekommen. Wurden diese Beträge auch bei der Übermittlung an die Finanzverwaltung berücksichtigt?

Ja, der Betrag wurde in der aktuellen Datenübermittlung für das vergangene Steuerjahr berücksichtigt, wenn der Betrag von uns noch bis einschließlich 31.12. des vergangenen Jahres angewiesen wurde.

Beispiel: Wurde der Betrag von uns nach dem 31.12.2015 angewiesen, dürfen wir den Betrag für das Steuerjahr 2016 erst in 2017 übermitteln.

Wie wirkt sich mein Bonus auf meine Steuerrückerstattung aus?

Das können wir nicht sagen, da der Betrag, um den sich Ihre Steuerrückerstattung minimiert, von vielen individuellen Faktoren Ihrer steuerpflichtigen Einnahmen und Abzugsmöglichkeiten abhängt.

Was passiert mit meinem Bonusblatt aus dem Jahr 2021?

Ab 01.01.2022 haben wir ein neues Bonusprogramm. Das alte Bonusprogramm verliert damit seine Gültigkeit. Die drei wichtigsten Neuerungen:

  • Sammeln Sie nun Nachweise für ein abgeschlossenes Kalenderjahr vom 01.01. bis 31.12. - Sie haben Zeit, dieses bis zum 30.04. des Folgejahres einzureichen.
  • Jede anerkannte Einzelmaßnahme ab 01.01.2022 wird mit mindestens 5 Euro bonifiziert.
  • Weisen Sie die Teilnahme an allen für Ihr Alter und Geschlecht vorgesehenen Vorsorgemaßnahmen nach, wird das mit 70 € oder bei Nachweis von Kosten für individuelle Gesundheitsleistungen mit bis zu 100 € bonifiziert.

Mit Einführung des neuen Bonusprogramms verliert das vorherige Bonusprogramm zum 31.12.2021 seine Gültigkeit. Jedoch berücksichtigen wir zur Erreichung des vollen Bonus auch vor dem 01.01.2022 in Anspruch genommene Maßnahmen, die nicht jährlich erbracht werden müssen ( z.B. CheckUp 35, Screening Hepatits B und C, Hautkrebsscreening).

Wir beraten Sie sehr gerne zu unserem neuen Bonusprogramm und den nachzuweisenden Maßnahmen.

nach oben