Einkommensteuerbescheid

Sie haben Fragen zu unserem Schreiben? Nachfolgend haben wir die wichtigsten zusammengefasst.

Unterlagen für den Einkommensteuerbescheid 2023

Sie können uns die Unterlagen gern per Post oder über unsere App einreichen. Hier finden Sie die Adressen.

Per E-Mail senden Sie Ihre Unterlagen bitte an versicherungen@meine-krankenkasse.de.

Sie haben die Einkommensteuererklärung schon abgegeben und warten nur noch auf den Einkommensteuerbescheid? Dann benötigen wir vom Finanzamt oder von Ihrem Steuerbüro bis zum 31.12.2026 die Bestätigung, dass Ihnen der Einkommensteuerbescheid noch nicht ausgestellt wurde.

Oder Sie haben eine Fristverlängerung vom Finanzamt erhalten bzw. sind nicht verpflichtet eine Einkommensteuererklärung zu machen? Dann benötigen wir vom Finanzamt ebenfalls bis zum 31.12.2026 die Bestätigung der Fristverlängerung oder den Nichtveranlagungsbescheid.

Nein. Nur der Einkommensteuerbescheid kann zur Berechnung Ihrer Beiträge als amtliches Dokument der Finanzverwaltung berücksichtigt werden.

Nein. Nur der Einkommensteuerbescheid kann zur Berechnung Ihrer Beiträge als amtliches Dokument der Finanzverwaltung berücksichtigt werden.

Bei Nichteinreichung bzw. verspäteter Vorlage der Nachweise erfolgt Ihre Beitragsbemessung für das Jahr 2023 zum Höchstbeitrag. Sie haben ab Bekanntgabe des Sanktionsbescheides noch einmal 12 Monate Zeit, einen formlosen Antrag auf Neufestsetzung zu stellen.

Bitte beachten Sie hierbei, dass die Sanktionierung nur überprüft und ggf. zurückgenommen werden kann, wenn Sie die entsprechenden Nachweise einreichen.

Nein. Nach Ablauf der Frist erhalten Sie automatisch einen endgültigen Beitragsbescheid zur Höchstbemessung.

Die Beitragsbemessung unterliegt solange dem Vorbehalt, bis uns der Einkommensteuerbescheid für das jeweilige Kalenderjahr eingereicht wird.

Auch wenn Sie bei uns nicht mehr versichert sind, muss die Beitragsbemessung für das Jahr 2023 anhand des Einkommensteuerbescheides bis zum 31.12.2026 überprüft und endgültig festgesetzt werden.

Die Dauer Ihrer aktiven Selbstständigkeit ist entscheidend für die Bestimmung der Bemessungsgrundlage Ihrer Beiträge. Es ist von Bedeutung für uns, hier festzustellen, ob Sie während des Leistungsbezuges Ihre Selbständigkeit ausgeübt haben oder nicht. Bitte teilen Sie uns dies schriftlich bis zum 31.12.2026 mit entsprechenden Nachweisen (zum Beispiel BWA oder Gewinn und Verlustrechnung) mit.

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