Unterstützung und Qualitätssicherung für die häusliche Pflege
Wer Pflegegeld bezieht und zu Hause gepflegt wird, muss in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz durch eine Pflegefachkraft in Anspruch nehmen.
Ziel ist es, die Pflegequalität zu sichern und Pflegepersonen fachlich zu unterstützen.
Diese Beratung ist kostenlos und kann flexibel bei Ihnen zu Hause stattfinden.
Was ist der Beratungseinsatz
Der Beratungseinsatz (auch „Pflegeberatungseinsatz“ genannt) ist eine verpflichtende Beratung für alle Pflegebedürftigen,
die Pflegegeld nach § 37 SGB XI beziehen und von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt werden.
Er wird von einer Pflegefachkraft eines zugelassenen Pflegedienstes durchgeführt.
Die Pflegekraft prüft, ob die häusliche Pflege sichergestellt ist, und gibt praktische Tipps zur Verbesserung der Pflegesituation.
Ziel: Sicherstellung der Pflegequalität und fachliche Unterstützung der pflegenden Angehörigen.
Beratungseinsätze müssen durchgeführt werden, wenn...
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... ein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt
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... Pflegegeld bezogen wird
Beratung gewährleistet die Qualität der Pflege und sichert das Pflegegeld
Damit die Qualität der Pflege sichergestellt ist, müssen pflegende Privatpersonen in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz durch erfahrene Fachkräfte nachweisen. Die Beratungseinsätze entlasten die pflegenden Angehörigen/ Pflegepersonen, denn sie bekommen Antworten und hilfreiche Expertentipps.
Die Beratungsbesuche finden in der Regel in der häuslichen Umgebung statt.
Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person besteht die Möglichkeit jeden zweiten Beratungsbesuch per Videokonferenz durchzuführen. Wichtig: Die erstmalige Beratung muss immer im eigenen Haushalt stattfinden. Damit das Beratungsgespräch per Videokonferenz stattfinden kann, müssen alle Teilnehmenden eine funktionierende Kamera, ein Mikrofon und einen Lautsprecher verwenden. Um die Privatsphäre zu wahren, sollte das Gespräch in einem geschützten und störungsfreien Raum abgehalten werden.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt: Der Beratungseinsatz muss halbjährig nachgewiesen werden.
Bei Pflegegrad 4 und 5 kann der Einsatz einmal im Vierteljahr zusätzlich nachgewiesen werden.
Beratungseinsätze regelmäßig durchführen lassen
Wir empfehlen Ihnen, möglichst frühzeitig Termine mit dem Anbieter Ihrer Wahl zu vereinbaren, damit Sie den erforderlichen Nachweis rechtzeitig vorzeigen können:
- Wird der Beratungseinsatz nicht im geforderten Turnus nachgewiesen, ist die mkk Pflegekasse verpflichtet, das Pflegegeld zu kürzen und im Wiederholungsfall zu entziehen.
- Um den Beratungseinsatz nachzuweisen, verwenden Sie bitte dieses Formular.
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 müssen keinen Beratungseinsatz nachweisen, können das Angebot aber freiwillig wahrnehmen. So sammeln Sie weitere Erfahrungen rund um die Pflege und erhalten Antworten auf Ihre Fragen. Die Kosten übernimmt ebenfalls Ihre mkk Pflegekasse
Pflegedienst finden
Jeder zugelassene Pflegedienst oder Sozialdienst kann den Beratungseinsatz durchführen. Der BKK PflegeFinder hilft Ihnen bei der Suche eines Anbieters.
Häufige Fragen
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Wer führt den Beratungseinsatz durch ?
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Zugelassene ambulante Pflegedienste
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Wie lange dauert ein Beratungseinsatz?
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In der Regel 30 bis 45 Minuten
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Muss ich den Einsatz selbst bezahlen?
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Nein, die Kosten übernimmt Ihre mkk Pflegekasse vollständig
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Was passiert, wenn ich den Termin vergesse ?
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Die mkk Pflegekasse erinnert Sie - bei wiederholtem Versäumnis kann das Pflegegeld reduziert oder ausgesetzt werden
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