Hausnotruf

Allein zu Hause und trotzdem sicher:
Mit einem Hausnotrufsystem können Pflegebedürftige im Notfall sofort Hilfe anfordern - rund um die Uhr, per Knopfdruck.

Ihre mkk Pflegekasse unterstützt Sie bei den Kosten für den Hausnotrufdienst, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Was ist ein Hausnotrufsystem ?

Ein Hausnotrufsystem ist ein technisches Gerät, das Pflegebedürftigen Sicherheit im Alltag bietet.

Es besteht aus:

  • einem tragbaren Funksender (z.B. Armband oder Halsband mit Notfallknopf)
  • einer Basisstation mit Lautsprecher und Mikrofon, die über das Telefon- oder Mobilfunknetz verbunden ist
  • einer Notrufzentrale, die bei Auslösung rund um die Uhr erreichbar ist
     

    Wird der Knopf gedrückt, baut sich automatisch eine Sprachverbindung zur Zentrale auf. Im Notfall werden Angehörige, Nachbarn oder der Rettungsdienst benachrichtigt.

Voraussetzungen für das Hausnotrufsystem

  • Es liegt ein Pflegegrad vor.

  • Die pflegebedürftige Person lebt allein oder ist überwiegend allein.

  • Die pflegebedürftige Person ist aufgrund von gesundheitlicher Einschränkungen jederzeit auf schnelle Hilfe angewiesen.

Leistung im Überblick

Die Pflegekasse übernimmt in der Regel:
 

  • die monatliche Grundgebühr für den Basisdienst in Höhe von 27,00 € pro Monat
    (ab 01.04.2026 - davor 25,50 € pro Monat)
     

Kosten für zusätzliche Komfortfunktionen (z.B. Sturzsensor, GPS, Rauchmelder) müssen privat getragen werden.

 

Beispiel

Ein pflegebedürftiger Versicherter lebt allein zu Hause.
Er erhält über die Pflegekasse ein Hausnotrufsystem.
Damit kann er per Knopfdruck Hilfe rufen - 24 Stunden am Tag.
Die Kosten von rund 27,00 € pro Monat übernimmt die Pflegekasse vollständig.

Häufige Themen

Die mkk Pflegekasse beteiligt sich mit einer monatlichen Pauschale von 27,00 Euro (netto) oder 32,13 Euro (brutto).

Der Hausnotrufanbieter übernimmt Lieferung, Anschluss und Einweisung.

Der Basistarif wird bei Bewilligung vollständig von der mkk Pflegekasse übernommen. Darüber hinausgehende Kosten hängen von dem gewählten Anbieter und der gewählten Leistung ab.

Ja, die Kosten müssen dann allerdings privat getragen werden.

Kein Problem - die Zentrale prüft sofort telefonisch, ob alles in Ordnung ist.

Einige Anbieter bieten mobile Geräte mit GPS-Ortung an (Kosten privat).

Hinweise für Leistungserbringer zum Kostenvoranschlag

Die Pflegekasse der mkk - meine krankenkasse nimmt am elektronischen Kostenvoranschlagsverfahren teil.

Was muss beim eKV angegeben werden?

PG 52:  Positionsnummer/HMVZ-Nummer, Hilfsmittelkennzeichen 08 (Vergütungspauschale), Kostenträger Pflegeversicherung, Versorgungsbeginn, Versorgungsende (für Bewilligung auf Dauer)

Fehlt dir eine Information oder hast du Feedback zu dieser Seite?