Pille & Verhütungsmittel: Diese Kosten übernimmt die Krankenkasse
Empfängnisverhütung ist persönlich. Welche Methode zu dir passt, hängt von deinem Körper, deiner Lebenssituation und deinen Wünschen ab. Wichtig ist deshalb eine gute ärztliche Beratung. Die mkk unterstützt dich dabei: Wir übernehmen die Kosten für die ärztliche Beratung, die notwendige Untersuchung und verschreibungspflichtige Verhütungsmittel, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt für Versicherte unter 22 Jahren.
Das Wichtigste in Kürze
- Die mkk – meine krankenkasse übernimmt die Kosten für die ärztliche Beratung, die Untersuchung zur Empfängnisverhütung und verschreibungspflichtige Verhütungsmittel bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres.
- Dazu gehören zum Beispiel die Antibabypille und je nach Verordnung auch andere Mittel wie die Spirale.
- Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, in der Regel auf einem Kassenrezept.
- Die Abrechnung läuft direkt über deine Gesundheitskarte.
Kostenübernahme Pille Krankenkasse: Wann zahlt die mkk?
Viele Versicherte fragen sich: Wird die Pille von der Krankenkasse bezahlt? Die Antwort lautet: Ja, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.
Die mkk übernimmt die Kosten für die Pille als Verhütungsmittel, wenn du maximal 21 Jahre alt bist. Du brauchst dafür eine ärztliche Verordnung. Deine Ärztin oder dein Arzt stellt dir dafür ein Kassenrezept aus. Mit diesem Rezept gehst du in die Apotheke. Die Apotheke rechnet die Kosten direkt über deine Gesundheitskarte ab.
Ab deinem 18. Geburtstag fällt die gesetzliche Zuzahlung an (mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro). Du zahlst dann nur diesen vorgeschriebenen Anteil selbst. Den Rest übernimmt die Krankenkasse, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Verhütungsmittel übernimmt die Krankenkasse noch?
Die Verhütungsmittel-Kostenübernahme gilt für verschreibungspflichtige Mittel zur Empfängnisverhütung. Dazu gehört zum Beispiel die Antibabypille. Auch andere Verhütungsmittel können darunterfallen, wenn sie ärztlich verordnet werden und die Voraussetzungen erfüllt sind.
Typische Beispiele sind:
- Hormonring
- Verhütungspflaster
- Hormonspirale
- Kupferspirale
- ggf. andere verschreibungspflichtige Mittel zur Empfängnisverhütung
Gut zu wissen: Deine Ärztin oder dein Arzt entscheidet gemeinsam mit dir, welches Verhütungsmittel medizinisch sinnvoll ist und verordnet werden kann.
Spirale & Krankenkasse: Wann werden die Kosten übernommen?
Auch die Kosten für die Spirale übernimmt die Krankenkasse, wenn die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.
Grundsätzlich gilt: Wenn du unter 22 Jahren bist und eine ärztliche Verordnung vorliegt, können verschreibungspflichtige Verhütungsmittel von der Krankenkasse übernommen werden. Das kann je nach Verordnung auch eine Hormonspirale oder Kupferspirale betreffen. Voraussetzung ist, dass die Verordnung auf einem Kassenrezept erfolgt.
Sprich am besten vorab mit deiner Frauenarztpraxis. Dort erfährst du, welche Kosten für die Spirale entstehen können und wie die Abrechnung läuft. So weißt du vorher, ob du eine gesetzliche Zuzahlung leisten musst oder ob weitere Kosten auf dich zukommen.
So erhältst du die Leistung
Der Weg zur Kostenübernahme ist einfach.
- Erster Schritt: Vereinbare einen Termin in deiner Frauenarztpraxis. Dort bekommst du eine Beratung zur Empfängnisverhütung. Deine Ärztin oder dein Arzt erklärt dir verschiedene Verhütungsmittel und bespricht mit dir, welche Methode zu dir passt.
- Zweiter Schritt: Wenn ein verschreibungspflichtiges Verhütungsmittel infrage kommt, erhältst du eine ärztliche Verordnung. Wichtig ist ein Kassenrezept.
- Dritter Schritt: Lege in der Apotheke oder Praxis deine Gesundheitskarte vor. Die Abrechnung erfolgt direkt darüber.
- Vierter Schritt: Wenn du 18 oder älter bist, zahlst du die gesetzliche Zuzahlung. Unter 18 fällt diese Zuzahlung nicht an.
Du musst die Kosten in der Regel nicht erst selbst bezahlen und danach einreichen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, läuft die Abrechnung direkt über die Gesundheitskarte.
Was gilt ab 22 Jahren?
Ab deinem 22. Geburtstag übernimmt die Krankenkasse Verhütungsmittel in der Regel nicht mehr als reine Empfängnisverhütung. Das heißt: Wenn du die Pille, Spirale oder ein anderes Verhütungsmittel ausschließlich zur Verhütung nutzt, zahlst du die Kosten meist selbst.
Es gibt aber Ausnahmen. Wird ein empfängnisverhütendes Medikament für eine therapeutische Behandlung eingesetzt, kann eine Kostenübernahme möglich sein. Dafür müssen eine medizinische Notwendigkeit und die Zulassung des Medikaments für diese Behandlung vorliegen. Deine Ärztin oder dein Arzt prüft das und stellt bei Bedarf eine passende Verordnung aus.
Rezeptfrei oder verschreibungspflichtig: Was ist der Unterschied?
Für die Kostenübernahme ist wichtig, ob ein Verhütungsmittel verschreibungspflichtig oder rezeptfrei ist.
Verschreibungspflichtig bedeutet: Du bekommst das Mittel nur mit ärztlicher Verordnung. Dazu gehören zum Beispiel viele hormonelle Verhütungsmittel wie die Pille. Auch bestimmte andere Methoden können eine Verordnung erfordern.
Rezeptfrei bedeutet: Du kannst das Verhütungsmittel ohne Rezept kaufen. Dazu gehören zum Beispiel Kondome. Diese Kosten übernimmt die mkk nicht. Kondome schützen aber zusätzlich vor vielen sexuell übertragbaren Krankheiten. Gerade deshalb können sie auch dann sinnvoll sein, wenn du bereits ein anderes Verhütungsmittel nutzt.
Pille danach: Was gilt im Notfall?
Die Pille danach ist ein Notfallverhütungsmittel. Sie ist rezeptfrei in der Apotheke erhältlich. Wenn du unsicher bist, lass dich schnell beraten – zum Beispiel in der Apotheke, in deiner Frauenarztpraxis oder beim ärztlichen Bereitschaftsdienst.
Für die Kostenübernahme ist auch hier wichtig, ob eine ärztliche Verordnung vorliegt und ob du die Altersgrenze erfüllst. Unter 22 Jahren kann eine Kostenübernahme möglich sein, wenn die Pille danach auf einem Kassenrezept verordnet wird. Ab 18 fällt auch hier die gesetzliche Zuzahlung an.
Verhütungsmittel-Kostenübernahme: Das solltest du dir merken
Die mkk übernimmt die Kosten für Empfängnisverhütung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Besonders wichtig sind dein Alter, die ärztliche Verordnung und die Frage, ob das Verhütungsmittel verschreibungspflichtig ist.
Bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres kannst du verschreibungspflichtige Verhütungsmittel über deine Gesundheitskarte erhalten. Dazu kann die Pille ebenso gehören wie eine ärztlich verordnete Spirale. Ab 18 zahlst du nur die gesetzliche Zuzahlung.
Rezeptfreie Verhütungsmittel wie Kondome zahlst du selbst. Sie bleiben trotzdem wichtig, weil sie nicht nur vor einer ungewollten Schwangerschaft, sondern auch vor sexuell übertragbaren Krankheiten schützen können.
Wenn du Fragen hast, sprich mit deiner Frauenarztpraxis. Dort bekommst du eine persönliche Beratung und erfährst, welches Verhütungsmittel zu dir passt.
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