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ElektronischePatientenakte

Kurz ePA genannt

Blutanalysen, Röntgenbilder, Impfstatus – jeder medizinische Befund wird bislang ausgedruckt und landet in einer Akte beim Arzt. Demnächst wird das anders: Patienten und Patientinnen soll ihre Befunde elektronisch einsammeln und zentral ablegen können. Diese elektronische Patientenakte – kurz ePA genannt – ist der Aktentresor der Zukunft. Wie er funktioniert und wer Zutritt dazu hat, erfahren Sie hier.

Was ist die ePA ?

  • Die elektronische Patientenakte ist ein digitaler Ordner in dem Befunde, Diagnosen, Behandlungsberichte, Medikationspläne und Therapiemaßnahmen an einem zentralen Ort gesammelt werden. Dieser Server steht in Deutschland.
  • Alle Versicherten, die ein Smartphone besitzen, können sich seit dem 1. Januar 2021 die ePA-App herunterladen. Voraussetzung für die Nutzung der ePA ist eine mehrstufige Erstregistrierung.

ePA - einfach erklärt

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Zugriffsrechte

  • Sie entscheiden selbst, welche Daten in Ihrer ePA gespeichert und welche wieder gelöscht werden. Mit der Einführung der ePA können Sie entweder allen leseberechtigten Leistungserbringern den Zugriff ermöglichen oder niemandem. So kann beispielsweise der HNO-Arzt auch psychiatrische Befunde einsehen.
  • Ab 1. Januar 2022 können Sie für jedes Dokument gesondert bestimmen, wer darauf zugreifen darf und wer nicht.
  • Auch können Sie, wenn Sie Ihre ePA nicht selbst pflegen wollen, bis zum fünf Personen benennen, die für Sie stellvertretend Ihre Akte führt. Ihre Stellvertreter benötigen nur auch eine eigene ePA.

Wer befüllt die ePA ?

Befüllt werden kann Ihre ePA von Ihnen und von

  • Ärzten
  • Zahnärzten
  • Apothekern
  • Psychotherapeuten
  • Krankenhäuser
  • Pflegepersonal
  • Hebammen & Entbindungshelfer
  • Physiotherapeuten
  • Öffentlicher Gesundheitsdienst
  • Arbeitsmediziner
  • Reha-Kliniken

Und von Ihrer Krankenkasse. Krankenkassen haben aber keine Leseberechtigung auf Ihre Daten.

Welche Vorteile bringt die ePA ?

  • Wichtige Daten stehen (im Notfall) schneller zur Verfügung

  • Stringente Dokumentation der Krankengeschichte: Durch das geteilte Wissen unter den Ärzten soll die Versorgung verbessert werden

  • Vermeidung von Doppeluntersuchungen

  • Zugriff von überall, z.B. während des Urlaubs

  • Kontrolle über die eigenen Gesundheitsdaten

Wie bekomme ich meine ePA ?

  • Als Kundin bzw. Kunde der BKK VBU beantragen Sie Ihre ePA bei uns - persönlich im ServiceCenter, telefonisch, per Mail oder per Brief.
  • Zunächst prüfen wir, ob Sie bereits die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit der Funkschnittstelle namens NFC besitzen. Zu erkennen ist diese Funktion an dem Funksymbol in der Mitte der Karte.
  • Wenn Sie Ihre Funk-eGK vorliegen haben, laden Sie sich die "BKK VBU - Meine ePA" im App Store herunter und fordern für die Freischaltung den Aktivierungscode an.
  • Den Aktivierungscode erhalten Sie entweder, indem Sie das Post-Ident-Verfahren wählen oder eines unserer ServiceCenter besuchen. Bitte buchen Sie für Ihren Besuch hier Ihren persönlichen Wunschtermin und denken Sie unbedingt an Ihren Personalausweis.
  • Mit der Eingabe des Aktivierungscodes wird Ihre ePA vollumfänglich freigeschaltet und Sie können sofort alle Funktionen nutzen.

Leider kann die ePA zunächst nur per Smartphone aktiviert werden, auf Tabletts wird dies frühestens im Sommer möglich sein.

Machen Sie den ePA Check-Up

Hier finden Sie weitere Informationen.

Sie haben Fragen zur ePA?

Sollten Sie weitere Fragen rund um Ihre ePA haben, erreichen Sie uns von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 17 Uhr (außer an bundeseinheitlichen Feiertagen) unter:

030 54445775 oder unter epa.support(at)bkk-vbu.de

FAQ zur ePA-App

Antworten zu häufigen Fragen können Sie auch hier nachlesen.

Versicherteninfo nach §343 Absatz 1 SGBV

Erklärung zur Barrierefreiheit ePA App

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