Künstliche Befruchtung
Einen Partner finden, ein gemeinsames Leben aufbauen, eine Familie gründen – das ist ein ganz natürlicher Wunsch vieler Menschen. Doch was, wenn die Familiengründung nicht klappen will? Wenn die Schwangerschaft nicht eintritt? Für viele Paare ist ein unerfüllter Kinderwunsch quälend. Die künstliche Befruchtung ist deshalb oftmals die letzte Chance auf ein Baby. Die mkk - meine krankenkasse möchte dich dabei unterstützen – über den gesetzlichen Anspruch hinaus.
Deine Vorteile
Wir übernehmen alle Maßnahmen für eine künstliche Befruchtung zu 50 Prozent. Das bedeutet:
- bei Samenübertragung (Insemination) ohne Hormonstimulation bis zu 8-mal
- bei der Samenübertragung nach hormoneller Stimulation bis zu 3-mal
- beim intratubaren Gametentransfer bis zu 2-mal
- bei der In-Vitro-Fertilisation (IVF) bis zu 3-mal
- bei der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) bis zu 3-mal
Der behandelnde Arzt entscheidet darüber, welche Behandlungsmethode angewandt wird.
Unser Plus
Zusätzlich erstatten wir für jeden Behandlungsversuch bis zu 600 Euro.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
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Beide Versicherte sind miteinander verheiratet.
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Samen und Eizellen werden ausschließlich von den Ehepartnern entnommen.
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Sowohl der Mann als auch die Frau haben das 25. Lebensjahr vollendet.
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Weibliche Versicherte haben noch nicht das 40. Lebensjahr vollendet.
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Männliche Versicherte haben noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet.
Weitere Kriterien der Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung
Wenn du dich aus den oben genannten Möglichkeiten der Befruchtung für die In-Vitro-Fertilisation (IVF) und intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) entscheidest, beachte bitte, dass wir dich nicht bei beiden, sondern nur bei einer Methode unterstützen können.
Beachten bitte außerdem: Der dritte Versuch einer IVF oder ICSI kann nur übernommen werden, wenn beim ersten oder zweiten Versuch eine Befruchtung stattgefunden hat.
So erhältst du die Leistung
Hat deine Ärztin oder dein Arzt bzw. dein betreuendes Kinderwunschzentrum die Voraussetzungen geprüft und hält eine künstliche Befruchtung für erforderlich, wird dir ein Behandlungsplan ausgestellt. Bitte reiche diesen im Original zur Prüfung bei uns ein.
Wenn wir die Behandlung bewilligen, übernehmen wir 50 Prozent aller im Behandlungsplan beantragten Kosten. Erst nach unserer Genehmigung kann die Behandlung begonnen werden.
- Unsere Postadresse lautet: mkk, 10857 Berlin. Oder Sie sende uns die Unterlagen via E-Mail.
Ihre mkk - meine krankenkasse bietet dir im Rahmen der Kinderwunschbehandlung weitere attraktive Zusatzleistungen an.
Weitere Informationen
Ungewollt kinderlos? Neben einfach verständlichen Infomaterialien bietet das Informationsportal des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend eine umfangreiche Datenbank mit Beratungsstellen vor Ort. Darüber hinaus können Paare mit dem Förder-Check herausfinden, ob und wo sie einen finanziellen Zuschuss für eine Kinderwunschbehandlung beantragen können.
Häufige Fragen
Die Kosten für die Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen bzw. Keimzellgewebe können nur dann übernommen werden, wenn diese im Zusammenhang mit einer keimzellschädigenden Therapie (zum Beispiel bei Krebserkrankungen) steht. Anderenfalls dürfen wir uns nicht an den Kosten beteiligen.
Nein, für die Kostenübernahme muss nur ein Partner bei der mkk versichert sein. Unsere Kundin oder unser Kunde bekommt zusätzlich den Zuschuss von bis zu 600 Euro pro Behandlungsversuch.
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