Die Selbsthilfe

Die Selbsthilfe ist ein wichtiges und ergänzendes Element im Gesundheits- und Sozialsystem. Deshalb unterstützen wir, die Krankenkasse mkk, Selbsthilfe-Initiativen mit Gesundheitsbezug.

Wir unterstützen gerne

Selbsthilfegruppen und -organisationen sowie Selbsthilfekontaktstellen leben durch die Eigeninitiative und die Eigenverantwortung ihrer Mitglieder. Diese unterstützen wir mit einem fest definierten Betrag, der jährlich angepasst wird. Die Grundlage hierfür bildet der § 20h SGB V. Die Fördermittel sollen die Weiterentwicklung dieser wichtigen Selbsthilfe unterstützen.

Wen unterstützen wir?

  • Landeseinrichtungen der Selbsthilfe

  • Bundeseinrichtungen der Selbsthilfe

  • Projektförderung regionaler Selbsthilfegruppen

Wichtige Informationen

Projektförderung regionaler Selbsthilfegruppen durch die mkk

Die kassenindividuelle Selbsthilfeförderung der mkk erfolgte grundsätzlich als Fehlbetragsfinanzierung* und beträgt maximal 750,00 € je Projekt. Unterschiedliche Förder-Arten können Sie im Leitfaden Selbsthilfe nachlesen. * Durch eine Fehlbetragsfinanzierung wird der Fehlbedarf zwischen den anerkannten förderfähigen Ausgaben einerseits und den Eigenmitteln und sonstigen Einnahmen andererseits ausgeglichen. Sollten doch Mehreinnahmen oder Einsparungen erfolgen, müssen Fördergelder entsprechend zurückgezahlt werden.

Unsere bereitgestellten Fördermittel für die Selbsthilfe

Jahr Pauschalförderung Projektförderung
2022 540.078,95 € 197.589,86 €
2023 561.605,63 € 205.464,47 €
2024 585.122,61 € 214.069,25 €

Sie möchten einen Antrag auf Selbsthilfeförderung stellen?

Dann können Sie sich den Antrag herunterladen, ausfüllen und gerne an uns zurücksenden.

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