Tages- und Nachtpflege

Pflegebedürftige möchten oft zu Hause leben, brauchen aber tagsüber oder nachts zusätzliche Unterstützung.
 Die teilstationäre Pflege bietet genau das:
 Betreuung, Pflege und Gemeinschaft in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung – und gleichzeitig Entlastung für Angehörige.

Voraussetzungen für die teilstationäre Pflege

  • Es liegt Pflegegrad 2 bis 5 vor.

  • Der Hauptteil der Pflege findet in zu Hause statt.

  • Die Pflege wird durch eine private Pflegeperson übernommen

  • Die teilstationäre Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung ist eine zugelassene Pflegeeinrichtung.

Was ist teilstationäre Pflege ?

Was ist teilstationäre Pflege ? 
Teilstationäre Pflege bedeutet, dass Pflegebedürftige tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut werden und die restliche Zeit zu Hause verbringen.

Die Leistung wird auch Tagespflege oder Nachtpflege genannt.
Sie ergänzt die häusliche Pflege und fördert die Selbstständigkeit.

Typische Gründe für die Nutzung:

  • Angehörige sind tagsüber berufstätig
  • Pflegebedürftige sollen Kontakte behalten
  • Nächtliche Betreuung wird benötigt
  • Entlastung und Sicherheit für alle Beteiligten

Wie hoch ist die Leistung für teilstationäre Pflege?

Die Leistungshöhe ist abhängig vom Pflegegrad. Wir zahlen direkt an die Pflegeeinrichtung, Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Wir übernehmen die Kosten bis zu folgenden Höchstbeträgen:

Pflegegrad Höchstbetrag
Pflegegrad 1* 0 Euro
Pflegegrad 2 721 Euro
Pflegegrad 3 1.357 Euro
Pflegegrad 4 1.685 Euro
Pflegegrad 5 2.085 Euro

Antrag auf teilstationäre Pflegeleistungen

Laden Sie sich hier den Antrag der mkk Pflegekasse als PDF herunter. Falls Sie Fragen dazu haben, sind wir gern für Sie da.

Formen der teilstationären Pflege

Die Tagespflege ergänzt die häusliche Pflege, indem der Pflegebedürftige tagsüber in einer Tagespflegeeinrichtung betreut wird – ein Gewinn für alle Beteiligten. Die Pflegenden können ihren Beruf weiter ausüben und die Pflegebedürftigen sind währenddessen nicht allein, weil Fachkräfte für sie sorgen. Alleinstehende Pflegebedürftige profitieren von der Gemeinschaft. Verschiedene Aktivitätsangebote fördern den Austausch zu anderen. Die Pflegebedürftigen können je nach Bedarf einzelne Tage oder die ganze Woche in der Tagespflege verbringen.

Bei der Nachtpflege kommen die Pflegebedürftigen zum Abendessen und werden über Nacht in der Pflegeeinrichtung versorgt. Jemanden in der Nacht zu pflegen kann mitunter anstrengend sein, wenn der Pflegebedürftige zum Beispiel häufig aufsteht oder Zuwendung braucht. Die Nachtpflege kann deshalb dazu beitragen, die Pflegepersonen zu entlasten.

Kostenübernahme durch die mkk Pflegekasse

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Wir übernehmen pflegebedingte Kosten sowie Aufwendungen für die Betreuung und medizinische Behandlungspflege. Auch die notwendige Beförderung der Pflegebedürftigen zwischen Wohnung und Einrichtung ist Inhalt der teilstationären Pflege. Investitionskosten sowie Kosten für die Unterkunft und Verpflegung und sonstige Zusatzleistungen tragen Sie selbst. Wir prüfen gern für Sie, ob der Entlastungsbetrag für diesen Eigenanteil verwendet werden kann. Bitte reichen Sie uns dazu die Originalrechnung über die entstandenen Kosten ein.

Wichtig zu wissen

  • Die Leistungen der teilstationären Pflege können in vollem Umfang neben den laufenden Leistungen der häuslichen Pflege wie dem Pflegegeld (private Pflegeperson) oder der Pflegesachleistung (Pflegedienst) genutzt werden. Wir rechnen diese Leistungen nicht an.

* Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich auch nutzen, um die Tages- oder Nachtpflege in einer Einrichtung zu finanzieren.

Pflegeeinrichtung finden

Der BKK PflegeFinder hilft Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten und zugelassenen Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege.

Häufige Fragen

Ja, das Pflegegeld wird weiterhin in voller Höhe gezahlt.

Ihre mkk Pflegekasse oder der örtliche Pflegestützpunkt unterstützt Sie bei der Suche. Oder suchen Sie in dem Online-Verzeichnis www.bkk-pflegefinder.de nach einem passenden Anbieter.

Ja, beide Leistungen können kombiniert werden, solange die jeweilige Höchstbetrag nicht überschritten werden. 

Ja, viele Einrichtungen bieten einen Hol- und Bringdienst an. Die Kosten sind in der Regel in dem Pauschalbetrag enthalten, der über die Pflegekasse abgerechnet wird.

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