Elternzeit & Krankenversicherung: Was gilt für dich?

In der Elternzeit bleibt deine Krankenversicherung meist bestehen. Ob du Beiträge zahlst, hängt davon ab, wie du vor der Elternzeit versichert warst und ob du währenddessen eigene Einnahmen hast.

Der schnelle Überblick: Was gilt bei Elternzeit und Krankenversicherung?

Wenn du Elternzeit nimmst, verlierst du deinen Krankenversicherungsschutz normalerweise nicht. Gesetzlich Versicherte bleiben gesetzlich versichert. Privat Versicherte bleiben privat versichert.

Die Beiträge können sich aber ändern. Besonders wichtig ist, ob du vor der Elternzeit pflichtversichert, freiwillig gesetzlich versichert, familienversichert oder privat versichert warst. Auch Teilzeit, Minijob, selbstständige Einnahmen oder das Einkommen deiner Partnerin oder deines Partners können eine Rolle spielen.

Versicherung vor der Elternzeit Was passiert in der Elternzeit? Beiträge
Gesetzlich pflichtversichert Deine Mitgliedschaft bleibt bestehen meist beitragsfrei, wenn du keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen hast
Freiwillig gesetzlich versichert Deine Mitgliedschaft bleibt bestehen meist weiter Beiträge, oft mindestens der Mindestbeitrag
Familienversichert Die Familienversicherung läuft meist weiter keine eigenen Beiträge, solange die Voraussetzungen erfüllt sind
Privat versichert Deine private Krankenversicherung läuft weiter du zahlst die Beiträge selbst, meist auch den bisherigen Arbeitgeberanteil
Teilzeit in Elternzeit Beiträge können aus deinem Arbeitsentgelt entstehen abhängig von Einkommen und Versicherungsstatus

Bist du gesetzlich pflichtversichert?

Wenn du vor der Elternzeit als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung warst, bleibst du während der Elternzeit Mitglied deiner Krankenkasse. Das gilt, solange du Elternzeit nimmst oder Elterngeld bekommst.

In vielen Fällen zahlst du während der Elternzeit keine eigenen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das gilt vor allem, wenn du kein Arbeitsentgelt und keine anderen beitragspflichtigen Einnahmen hast.

Elterngeld allein löst in der gesetzlichen Krankenversicherung normalerweise keine Beiträge aus. Es wird auch nicht genutzt, um Beiträge aus anderen Gründen höher zu berechnen.

Beiträge können entstehen, wenn du während der Elternzeit weitere Einnahmen hast. Dazu gehört zum Beispiel Arbeitsentgelt aus Teilzeit. Auch andere beitragspflichtige Einnahmen solltest du deiner Krankenkasse melden.

Eine Sonderregel gilt für Studierende: Wenn du eingeschrieben bleibst und weiter in der studentischen Krankenversicherung versicherungspflichtig bist, zahlst du in der Regel weiterhin den Studierendenbeitrag.

Bist du freiwillig gesetzlich versichert?

Wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist, zahlst du in der Elternzeit meist weiter Beiträge. Das betrifft zum Beispiel viele Selbstständige, gut verdienende Angestellte oberhalb der Versicherungspflichtgrenze oder Personen, die aus anderen Gründen freiwillig Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind.

Oft fällt mindestens der Mindestbeitrag an. Wie hoch dein Beitrag ist, hängt von deinen beitragspflichtigen Einnahmen ab. Deine Krankenkasse prüft dafür deine persönliche Lage.

Beitragsfreiheit kann möglich sein, wenn du ohne die freiwillige Mitgliedschaft familienversichert wärst. Das kommt vor allem infrage, wenn deine Ehepartnerin oder dein Ehepartner gesetzlich versichert ist und du die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllst.

Ist deine Ehepartnerin oder dein Ehepartner privat versichert, kann deren oder dessen Einkommen bei der Beitragsberechnung für dich eine Rolle spielen. Sprich deshalb früh mit deiner Krankenkasse, wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist.

Kannst du in der Elternzeit familienversichert sein?

Wenn du schon vor der Elternzeit beitragsfrei familienversichert warst, bleibst du meist auch während der Elternzeit familienversichert. Die Voraussetzungen müssen weiter erfüllt sein.

Eine Familienversicherung kommt in der gesetzlichen Krankenversicherung unter anderem für Ehepartnerinnen, Ehepartner, Lebenspartnerinnen, Lebenspartner und Kinder infrage. Meist darf die familienversicherte Person kein oder nur geringes eigenes Einkommen haben. Sie darf auch nicht selbst versicherungspflichtig, freiwillig versichert oder hauptberuflich selbstständig sein.

Für 2026 gilt: Das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen darf in der Familienversicherung meist höchstens 565 Euro betragen. Bei einem Minijob gilt die Minijob-Grenze. Sie liegt 2026 bei 603 Euro im Monat. Diese Werte können sich jährlich ändern.

Kläre auch, wie dein Kind versichert wird. Wenn ein Elternteil privat versichert ist und mehr verdient als der gesetzlich versicherte Elternteil, gelten besondere Regeln. Deine Krankenkasse kann prüfen, ob dein Kind beitragsfrei familienversichert werden kann.

Was gilt, wenn du privat versichert bist?

Wenn du privat versichert bist, bleibst du während der Elternzeit privat krankenversichert. Deine Beiträge laufen weiter.

Wichtig ist der Arbeitgeberzuschuss: Wenn dein Arbeitgeber vor der Elternzeit einen Zuschuss zu deiner privaten Krankenversicherung gezahlt hat, entfällt dieser Zuschuss während einer Elternzeit ohne Arbeitsentgelt in der Regel. Du musst dann auch diesen Anteil selbst zahlen.

Das kann deine monatlichen Kosten deutlich verändern. Prüfe deshalb vor der Elternzeit, wie hoch dein Beitrag während der Elternzeit ist und ob dein Versicherer passende Tarifoptionen hat.

Für Beamtinnen und Beamte gelten eigene Regeln. Während der Elternzeit besteht meist weiter Anspruch auf Beihilfe. Je nach Dienstherr und persönlicher Lage kann auch ein Zuschuss zu den Beiträgen der privaten Krankenversicherung möglich sein. Zuständig ist deine Beihilfestelle.

Ein Wechsel aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist während des Elterngeldbezugs meist nicht einfach möglich. Wenn du einen Wechsel prüfst, lass dich vor Beginn der Elternzeit beraten.

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Was ändert sich bei Teilzeit in der Elternzeit?

Du darfst während der Elternzeit arbeiten, wenn du die gesetzlichen Grenzen einhältst. Nach § 15 BEEG sind während der Elternzeit bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt möglich.

Wenn du während der Elternzeit Teilzeit arbeitest, zahlst du in der Regel Beiträge aus deinem Arbeitsentgelt. Diese Beiträge tragen du und dein Arbeitgeber meist gemeinsam.

Bei einem Minijob gelten eigene Regeln. 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 Euro monatlich. Der Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge. Als Minijobberin oder Minijobber zahlst du in der gesetzlichen Krankenversicherung normalerweise keine eigenen Beiträge aus dem Minijob. Wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist, solltest du die Folgen eines Minijobs trotzdem mit deiner Krankenkasse klären.

Wenn du privat versichert bist und in der Elternzeit Teilzeit arbeitest, kann dein geringeres Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fallen. Dann kann Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung entstehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dich davon befreien lassen. Dafür gelten Fristen.

Was gilt für die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung folgt meistens der Krankenversicherung. Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, bist du in der Regel auch sozial pflegeversichert. Wenn du privat krankenversichert bist, hast du meist eine private Pflegepflichtversicherung.

Wenn in der Krankenversicherung keine Beiträge anfallen, gilt das häufig auch für die Pflegeversicherung. Bei freiwilliger Versicherung, privater Versicherung oder Teilzeit kann es anders sein. Deine Krankenkasse oder private Versicherung kann dir den Beitrag konkret berechnen.

Was solltest du vor der Elternzeit klären?

Kläre deine Krankenversicherung vor Beginn der Elternzeit mit deiner Krankenkasse. Das ist besonders wichtig, wenn du freiwillig gesetzlich oder privat versichert bist.

Diese Punkte solltest du prüfen:

  • Welcher Versicherungsstatus gilt vor Beginn der Elternzeit?
  • Fallen während der Elternzeit Beiträge an?
  • Hast du Einnahmen aus Teilzeit, Minijob, Selbstständigkeit, Vermietung oder Kapital?
  • Ist eine beitragsfreie Familienversicherung möglich?
  • Wie wird dein Kind krankenversichert?
  • Was passiert, wenn dein Arbeitsverhältnis während der Elternzeit endet?
  • Welche Unterlagen braucht deine Krankenkasse?

Bewahre die Antwort deiner Krankenkasse am besten schriftlich auf. Das ist hilfreich, wenn sich Einkommen, Elterngeldbezug oder Arbeitszeit später ändern.

Welche Fehler kommen häufig vor?

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass Elternzeit immer beitragsfrei ist. Das stimmt vor allem bei gesetzlich Pflichtversicherten ohne weitere Einnahmen. Für freiwillig gesetzlich Versicherte und Privatversicherte gelten andere Regeln.

Auch Teilzeit in Elternzeit wird oft unterschätzt. Schon ein regelmäßiges Arbeitsentgelt kann Beiträge auslösen oder deinen Versicherungsstatus verändern.

Kläre die Krankenversicherung deines Kindes früh. Das ist besonders relevant, wenn ein Elternteil privat versichert ist und die Einkommen beider Eltern unterschiedlich hoch sind.

Auch das Ende eines Arbeitsverhältnisses kann Folgen haben. Wenn dein Arbeitsverhältnis während Mutterschutz, Elternzeit oder Elterngeldbezug endet, solltest du sofort deine Krankenkasse kontaktieren. So vermeidest du Lücken oder unerwartete Beiträge.

Was heißt das für deine Planung?

Deine Krankenversicherung bleibt in der Elternzeit meist bestehen. Die Beitragsfrage hängt stark von deinem Versicherungsstatus ab.

Wenn du gesetzlich pflichtversichert bist und keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen hast, bist du häufig beitragsfrei versichert. Wenn du freiwillig gesetzlich oder privat versichert bist, musst du Beiträge meist weiter einplanen. Bei Teilzeit, Minijob oder Familienversicherung solltest du die Folgen vorab mit deiner Krankenkasse klären.

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