Kinderkrankengeld
Sie sind berufstätig und niemand in Ihrem Haushalt außer Ihnen kann sich um Ihr krankes Kind kümmern? Dann erhalten Sie Kinderkrankengeld von der mkk, wenn Ihr Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Auch im Jahr 2022 stehen für die Betreuung des Kindes wegen der andauernden Pandemie mehr Kinderkrankentage zur Verfügung.
Demnach erhalten:
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Elternpaare pro Elternteil und Kind 30 Tage
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Alleinerziehende 60 Tage pro Kind
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Paare und Alleinerziehende mit zwei Kindern können maximal 120 Tage beantragen.
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Bei mehr als zwei Kindern erhöht sich der Anspruch auf höchstens 130 Tage pro Elternpaar oder Alleinerziehendem.
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Der erweiterte zeitliche Anspruch gilt für das gesamte Kalenderjahr 2022.
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Wenn Ihr Kind krank ist, reichen Sie bitte den sogenannten Kinderkrankenschein bei uns ein, den Sie als Eltern von Ihrem Kinderarzt erhalten.
Was passiert, wenn mein Kind gesund ist, aber die Kita oder Schule pandemiebedingt die Einrichtung schließt? Erhalte ich dann trotzdem Kinderkrankengeld?
Ja, auch 2022 wird der Anspruch aufgrund der Corona-Pandemie - aktuell bis zum 7. April 2023 - erweitert. Die Schutzmaßnahmen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes enden dann.
Mit diesem Formular können Sie das zusätzliche Kinderkrankengeld beantragen. Als familienfreundliche Krankenkasse wollen wir Sie unbürokratisch unterstützen und verzichten auf die Bescheinigung von der Kita oder Schule.
Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?
Die mkk zahlt Ihnen bis zu 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettoverdienstes (bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Das Kinderkrankengeld darf jedoch 70 Prozent der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung nicht übersteigen (2022: 112,88 Euro). Vom ermittelten Kinderkrankengeld werden noch die Beiträge für die Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Während Sie Kinderkrankengeld beziehen, sind Sie beitragsfrei bei uns krankenversichert.