Studierende

"Wie finanziere ich meinen Lebensunterhalt" oder "Wie kann ich mich versichern?" – Fragen, die sich viele Studentinnen und Studenten im neuen Lebensabschnitt stellen. Bei allen Themen rund um deine Krankenversicherung im Studium ist die mkk gern für dich da. Informiere dich über unsere Leistungen und Beitragssätze. Wir bieten Studierenden je nach Alter drei unterschiedliche Varianten.

Familienversicherung: bei den Eltern bis zum 25. Lebensjahr oder beim Ehepartner

Deine Vorteile

  • Die Familienversicherung ist für dich kostenlos.
  • Als Studentin oder Student bist du bis zum 25. Lebensjahr bei deinen Eltern kostenfrei mitversichert.
  • Auch der Ehepartner kann sich kostenfrei mitversichern.
  • Hast du Zivil- oder Freiwilligendienst geleistet, wird die Familienversicherung um den Dienstzeitraum auch nach dem 25. Lebensjahr verlängert.

Kriterien für die Familienversicherung

Die kostenfreie Familienversicherung gilt für die Kranken- und Pflegeversicherung.
Zur Versicherung für Familien

Lies bitte weiter unter "Nützliche Hinweise", wenn du neben dem Studium als Werkstudent/in arbeitest.

Beitragssatz

Die Familienversicherung ist kostenlos.

Mitgliedschaft in der studentischen Versicherung: bis zum Fachsemester, in dem das 30. Lebensjahr endet

Deine Vorteile

  • Du hast vollen Versicherungsschutz – bei einem günstigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag.
  • Darüber hinaus profitierst du von vielen zusätzlichen Angeboten der mkk.

Kriterien für die studentische Krankenversicherung

  • Die studentische Versicherung gilt bis zum Abschluss des Semesters, in dem der 30. Geburtstag erreicht wird.
  • Eine Verlängerung ist möglich, wenn es die Art der Ausbildung oder persönliche Gründe erfordern. Frage uns, wir beraten dich gern.

Lese weiter unter "Nützliche Hinweise", wenn du neben dem Studium als Werkstudentin oder -student arbeitest.

Beitragssatz

Du zahlst (gültig ab 1.10.2024):

  • 108,76 Euro im Monat für die Krankenversicherung, inklusive Zusatzbeitrag sowie
  • 29,07 Euro für die Pflegeversicherung. Personen ab 23 Jahren ohne Kinder zahlen 34,20 Euro.

Beziehen Sie BAföG, erhalten Sie ggf. vom BaföG-Amt einen monatlichen Beitragszuschuss.

Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.

Freiwillige Krankenversicherung: nach dem 30. Geburtstag

Deine Vorteile

  • Im Anschluss an die studentische Krankenversicherung kannst du dich bei der mkk freiwillig versichern.

Kriterien für die freiwillige Versicherung

  • Vor der freiwilligen Krankenversicherung warst du gesetzlich krankenversichert.

Lies bitte weiter unter "Nützliche Hinweise", wenn du neben dem Studium als Werkstudentin oder -student arbeitest.

Beitragssatz

  • Für die Krankenversicherung zahlst du den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent plus 2,5 Prozent Zusatzbeitrag.
  • Für die Pflegeversicherung zahlst du 3,4 Prozent deines Bruttoeinkommens. Hast du mehr als ein Kind, reduziert sich der Beitragssatz je nach Alter und Anzahl Ihrer Kinder auf maximal 2,4 Prozent. Kundinnen und Kunden ohne Kinder zahlen ab dem 23. Lebensjahr einen Beitragssatz von 4 Prozent.

Du hast Fragen dazu? Lade unsere Beitragssätze der freiwilligen Krankenversicherung herunter. Auch telefonisch oder im ServiceCenter beraten wir dich.

Werde Mitglied!

Du möchtest dich bei der mkk krankenversichern? Das freut uns sehr. Fülle den Mitgliedsantrag online aus, wir prüfen diesen und setzen uns kurzfristig mit dir in Verbindung.

Die Schritte zu Ihrer Krankenversicherung

1. Schritt: Du füllst den Online-Mitgliedsantrag aus oder wendest dich persönlich an uns. Wir beraten dich gern.
2. Schritt: Du kündigst deine bisherige Krankenkasse und reichst die Kündigungsbestätigung bei uns ein – per Post, E-Mail oder Fax. Wir prüfen deinen Antrag und stellen dir eine Versicherungsbescheinigung aus.
3. Schritt: Du reichst ein Passbild für deine neue Gesundheitskarte ein – online, im ServiceCenter oder per Post. Wir senden dir rechtzeitig deine Gesundheitskarte

Anschrift: mkk, Neukundenservice, 10857 Berlin
E-Mail senden
Fax: 030 72612 2038
Passbild hochladen

Nützliche Hinweise

Für Werkstudenten mit einer Dauerbeschäftigung

  • Arbeitsentgelt bis 520 Euro monatlich: keine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer für KV, PV, AF und keine RV[1]
  • Arbeitsentgelt über 520 Euro monatlich und bis 20 Std. Arbeitszeit pro Woche: keine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer für KV, PV und AF, aber RV[1]
  • Arbeitsentgelt über 520 Euro monatlich und über 20 Std. Arbeitszeit pro Woche: Versicherungspflicht als Arbeitnehmer für KV, PV, AF sowie RV[1]
  • Arbeitsentgelt über 520 Euro und über 20 Std. Arbeitszeit pro Woche während der Semesterferien oder vorwiegend am Abend/ in der Nacht/ am Wochenende: keine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer für KV, PV und AF, aber RV[1]

(Stand: 1. Oktober 2022)

Bitte beachte:
Bist du als Student familienversichert, gelten Einkommensgrenzen. Überschreitest du diese, tritt die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten in Kraft. Näheres dazu findest du unter Familienversicherung.

[1] Abkürzungen: KV: Krankenversicherung, PV: Pflegeversicherung, AF: Arbeitsförderung, RV: Rentenversicherung

Für Werkstudenten, die als Aushilfe arbeiten

  • Bis 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr beschäftigt: keine Versicherungspflicht für KV, PV, AF und keine RV[1][2]
  • Über 3 Monate oder über 70 Arbeitstage im Kalenderjahr bzw. nur in den Semesterferien beschäftigt: keine Versicherungspflicht für KV, PV, AF, aber RV[1][3]

Sofern du bisher in der Kranken- und Pflegeversicherung familienversichert bist, beachte bitte die hierfür geltenden Einkommensgrenzen. Mehr in der Familienversicherung.

[1] Abkürzungen: KV: Krankenversicherung, PV: Pflegeversicherung, AF: Arbeitsförderung, RV: Rentenversicherung
[2] Mehrere kurzfristige Beschäftigungen werden zusammengerechnet.
[3] Mehrere kurzfristige Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Die Beschäftigung im Zeitraum von zwölf Monaten darf 26 Wochen (=182 Tage) nicht überschreiten.

Häufige Fragen

Wann sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten zu zahlen?

Du zahlst die monatlichen Beiträge für ein Semester im Voraus. Wenn du uns SEPA-Lastschriftmandat erteilst, buchen wir die Beiträge monatlich ab.

Wohin muss ich mich wenden, um den BAföG-Zuschuss zu erhalten?

Den Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen wir nicht automatisch aus. Du musst ihn gesondert beantragen. Die entsprechenden Formulare gibt es beispielsweise auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Download oder bei den zuständigen Studentenwerken.

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Unser Jugend-Service

Die Abschlussprüfungen sind noch lange nicht geschrieben. Hast du trotzdem schon eine Idee, wie es nach der Schule weitergehen soll? Wir unterstützen dich mit wichtigen Infos.

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