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Studierende

Ihre Krankenversicherung im Studium

"Wie finanziere ich meinen Lebensunterhalt?" oder "Wie kann ich mich versichern?" – Fragen, die sich viele Studentinnen und Studenten im neuen Lebensabschnitt stellen. Bei allen Themen rund um Ihre Krankenversicherung im Studium ist die BKK VBU gern für Sie da. Informieren Sie sich über unsere Leistungen und Beitragssätze. Wir bieten Studierenden je nach Alter drei unterschiedliche Varianten.

Familienversicherung: bei den Eltern bis zum 25. Lebensjahr oder beim Ehepartner

Ihre Vorteile

  • Die Familienversicherung ist für Sie kostenlos.
  • Als Student sind Sie bis zum 25. Lebensjahr bei Ihren Eltern kostenfrei mitversichert.
  • Auch der Ehepartner kann sich kostenfrei mitversichern.
  • Haben Sie Zivil- oder Freiwilligendienst geleistet, wird die Familienversicherung um den Dienstzeitraum auch nach dem 25. Lebensjahr verlängert.

Kriterien für die Familienversicherung

Die kostenfreie Familienversicherung gilt für die Kranken- und Pflegeversicherung.
Zur Versicherung für Familien

Lesen Sie weiter unter "Nützliche Hinweise", wenn Sie neben dem Studium als Werkstudent/in arbeiten.

Beitragssatz

Die Familienversicherung ist kostenlos.

Mitgliedschaft in der studentischen Versicherung: bis zum Fachsemester, in dem das 30. Lebensjahr endet

Ihre Vorteile

  • Sie genießen vollen Versicherungsschutz – bei einem günstigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag.
  • Darüber hinaus profitieren Sie von vielen zusätzlichen Angeboten der BKK VBU.

Kriterien für die studentische Krankenversicherung

  • Die studentische Versicherung gilt bis zum Abschluss des Semesters, in dem der 30. Geburtstag erreicht wird.
  • Eine Verlängerung ist möglich, wenn es die Art der Ausbildung oder persönliche Gründe erfordern. Fragen Sie uns.

Lesen Sie weiter unter "Nützliche Hinweise", wenn Sie neben dem Studium als Werkstudent/in arbeiten.

Beitragssatz

Sie zahlen (gültig ab 01.01.2023):

  • 97,61 Euro im Monat für die Krankenversicherung, inklusive Zusatzbeitrag sowie
  • 24,77 Euro für die Pflegeversicherung. Personen ab 23 Jahren ohne Kinder zahlen 27,61 Euro.

Beziehen Sie BAföG, erhalten Sie ggf. vom BaföG-Amt einen monatlichen Beitragszuschuss.

Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.

Freiwillige Krankenversicherung: nach dem 30. Geburtstag

Ihre Vorteile

  • Im Anschluss an die studentische Krankenversicherung können Sie sich bei der BKK VBU freiwillig versichern.

Kriterien für die freiwillige Versicherung

  • Vor der freiwilligen Krankenversicherung waren Sie gesetzlich krankenversichert.

Lesen Sie weiter unter "Nützliche Hinweise", wenn Sie neben dem Studium als Werkstudent/in arbeiten.

Beitragssatz

  • Für die Krankenversicherung zahlen Sie den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent plus 1,8 Prozent Zusatzbeitrag.
  • Für die Pflegeversicherung zahlen Sie 3,05 Prozent Ihres Bruttoeinkommens; unsere Kunden ohne Kinder zahlen ab dem 23. Lebensjahr 3,4 Prozent.

Sie haben Fragen dazu? Laden Sie unsere Beitragssätze der freiwilligen Krankenversicherung herunter. Auch telefonisch oder im ServiceCenter beraten wir Sie.

Werden Sie Mitglied!

Sie möchten sich bei der BKK VBU krankenversichern? Das freut uns sehr. Füllen Sie den Mitgliedsantrag bequem online aus, wir prüfen diesen und setzen uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung.

Die Schritte zu Ihrer Krankenversicherung

1. Schritt: Sie füllen den Online-Mitgliedsantrag aus oder wenden sich persönlich an uns. Wir beraten Sie gern. Wir prüfen Ihren Antrag und stellen Ihnen eine Versicherungsbestätigung aus.
2. Schritt: Sie reichen ein Passbild für Ihre neue Gesundheitskarte ein – online, im ServiceCenter oder per Post.
3. Schritt: Ihre Hochschule meldet uns das Datum Ihrer Einschreibung. Wir senden Ihnen rechtzeitig Ihre Gesundheitskarte zu

Anschrift: BKK VBU, Neukundenservice, 10857 Berlin
E-Mail senden
Fax: 030 72612 2038
Passbild hochladen

Nützliche Hinweise

Für Werkstudenten mit einer Dauerbeschäftigung

  • Arbeitsentgelt bis 520 Euro monatlich: keine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer für KV, PV, AF und keine RV[1]
  • Arbeitsentgelt über 520 Euro monatlich und bis 20 Std. Arbeitszeit pro Woche: keine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer für KV, PV und AF, aber RV[1]
  • Arbeitsentgelt über 520 Euro monatlich und über 20 Std. Arbeitszeit pro Woche: Versicherungspflicht als Arbeitnehmer für KV, PV, AF sowie RV[1]
  • Arbeitsentgelt über 520 Euro und über 20 Std. Arbeitszeit pro Woche während der Semesterferien oder vorwiegend am Abend/ in der Nacht/ am Wochenende: keine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer für KV, PV und AF, aber RV[1]

(Stand: 1. Oktober 2022)

Bitte beachten Sie:
Sind Sie als Student familienversichert, gelten Einkommensgrenzen. Überschreiten Sie diese, tritt die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten in Kraft. Näheres dazu finden Sie unter Familienversicherung.

[1] Abkürzungen: KV: Krankenversicherung, PV: Pflegeversicherung, AF: Arbeitsförderung, RV: Rentenversicherung

Für Werkstudenten, die als Aushilfe arbeiten

  • Bis 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr beschäftigt: keine Versicherungspflicht für KV, PV, AF und keine RV[1][2]
  • Über 3 Monate oder über 70 Arbeitstage im Kalenderjahr bzw. nur in den Semesterferien beschäftigt: keine Versicherungspflicht für KV, PV, AF, aber RV[1][3]

Sofern Sie bisher in der Kranken- und Pflegeversicherung familienversichert sind, beachten Sie bitte die hierfür geltenden Einkommensgrenzen. Mehr in der Familienversicherung.

[1] Abkürzungen: KV: Krankenversicherung, PV: Pflegeversicherung, AF: Arbeitsförderung, RV: Rentenversicherung
[2] Mehrere kurzfristige Beschäftigungen werden zusammengerechnet.
[3] Mehrere kurzfristige Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Die Beschäftigung im Zeitraum von zwölf Monaten darf 26 Wochen (=182 Tage) nicht überschreiten.

Häufige Fragen

Wann sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten zu zahlen?

Sie zahlen die monatlichen Beiträge für ein Semester im Voraus. Wenn Sie uns SEPA-Lastschriftmandat erteilen, buchen wir die Beiträge monatlich ab.

Wohin muss ich mich wenden, um den BAföG-Zuschuss zu erhalten?

Den Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen wir nicht automatisch aus, Sie müssen ihn gesondert beantragen. Die entsprechenden Formulare gibt es beispielsweise auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Download oder bei den zuständigen Studentenwerken.

BKK VBU Jugendservice: Jugendliche tanzen auf der Wiese. Es ist sonnig.

Unser Jugend-Service

Die Schule ist noch nicht einmal vorbei, die Abschlussprüfungen noch lange nicht geschrieben. Hast du trotzdem schon eine Idee, wie es nach der Schule weitergehen soll? Wir wollen dich unterstützen und haben Infos für dich zusammengestellt.

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