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Rund um die Geburt

Unsere Leistungen während und nach der Entbindung

Bis zu 10 Monate Schwangerschaft liegen hinter Ihnen. Bald kommt das Baby oder es ist sogar schon da. Und so kräftezehrend eine Geburt für eine Frau manchmal sein kann, so leicht ist es, die Hilfe der Krankenkasse BKK VBU in Anspruch zu nehmen. Informieren Sie sich über unsere Leistungen während und nach der Entbindung.

Leistungen der BKK VBU – besondere Qualität für Sie

  • Volle Kostenübernahme per Gesundheitskarte

    Bei der Inanspruchnahme dieser Leistungen werden die Kosten automatisch über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet.

  • Unser Plus für Sie

    Diese Leistungen sind Angebote der BKK VBU über den gesetzlichen Rahmen hinaus.

Wer kann die Leistungen in Anspruch nehmen?

  • Schwangere kurz vor der Entbindung

  • Mütter nach der Geburt

Welche Leistungen bieten wir zu Geburt und Nachsorge?

  • Klinikgeburt: mit der Rundumbetreuung von Ärzten und Hebammen im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthalts

  • Ambulante Entbindung in einem zugelassenen Geburtshaus

  • Hausgeburt durch eine Hebamme

  • 24-Stunden-Rufbereitschaft der Hebamme

  • Nachsorgeuntersuchungen für Mutter und Kind sowie Beratung durch die Ärztin/ den Arzt oder die Hebamme

Voraussetzungen und Kriterien für die Kostenübernahme durch die BKK VBU

Bei der Wahl eines Geburtshauses übernimmt die BKK VBU die vorher vereinbarten Kosten dann, wenn das Geburtshaus amtlich zugelassen ist. Darüber hinaus arbeiten wir mit Geburtshäusern in Halle und Gera zusammen, wo Sie eine stationäre Entbindung mit einer Wochenbettbetreuung in Anspruch nehmen können. Wir übernehmen die Kosten für die Entbindung, Unterkunft, Pflege und Verpflegung sowie ergänzend für die Wochenbettbetreuung von bis zu sechs Tagen nach der Geburt.

Weitere Informationen zu Geburtshäuser

Bei einer Hausgeburt übernimmt die Krankenkasse BKK VBU die Kosten der Hebammenbetreuung.

Unser Plus für Sie

Darüber hinaus erstatten wir Ihnen auch die Kosten für die 24-Stunden-Rufbereitschaft Ihrer Hebamme. Voraussetzung ist, dass Sie geplant in einem Geburtshaus, zu Hause oder aber im Krankenhaus mit einer persönlichen Beleghebamme entbinden. Wir erstatten Ihnen bis zu 400 Euro.

Wie kann ich die Leistungen in Anspruch nehmen?

Entbindung

  1. Für Ihre Entbindung vereinbaren Sie am besten vorher einen Termin für ein Vorgespräch mit Ihrem Kranken- oder Geburtshaus.
  2. Vor Ort machen Sie in der Regel gemeinsam mit der Hebamme eine sogenannte Geburtsplanung. Dabei wird eine Akte mit allen wichtigen Informationen zur Geburt angelegt. Unter anderem können Sie einen Kreissaal von innen sehen und besprechen auch mögliche Erkrankungen sowie den Ablauf der Geburt (Kaiserschnitt oder nicht, PDA, Akupunktur und Ähnliches). Bringen Sie zum Termin einfach Ihre Gesundheitskarte und den Mutterpass mit. Fragen Sie am besten vorher, welche Unterlagen außerdem nötig sind.
  3. Vergessen Sie nicht, die Gesundheitskarte und den Mutterpass auch für die Geburt noch einmal mitzubringen.

Nachsorgeuntersuchungen

Hebammenbetreuung

Für die Betreuung durch eine Hebamme legen Sie einfach Ihre Versichertenkarte vor, die Hebamme rechnet ihre Aufwendungen direkt mit der BKK VBU ab. Sie benötigen keine ärztliche Überweisung.

Betreuung durch den Frauenarzt

Etwa sechs Wochen nach der Entbindung besuchen Sie Ihren Frauenarzt. Er untersucht Lage und Größe Ihrer Gebärmutter und Scheide sowie Ihres Muttermundes und Dammbereichs und misst Ihren Blutdruck und Gewicht. Auch hierfür müssen Sie lediglich Ihre Gesundheitskarte bei der Sprechstundenhilfe vorlegen.

Lesen Sie ausführliche Informationen zur Nachsorge für Mutter und Kind in den Häufigen Fragen.

Krankenhaussuche

Sie suchen ein passendes Krankenhaus in Ihrer Nähe?

Häufige Fragen

Was wird bei einer Nachsorgeuntersuchung genau gemacht?

Der Frauenarzt bzw. die Hebamme untersucht und berät die Mutter hinsichtlich ihrer Genesung nach einer Entbindung sowie der Entwicklung ihres Säuglings. Dazu zählen:

  • Allgemeine Nachsorgeuntersuchungen für Mutter und Kind
  • Übungen zur Rückbildung der Gebärmutter und Heilung der eventuell vorhandenen Dammnaht
  • Übungen zur Festigung des Beckenbodens
  • Beratung, Hilfe und Überwachung des Wochenbettverlaufs und Entwicklung des Säugling
  • Die Förderung des Stillens und die Unterstützung bei Stillschwierigkeiten und Ernährungsproblemen des Säuglings
  • Beratung und Hilfe bei Fragen zur Babypflege

Was ist, wenn ich vor der Entbindung keine Gelegenheit für ein Vorgespräch hatte?

Fahren Sie zur Entbindung trotzdem ins Kranken- oder Geburtshaus und nehmen Ihre Gesundheitskarte und den Mutterpass mit. Alles Weitere wird entsprechend Ihrer Situation mit den Hebammen und Ärzten vor Ort geplant.

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