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Wahltarif mkk PRO Krankentagegeld

Selbstständige, kurzzeitig Beschäftigte oder Künstler und Publizisten sind im Krankheitsfall nicht finanziell abgesichert. Mit dem Wahltarif mkk PRO Krankentagegeld erhalten Sie schon ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit als Selbständiger Krankentagegeld – ganz ohne Risikozuschlag oder Altersstaffelung. Künstler und Publizisten können sich sogar bereits ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit absichern.

Die Höhe Ihres Beitrags richtet sich nach Ihrer Tätigkeit, Ihrem Arbeitsentgelt und der Summe, die Sie pro Tag erhalten (sogenanntes Krankentagegeld). Lernen Sie unsere Tarife kennen, überzeugen Sie sich.

Für wen ist der Wahltarif mkk PRO Krankentagegeld geeignet?

  • Hauptberuflich Selbstständige

  • Berufstätige, die nicht dauerhaft oder kurzzeitig beschäftigt sind

  • Künstler und Publizisten

Vorteile und Inhalte des Wahltarifs

  • Wenn Sie krank werden, sind Sie wirtschaftlich abgesichert.
  • Keine Altersstaffelung: In jedem Alter entrichten Sie den gleichen Beitrag.
  • Sie zahlen keine Risikozuschläge.
  • Sie müssen für Ihre Versicherung keine Gesundheitsprüfung durchführen.

Der Wahltarif beinhaltet zwei Optionen:

Tarif S (KGS) sichert Selbstständige und nicht dauerhaft/ kurzzeitig Beschäftigte ab dem 43. Krankheitstag ab:

  • Für 45 Euro Krankentagegeld zahlen Sie monatlich 68,85 Euro.
  • Für 65 Euro Krankentagegeld zahlen Sie monatlich 99,45 Euro.
  • Für 85 Euro Krankentagegeld zahlen Sie monatlich 130,05 Euro.

Tarif K (KGK) sichert Künstler und Publizisten vom 15. bis 42. Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit ab.[1] Je nach Einkommen stehen Ihnen drei Tarifstufen zur Verfügung:

  • Für 45 Euro Krankentagegeld zahlen Sie monatlich 100,80 Euro.
  • Für 65 Euro Krankentagegeld zahlen Sie monatlich 145,60 Euro.
  • Für 85 Euro Krankentagegeld zahlen Sie monatlich 190,40 Euro.

[1] Ab dem 43. Tag haben Sie als Künstler oder Publizist Anspruch auf gesetzliches Krankengeld.

Voraussetzungen und Kriterien für den Wahltarif

  • Einen Anspruch auf Krankentagegeld haben Sie, wenn Ihr Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit attestiert oder wenn Sie stationär behandelt werden müssen.

  • Tarif und Tarifhöhe hängen von Ihrer Tätigkeit (Tarif S oder K) und Ihrem Arbeitsentgelt ab.

  • Ihr Wahltarif beginnt ab dem Monatsersten nach Eingang Ihrer unterschriebenen Teilnahmeerklärung.

  • Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit können Sie erste Leistungen je nach gewähltem Tarif nach 6 Monaten in Anspruch nehmen.

  • Sie zahlen monatlich per Lastschriftverfahren.

  • Wenn Sie mit Ihrem Tarif zufrieden sind und Ihren Vertrag mit uns nicht kündigen, verlängert er sich automatisch um 3 Jahre.

  • Haben Sie bereits das Alter erreicht, ab dem Sie eine Regelaltersrente beziehen können, kann der Wahltarif nur unter besonderen Voraussetzungen abgeschlossen werden. Gerne beraten wir Sie hierzu individuell.

Jetzt Wahltarif anfordern!

Wir unterbreiten Ihnen gern ein persönliches Angebot. Füllen Sie das Formular aus und senden es uns zu. Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung. Wir prüfen, ob der Wahltarif für Sie passt und melden uns bei noch ausstehenden Informationen bei Ihnen. Ihre persönlichen Versicherungsunterlagen erhalten Sie in den nächsten Tagen per Post.

Kontakt

Sie haben Fragen rund um diesen Wahltarif? Unser Serviceteam beantwortet diese gerne. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Donnerstag, 8-18 Uhr und Freitag 8-14 Uhr.

mkk Leistungsabteilung
Lindenstaße 67, 10969 Berlin

Telefon: (030) 72612 2090
Fax: (030) 72612 2298
E-Mail senden

Häufige Fragen

Kann ich eine der 3 Tarifstufen zum Krankentagegeld frei oder einen anderen Betrag wählen?

Nein. Es gibt feste Tarifstufen à 45, 65 und 85 Euro und diese sind abhängig von Ihrem Einkommen bei der Beitragseinstufung bzw. bei der jährlichen Beitragsprüfung.

Was bedeutet kurzzeitig beschäftigt in Bezug auf den Wahltarif mkk PRO Krankentagegeld?

Sie können den Wahltarif mkk PRO Krankentagegeld nutzen, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber als kurzzeitig beschäftigt eingestuft sind.

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