Ihr Internet Browser wird nicht unterstützt
Um alle Funktionen dieser Webseite korrekt nutzen zu können, verwenden sie bitte einen anderen Internet Browser.

Kur

Anstelle des Begriffs "Kur" werden die Begriffe "medizinische Vorsorgeleistung" und "Leistungen zur medizinischen Rehabilitation" verwendet.

Medizinische Rehabilitationsleistungen werden insbesondere von der Rentenversicherung zur Verfügung gestellt. Die Zuständigkeit der Krankenkasse ist dabei nachrangig gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger, wie z. B. der Rentenversicherung.

Ambulante medizinische Vorsorgeleistungen

Bei Gefährdung der Gesundheit oder bei bestehender Erkrankung gewähren die Krankenkassen ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten (Dauer: im Regelfall drei Wochen). Voraussetzung ist, dass diese Leistung – unter Berücksichtigung von Anwendungen ortsgebundener Heilmittel (z. B. Thermen, Moor) – mehr Erfolg verspricht als die Weiterbehandlung am Wohnort.

Eine ambulante Vorsorgeleistung kann aus medizinischen Gründen auch in Form einer Kompaktkur in anerkannten Kurorten stattfinden. Diese Kurorte haben sich auf die Behandlung bestimmter Erkrankungen – z. B. Osteoporose, Arthrosen oder Atemwegserkrankungen – spezialisiert und organisieren Kuren in festen Gruppen mit einem gemeinsamen Behandlungsprogramm.

Zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrt können Versicherte von ihrer Krankenkasse (soweit in der Satzung geregelt) einen Zuschuss von bis zu 16,00 EUR täglich erhalten; für chronisch kranke Kleinkinder kann sich der Zuschuss auf bis zu 25,00 EUR erhöhen. Die Arztkosten werden über den Kurarztschein übernommen. An den Kosten für ärztlich verordnete Heilmittel beteiligt sich der Versicherte in Höhe von 10 % sowie 10,00 EUR je Verordnung (Versicherte unter 18 Jahren haben keinen Eigenanteil zu zahlen).

Ambulante medizinische Rehabilitationsleistungen

Hierbei handelt es sich um Leistungen in ambulanter Form am Wohnort bzw. in Wohnortnähe. Dauer längstens 20 Behandlungstage. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (und nicht von den Zuzahlungen befreit sind), leisten eine Zuzahlung von 10 Euro je Behandlungstag.

Stationäre medizinische Rehabilitationsleistungen

Für Behandlungsmaßnahmen, die einer stationären Unterbringung bedürfen, stehen Fachkliniken zur Verfügung. Dabei wird nach den medizinischen Erfordernissen – z. B. nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Stoffwechselstörungen, Haut-, Atemwegs- und Allergieerkrankungen, psychosomatischen Krankheitsbildern oder beginnenden rheumatischen Erkrankungen – unterschieden.

Für stationäre Rehabilitationsleistungen trägt die Krankenkasse die Kosten im Regelfall für drei Wochen. Grundsätzlich können auch Fahrkosten übernommen werden; Zuzahlungen des Versicherten sind dabei zu beachten. Für Versicherte beträgt die Zuzahlung 10,00 EUR je Kalendertag; Ausnahme: Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keine Zuzahlung leisten.

Die Rentenversicherungsträger sind vorrangig für die ambulanten und stationären Rehabilitationsleistungen zuständig.

Medizinische Vorsorge bzw. Rehabilitation für Mütter/Väter und Mütter/Vätern mit Kindern

Eine stationäre Behandlungsmaßnahme in speziellen Einrichtungen kann zur Vorsorge oder wegen bereits bestehender Krankheiten für Mütter bzw. Väter allein oder zusammen mit ihren Kindern erforderlich sein. Die stationären Behandlungsmaßnahmen werden in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes oder gleichartigen Einrichtungen durchgeführt.

Für die Behandlungsmaßnahmen übernimmt die Krankenkasse – abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung von 10,00 EUR pro Kalendertag – die vollen Kosten. Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind befreit.

Junges Paar hält geöffnete Geschenkbox

Leistungen nach Themen

Damit Sie sich in unseren Leistungsseiten der mkk schnell zurechtfinden, haben wir verschiedene Leistungen in einem Themenfeld zusammengefasst. Folgen Sie einfach den Übersichtsseiten und finden Sie alles Wissenswerte in den zugehörigen Leistungen.

Diverse junge Leute sprechen miteinander

Ratgeber Gesundheit

Was Gesundheit bedeutet und wie Sie sie stärken können, beschreiben wir ausführlich auf unseren Ratgeberseiten und haben vielen Tipps zur praktischen Umsetzung im Alltag.

nach oben