Sozialversicherungsnummer
Unter anderem bei erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung erhält jeder Arbeitnehmer eine Sozialversicherungsnummer. Diese setzt sich zusammen aus
- der Bereichsnummer des zuständigen Trägers der Rentenversicherung (zwei Stellen),
- dem Geburtsdatum (sechs Stellen),
- dem Anfangsbuchstaben des Geburtsnamens (eine Stelle),
- der Seriennummer (zwei Stellen), die auch eine Aussage über das Geschlecht einer Person enthalten darf, und
- der Prüfziffer (eine Stelle).
Die Versicherungsnummer findet sich auf dem Sozialversicherungsausweis (SV-Ausweis), der bis Ende 2010 vom zuständigen Rentenversicherungsträger ausgestellt wurde. Anfang 2011 ist der SV-Ausweis in der früheren Form entfallen; seitdem wird er in Form eines Schreibens des Rentenversicherungsträgers verschickt.
Arbeitnehmer bestimmter Branchen, die früher zur Mitführung des SV-Ausweises verpflichtet waren, haben nun amtliche Personaldokumente mitzuführen (Mitführungspflicht).