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Gleichstellungsbericht

Der Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung aller Arbeitnehmenden ist nicht nur ein primäres Ordnungsprinzip des deutschen Arbeitsrechts, sondern auch ein für uns wichtiges Anliegen. Niemand soll aufgrund seines Geschlechts, seines Glaubens oder Nationalität benachteiligt werden. Lesen Sie auf dieser Seite den Gleichstellungsbericht der mkk.

Portrait von Andrea Galle, Vorstaendin der Krankenkasse BKK VBU

Gleichstellung und die Beseitigung von geschlechterspezifischen Lohnunterschieden können wir nur vorantreiben, wenn wir die Situation transparent machen. Dinge mess- und sichtbar machen, um sie dann zu verändern, ist eine klassische Managementaufgabe von Unternehmen.

Andrea Galle, Vorständin der mkk

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