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Zuzahlungsrechner

Bei einigen Leistungen schreibt das Gesetz eine Zuzahlung durch die Versicherten vor. Diese soll dich jedoch finanziell nicht überfordern, daher gibt es eine Zuzahlungsgrenze. Mit dem Zuzahlungsrechner der mkk kannst du deine individuelle Belastungsgrenze errechnen. So kannst du ganz einfach ermitteln, ob für dich eine Befreiung von den Zuzahlungen in Frage kommt.

Zuzahlungsrechner
Antragsjahr
Familienangehörige
Lebst du mit einem Ehegatten/ Lebenspartner in deinem Haushalt?
Chronische Erkrankungen
Bist du oder ein Familienmitglied schwerwiegend chronisch krank?
Bruttoeinnahmen

Zum Familieneinkommen zählen auch alle Einkommen des Partners und der Kinder sowie sonstige Einkünfte, wie z.B. aus Vermietungen oder Zinsen.

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.

Hinweise zum Zuzahlungsrechner

  • Beziehen Sie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung, ist die Belastungsgrenze festgelegt, wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater.
  • Kinder werden bis zu dem Kalenderjahr berücksichtigt, in dem Sie das 18. Lebensjahr vollenden oder ab dem Kalenderjahr in dem sie das 19. Lebensjahr vollenden, sofern sie familienversichert sind.
  • Zum Familieneinkommen zählen auch alle Einkommen des Partners und der Kinder sowie sonstige Einkünfte, wie z.B. Bruttoarbeitsentgelt, Rente, Miet-und Zinseinnahmen, sonstige Einnahmen zur Deckung des Lebensunterhaltes.
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