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Zuzahlungsrechner

Wo liegt Ihre Zuzahlungsgrenze?

Bei einigen Leistungen schreibt das Gesetz eine Zuzahlung durch die Versicherten vor. Diese sollen Sie jedoch finanziell nicht überfordern und deshalb gibt es eine Zuzahlungsgrenze. Mit dem Zuzahlungsrechner der BKK VBU können Sie Ihre individuelle Belastungsgrenze errechnen. So ermitteln sie ganz einfach, ob für Sie eine Befreiung von den Zuzahlungen in Frage kommt.

Zuzahlungsrechner
Antragsjahr
Familienangehörige
Leben Sie mit einem Ehegatten/Lebenspartner in Ihrem Haushalt?
Chronische Erkrankungen
Sind Sie oder ein Familienmitglied schwerwiegend chronisch krank?
Bruttoeinnahmen

Zum Familieneinkommen zählen auch alle Einkommen des Partners und der Kinder sowie sonstige Einkünfte, wie z.B. aus Vermietungen oder Zinsen.

Hinweise zum Zuzahlungsrechner

  • Beziehen Sie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung, ist die Belastungsgrenze festgelegt, wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater.
  • Kinder werden bis zu dem Kalenderjahr berücksichtigt, in dem Sie das 18. Lebensjahr vollenden oder ab dem Kalenderjahr in dem sie das 19. Lebensjahr vollenden, sofern sie familienversichert sind.
  • Zum Familieneinkommen zählen auch alle Einkommen des Partners und der Kinder sowie sonstige Einkünfte, wie z.B. Bruttoarbeitsentgelt, Rente, Miet-und Zinseinnahmen, sonstige Einnahmen zur Deckung des Lebensunterhaltes.
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