Elektronische Gesundheitskarte
Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) werden für Versicherte und Leistungserbringer verschiedene Anwendungen bereitgestellt. Eine Reihe von Funktionen wurden vom Gesetzgeber verbindlich vorgeschrieben.
So sind auf der elektronischen Gesundheitskarte sogenannte administrative Daten bzw. Verwaltungsdaten gespeichert. Hierzu gehören die Daten des Versicherten (wie z. B. Name, Geburtsdatum, Anschrift und Versichertenstatus) sowie ergänzende Informationen, z. B. zur Teilnahme an bestimmten Behandlungsprogrammen.
Auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC). Mit der EHIC können medizinische Leistungen in allen Ländern der EU/des EWR, in der Schweiz sowie in Montenegro, Nordmazedonien und Serbien in Anspruch genommen werden. Hierzu ist die EHIC bei einem Unfall oder bei einer akuten Behandlung einem "Vertrags-Arzt" (Zahnarzt, Krankenhaus) vorzulegen, der über das staatliche Gesundheitswesen abrechnet. Ausnahme: In Serbien ist die EHIC vor der Behandlung dem Republikfonds für Krankenversicherung vorzulegen. Unabhängig davon empfiehlt sich der Abschluss einer zusätzlichen privaten Auslandsreise-Krankenversicherung.