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sv.net

Arbeitgeber, die kein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm ein­setzen, müssen Meldungen, Beitragsnachweise, Entgeltbescheinigungen etc. mittels systemgeprüfter maschineller Ausfüllhilfen an die Einzugsstellen übermitteln.

Die Ausfüllhilfe sv.net ("Sozialversicherung im Internet") wurde von den Krankenkassen zusammen mit der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) entwickelt. Sie unterstützt – grundsätzlich kostenfrei – die Arbeitgeber dabei, die erforderlichen Daten manuell zu erfassen und sicher elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. Umfangreiche Informationen zu sv.net stehen online unter www.svnet.info zur Verfügung.

Wichtig: sv.net ist kein Ersatz für ein Entgeltabrechnungsprogramm. Die Entgelte sowie die Sozialversicherungs- und Steueranteile werden nicht errechnet. Das Produkt konkurriert also nicht mit ggf. vorhandenen Anwendungen, sondern bietet die Möglichkeit, Meldungen und Beitragsnachweise manuell zu erstellen und via Internet an die Einzugsstellen zu übermitteln.

sv.net/standard

sv.net/standard ist eine vom Betriebssystem unabhängige Internetanwendung, mit deren Hilfe Arbeitgeber mittels ihrer Betriebsnummer Meldungen, Beitragsnachweise etc. schnell "online" erstellen und an die Sozialversicherungsträger übermitteln können. Hierbei werden programmseitig umfangreiche Plausibilitätsprüfungen durchgeführt.

Es erfolgt keine lokale Installation des Programms auf dem PC. Zur Nutzung sind lediglich ein aktueller Internet-Browser, ein gültiges E-Mail-Postfach und die Betriebsnummer erforderlich. Die Anwendung kann direkt im Internet unter der Adresse https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/ gestartet werden. Für die elektronische Datenübermittlung werden kein Arbeitgeber-Zertifikat und keine elektronische Signatur benötigt.

sv.net/comfort

Die PC-basierte Lösung sv.net/comfort bietet die Möglichkeit, Meldungen sowie Firmen- und Personalstammdaten auf den lokalen Windows-PC-Systemen der Anwender zu speichern. Die Installation erfolgt über einen Download der Software und die Ausführung einer entsprechenden Installationsroutine.

Kostenpflichtige Premium-Variante

Bei der Nutzung von sv.net/comfort bzw. sv.net/standard können Anwender zwischen kostenlosen Normal-Benutzer- und kostenpflichtigen Premium-Benutzer-Accounts wählen.

Die Nutzung von sv.net ist für Normal-Benutzer im Funktionsumfang begrenzt. Sie können mittels sv.net/comfort oder sv.net/standard nur Meldungen für die registrierte Betriebsnummer abgeben. Auch können für diese Betriebsnummer nur maximal 100 Meldungen pro Kalenderjahr abgegeben werden.

Zur Abgabe von mehr als 100 Meldungen, zur Nutzung durch mehr als einen Benutzer oder zur Abgabe von Meldungen für weitere Betriebsnummern ist die Registrierung als Premium-Benutzer in sv.net/comfort oder sv.net/standard erforderlich.

Für die Nutzung der kostenpflichtigen Premium-Funktionalität können sich Anwender durch die erweiterte Premium-Registrierung für die sv.net-Anwendungen freischalten lassen. Die Premiumregistrierung erfordert eine Authentifizierung bei der sv.net-Registrierungsstelle.

Seit dem 01.01.2021 belaufen sich die Kosten für eine neu abgeschlossene Premium-Mitgliedschaft auf insgesamt 54,00 Euro (30,00 Euro Nutzungsgebühr plus 24,00 Euro Registrierungsgebühr) zzgl. Mehrwertsteuer. Wird eine bestehende Premium-Mitgliedschaft nicht 90 Tage vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert sie sich bis zum 30.06.2023. Die Kosten für die Verlängerung belaufen sich seit 2021 auf pauschal 30,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.

Ausblick: SV-Meldeportal ab Sommer 2023

Mit dem Siebten SGB IV-Änderungsgesetz wurde gesetzlich festgelegt (siehe § 95a SGB IV), dass Arbeitgebern und Selbstständigen von den Sozialversicherungsträgern für den elektronischen Datenaustausch eine allgemein zugängliche, elektronisch gestützte und systemgeprüfte Ausfüllhilfe zur Verfügung zu stellen ist. Für die Wiederverwendung erfasster Daten können registrierte Arbeitgeber und Selbstständige ihre Unternehmens-, Personal- und Meldedaten in einem neuen Online-Datenspeicher ablegen. Ausfüllhilfe und Online-Datenspeicher sollen zum 01.07.2023 eingeführt werden und sv.net bis spätestens zum 01.01.2024 ablösen. Umfangreiche Informationen stehen zur Verfügung unter: www.sv-meldeportal.de

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