Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Zum Ausgleich eines möglichen finanziellen Verlustes erhalten Schwangere für die Zeiten der Schutzfristen und für den Entbindungstag vom Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Dieser Zuschuss wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen 13,00 Euro und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt gezahlt.
Über das Ausgleichsverfahren U2 erstattet die Krankenkasse diese Arbeitgeberaufwendungen zu 100 % (Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen).